Hochschulpolitik betrifft auch Studierende – lange ist das nicht mehr so deutlich geworden wie in den vergangenen Tagen, als das Rektorat Pläne zur Schließung von neun Studiengängen und zwei Instituten vorlegte und darüber hinausgehende Kürzungen in Aussicht stellte. Vom 7. bis 16 Juni 2021 können Studierende online an den Hochschulwahlen teilnehmen. Hier erfahrt Ihr, wofür die verschiedenen Gremien stehen und wie viel die studentischen Stimmen darin zählen.
„Schon wieder?“, mögen sich manche wundern, denn die letzten Hochschulwahlen an der MLU liegen gerade einmal sechs Monate zurück. Vor Beginn der Pandemie konnten Studierende jedes Jahr im Mai an Wahlen zu den universitären und studentischen Gremien teilnehmen. 2020 war alles anders: Mitten in der ersten Welle entschloss sich die Uni zunächst, den Termin auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Nach mehrmonatiger Vorbereitung wurden die Hochschulwahlen schließlich im Dezember erstmals online abgehalten. Daher blieben die studentischen Vertreterinnen und Vertreter der vorigen Wahlperiode länger als ein Jahr im Amt. Entsprechend kürzer ist die Amtszeit der aktuell Gewählten.
Auch 2021 finden die Wahlen wieder online statt – zwar erst vom 7. bis zum 16. Juni statt regulär im Mai, aber dafür nimmt die Auszählung wesentlich weniger Zeit in Anspruch. Offline hättet Ihr bis zu fünf Blätter in die Hand gedrückt bekommen, im elektronischen Wahlsystem stehen alle Stimmzettel auf einer Seite. Zur Erinnerung schauen wir uns die einzelnen Gremien noch einmal an.
Uni-Gremien
Vier Gruppen der Universität sitzen im Senat und den Fakultätsräten jeweils am Tisch: Professoren, wissenschaftliche Beschäftigte, Studierende und sonstige Beschäftigte. Ihre Macht ist jedoch ungleich verteilt: Professoren verfügen jeweils über die absolute Mehrheit der Sitze, während Studierende nur ein knappes Fünftel stellen. Im Senat und den meisten Fakultätsräten entspricht das vier studentischen Plätzen, die jedes Jahr bei den Hochschulwahlen neu vergeben werden. Die professorale Übermacht bedeutet jedoch nicht, dass Studierende ohne jeden Einfluss wären. So ist es den studentischen Senatsmitgliedern zu verdanken, dass die Maximalanzahl an Prüfungsversuchen vorübergehend ausgesetzt wurde und dass sich die Uni beim Land erfolgreich für „Pandemiesemester“ eingesetzt hat, die nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.
Im Senat beraten und beschließen Delegierte der Professoren, Beschäftigten und Studierenden über grundsätzliche Angelegenheiten der Uni. Sie haben das letzte Wort, wenn Studiengänge eingerichtet oder geschlossen werden sollen oder ein Lehrstuhl neu zu besetzen ist. Aber auch andere Pläne für die Zukunft werden hier verhandelt. Die Fakultätsräte befassen sich unter anderem mit Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Studienplatzvergabe, Berufungsvorschlägen und der Sicherstellung des Lehrangebots. Wenn ein Lehrstuhl neu besetzt werden soll, bestimmt der zuständige Fakultätsrat die Mitglieder der Berufungskommission. Dabei können auch Profs, Beschäftigte und Studierende zum Zug kommen, die nicht in den Fakultätsrat gewählt wurden.
Studentische Gremien
Daneben hat die Studierendenschaft ihre eigenen gewählten Vertretungen. Hier stimmen nur Studierende ab; daher können sie aber auch nur Beschlüsse in eigener Sache fassen.
Studierendenrat („Stura“) und Fachschaftsräte sind Gremien der Studierendenschaft, zu der alle Studierenden der Uni gehören, solange sie nicht ihren Austritt erklären. Neben hochschulpolitischen Interessen sollen die Gremien kulturelle, fachliche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mitglieder vertreten. Einerseits sind sie also studentisches Sprachrohr gegenüber der Uni, der Landespolitik und der Öffentlichkeit, andererseits helfen sie bei praktischen Problemen, zum Beispiel mit der Rechtsberatung, dem Sozialfonds und einem Raum zur Kinderbetreuung. Zudem führen sie eigene Veranstaltungen durch und fördern studentische Projekte. Fachschaftsräte helfen und vermitteln auch bei konkreten Problemen im Studium. A propos studentisches Sprachrohr: Am 2. Juni hatte der Fachschaftsrat der Philosophischen Fakultät I eine Demo auf dem Uniplatz gegen Kürzungspläne aus dem Rektorat organisiert und wurde dabei auch vom Stura unterstützt.
Auf das Studentenwerk Halle hat der Stura der MLU zusammen mit den Studierendenräten der drei anderen Hochschulen (Burg Giebichenstein, Merseburg, Anhalt) indirekt Einfluss, indem diese vier Studierendenräte jeweils eines der studentischen Mitglieder in den Verwaltungsrat des Studentenwerks schicken.
Innerhalb einiger Fachschaften haben sich auch noch Institutsgruppen gebildet; diese sind jedoch keine offiziellen Organe der Studierendenschaft und haben eher den Status von studentischen Arbeitsgruppen, die vom jeweiligen Fachschaftsrat unterstützt werden. Sie stehen bei den Hochschulwahlen nicht auf dem Zettel.
Wahlverfahren
Für jedes Gremium könnt Ihr mehrere Stimmen vergeben, das heißt, Ihr könnt mehr als eine Person wählen. Bei Stimmzetteln, die ausreichend Wahlmöglichkeiten bieten, gilt Verhältniswahl. Ihr gebt Eure Stimmen einzelnen Personen, aber alle Stimmen eines Wahlvorschlags werden zusammengezählt, um zu ermitteln, wie viele Sitze der jeweiligen Liste zustehen. Die Kandidierenden mit den meisten Stimmen innerhalb der Liste kommen dann zum Zug. Stehen auf dem Stimmzettel nur ein Wahlvorschlag oder nicht mehr Personen, als Ihr Stimmen habt, gilt Mehrheitswahl. Hier kommt es nur auf die Stimmenzahl für jeden einzelnen Kandidaten an. Stehen weniger Personen auf dem Wahlzettel, als Ihr Stimmen habt, könnt Ihr wählbare Personen selbst in die freien Felder eintragen.
Beim Studierendenrat habt Ihr es mit zwei virtuellen Stimmzetteln zu tun, weil die Hälfte der Sitze universitätsweit vergeben wird („Offene Plätze“), die andere Hälfte der Sitze nach Wahlkreisen. Auf den Stimmzetteln der Wahlkreise können nur Studierende der jeweiligen Fachrichtungen kandidieren. Eine andere Besonderheit gilt bei einigen Fakultätsräten der Uni: die Aufteilung in Wahlbereiche. Wenn Ihr beispielsweise an der Naturwissenschaftlichen Fakultät I Pharmazie studiert, könnt Ihr nur Studierende der Pharmazie in Euren Fakultätsrat wählen, aber keine Biochemikerinnen oder Biologen. Wie die einzelnen Fachrichtungen bei der Wahl zugeordnet werden, könnt Ihr der Übersichtsgrafik entnehmen. Für Euch kommt es natürlich nur auf die Fachrichtung des Studiengangs an, mit dem Ihr wahlberechtigt seid.
- Wahlausschuss des Stura: https://www.hochschulwahl.info/
- Wahl-O-Mat mit Thesen der zur Wahl stehenden Hochschulgruppen: https://www.stura.uni-halle.de/wahlomat/
- Aufzeichnung der „Löwenrunde“, einer Onlineveranstaltung des Stura zur Hochschulwahl, bei der unter anderem die antretenden Hochschulgruppen zu aktuellen Themen diskutiert haben: https://youtu.be/G79A7MZWeek
- Wahlamt der Uni: https://wisswei.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/