Hochschulpolitik betrifft auch Studierende – lan­ge ist das nicht mehr so deut­lich gewor­den wie in den ver­gan­ge­nen Tagen, als das Rektorat Pläne zur Schließung von neun Studiengängen und zwei Instituten vor­leg­te und dar­über hin­aus­ge­hen­de Kürzungen in Aussicht stell­te. Vom 7. bis 16 Juni 2021 kön­nen Studierende online an den Hochschulwahlen teil­neh­men. Hier erfahrt Ihr, wofür die ver­schie­de­nen Gremien ste­hen und wie viel die stu­den­ti­schen Stimmen dar­in zählen.

„Schon wie­der?“, mögen sich man­che wun­dern, denn die letz­ten Hochschulwahlen an der MLU lie­gen gera­de ein­mal sechs Monate zurück. Vor Beginn der Pandemie konn­ten Studierende jedes Jahr im Mai an Wahlen zu den uni­ver­si­tä­ren und stu­den­ti­schen Gremien teil­neh­men. 2020 war alles anders: Mitten in der ers­ten Welle ent­schloss sich die Uni zunächst, den Termin auf unbe­stimm­te Zeit zu ver­schie­ben. Nach mehr­mo­na­ti­ger Vorbereitung wur­den die Hochschulwahlen schließ­lich im Dezember erst­mals online abge­hal­ten. Daher blie­ben die stu­den­ti­schen Vertreterinnen und Vertreter der vori­gen Wahlperiode län­ger als ein Jahr im Amt. Entsprechend kür­zer ist die Amtszeit der aktu­ell Gewählten. 

Auch 2021 fin­den die Wahlen wie­der online statt – zwar erst vom 7. bis zum 16. Juni statt regu­lär im Mai, aber dafür nimmt die Auszählung wesent­lich weni­ger Zeit in Anspruch. Offline hät­tet Ihr bis zu fünf Blätter in die Hand gedrückt bekom­men, im elek­tro­ni­schen Wahlsystem ste­hen alle Stimmzettel auf einer Seite. Zur Erinnerung schau­en wir uns die ein­zel­nen Gremien noch ein­mal an. 

Illustration: Arno Grabolle

Uni-Gremien 

Vier Gruppen der Universität sit­zen im Senat und den Fakultätsräten jeweils am Tisch: Professoren, wis­sen­schaft­li­che Beschäftigte, Studierende und sons­ti­ge Beschäftigte. Ihre Macht ist jedoch ungleich ver­teilt: Professoren ver­fü­gen jeweils über die abso­lu­te Mehrheit der Sitze, wäh­rend Studierende nur ein knap­pes Fünftel stel­len. Im Senat und den meis­ten Fakultätsräten ent­spricht das vier stu­den­ti­schen Plätzen, die jedes Jahr bei den Hochschulwahlen neu ver­ge­ben wer­den. Die pro­fes­so­ra­le Übermacht bedeu­tet jedoch nicht, dass Studierende ohne jeden Einfluss wären. So ist es den stu­den­ti­schen Senatsmitgliedern zu ver­dan­ken, dass die Maximalanzahl an Prüfungsversuchen vor­über­ge­hend aus­ge­setzt wur­de und dass sich die Uni beim Land erfolg­reich für „Pandemiesemester“ ein­ge­setzt hat, die nicht auf die Regelstudienzeit ange­rech­net werden. 

Im Senat bera­ten und beschlie­ßen Delegierte der Professoren, Beschäftigten und Studierenden über grund­sätz­li­che Angelegenheiten der Uni. Sie haben das letz­te Wort, wenn Studiengänge ein­ge­rich­tet oder geschlos­sen wer­den sol­len oder ein Lehrstuhl neu zu beset­zen ist. Aber auch ande­re Pläne für die Zukunft wer­den hier ver­han­delt. Die Fakultätsräte befas­sen sich unter ande­rem mit Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Studienplatzvergabe, Berufungsvorschlägen und der Sicherstellung des Lehrangebots. Wenn ein Lehrstuhl neu besetzt wer­den soll, bestimmt der zustän­di­ge Fakultätsrat die Mitglieder der Berufungskommission. Dabei kön­nen auch Profs, Beschäftigte und Studierende zum Zug kom­men, die nicht in den Fakultätsrat gewählt wurden. 

Studentische Gremien 

Daneben hat die Studierendenschaft ihre eige­nen gewähl­ten Vertretungen. Hier stim­men nur Studierende ab; daher kön­nen sie aber auch nur Beschlüsse in eige­ner Sache fassen. 

Studierendenrat („Stura“) und Fachschaftsräte sind Gremien der Studierendenschaft, zu der alle Studierenden der Uni gehö­ren, solan­ge sie nicht ihren Austritt erklä­ren. Neben hoch­schul­po­li­ti­schen Interessen sol­len die Gremien kul­tu­rel­le, fach­li­che, sozia­le und wirt­schaft­li­che Belange ihrer Mitglieder ver­tre­ten. Einerseits sind sie also stu­den­ti­sches Sprachrohr gegen­über der Uni, der Landespolitik und der Öffentlichkeit, ande­rer­seits hel­fen sie bei prak­ti­schen Problemen, zum Beispiel mit der Rechtsberatung, dem Sozialfonds und einem Raum zur Kinderbetreuung. Zudem füh­ren sie eige­ne Veranstaltungen durch und för­dern stu­den­ti­sche Projekte. Fachschaftsräte hel­fen und ver­mit­teln auch bei kon­kre­ten Problemen im Studium. A pro­pos stu­den­ti­sches Sprachrohr: Am 2. Juni hat­te der Fachschaftsrat der Philosophischen Fakultät I eine Demo auf dem Uniplatz gegen Kürzungspläne aus dem Rektorat orga­ni­siert und wur­de dabei auch vom Stura unterstützt. 

Auf das Studentenwerk Halle hat der Stura der MLU zusam­men mit den Studierendenräten der drei ande­ren Hochschulen (Burg Giebichenstein, Merseburg, Anhalt) indi­rekt Einfluss, indem die­se vier Studierendenräte jeweils eines der stu­den­ti­schen Mitglieder in den Verwaltungsrat des Studentenwerks schicken. 

Innerhalb eini­ger Fachschaften haben sich auch noch Institutsgruppen gebil­det; die­se sind jedoch kei­ne offi­zi­el­len Organe der Studierendenschaft und haben eher den Status von stu­den­ti­schen Arbeitsgruppen, die vom jewei­li­gen Fachschaftsrat unter­stützt wer­den. Sie ste­hen bei den Hochschulwahlen nicht auf dem Zettel. 

Illustration: Arno Grabolle

Wahlverfahren 

Für jedes Gremium könnt Ihr meh­re­re Stimmen ver­ge­ben, das heißt, Ihr könnt mehr als eine Person wäh­len. Bei Stimmzetteln, die aus­rei­chend Wahlmöglichkeiten bie­ten, gilt Verhältniswahl. Ihr gebt Eure Stimmen ein­zel­nen Personen, aber alle Stimmen eines Wahlvorschlags wer­den zusam­men­ge­zählt, um zu ermit­teln, wie vie­le Sitze der jewei­li­gen Liste zuste­hen. Die Kandidierenden mit den meis­ten Stimmen inner­halb der Liste kom­men dann zum Zug. Stehen auf dem Stimmzettel nur ein Wahlvorschlag oder nicht mehr Personen, als Ihr Stimmen habt, gilt Mehrheitswahl. Hier kommt es nur auf die Stimmenzahl für jeden ein­zel­nen Kandidaten an. Stehen weni­ger Personen auf dem Wahlzettel, als Ihr Stimmen habt, könnt Ihr wähl­ba­re Personen selbst in die frei­en Felder eintragen. 

Beim Studierendenrat habt Ihr es mit zwei vir­tu­el­len Stimmzetteln zu tun, weil die Hälfte der Sitze uni­ver­si­täts­weit ver­ge­ben wird („Offene Plätze“), die ande­re Hälfte der Sitze nach Wahlkreisen. Auf den Stimmzetteln der Wahlkreise kön­nen nur Studierende der jewei­li­gen Fachrichtungen kan­di­die­ren. Eine ande­re Besonderheit gilt bei eini­gen Fakultätsräten der Uni: die Aufteilung in Wahlbereiche. Wenn Ihr bei­spiels­wei­se an der Naturwissenschaftlichen Fakultät I Pharmazie stu­diert, könnt Ihr nur Studierende der Pharmazie in Euren Fakultätsrat wäh­len, aber kei­ne Biochemikerinnen oder Biologen. Wie die ein­zel­nen Fachrichtungen bei der Wahl zuge­ord­net wer­den, könnt Ihr der Übersichtsgrafik ent­neh­men. Für Euch kommt es natür­lich nur auf die Fachrichtung des Studiengangs an, mit dem Ihr wahl­be­rech­tigt seid. 

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