Mehr Polizisten, schwerer bewaffnet, weniger Kontrolle – aber dafür staatlich gedeckte Banden in den Straßen und Strafmündigkeit ab zwölf. Die AfD hat reichlich Vorschläge, um die „Sicherheitslage“ in Deutschland zu verbessern — oder wenigstens zu verändern. Ein Kommentar.
Die Polizei soll in vielen Aspekten besser ausgestattet und rechtlich gestärkt werden. Explizites Vorbild sind auch hier die USA, wo die Polizei nicht nur zahlenmäßig stärker im Vergleich zur Bevölkerung und dazu wesentlich schwerer gerüstet ist (letzteres ist der Aspekt, in dem sich die AfD ganz ausdrücklich an den Vereinigten Staaten orientieren will), sondern auch keine zentrale Meldepflicht für den Schusswaffengebrauch besteht.
Einleitend sollte hier ein Wort zu Polizeigewalt im Vergleich gesagt werden: In den USA wurden im Laufe des letzten Jahrzehnts, pro einhunderttausend Einwohner, etwa dreißig mal mehr Menschen durch Polizeibeamte getötet als in Deutschland, insgesamt zwischen 1000 und 1300 pro Jahr, Todesfälle in Haft nicht mitgezählt. Die geschätzte Dunkelziffer laut verschiedener Nicht-Regierungsorganisationen in den Staaten beträgt mehr als das doppelte.
Der wohl deutlichste Schritt hin zum amerikanischen Modell ist die Forderung, die Mannstärke der Landespolizei Sachsen-Anhalt von etwa 6400 auf 7500 Beamte zu erhöhen. Dies sei finanziell unbedenklich, weil der Schaden durch Kriminalität weit mehr Kosten verursache. Dass mehr Polizisten dies merklich ändern, lässt sich weder be- noch widerlegen.
Zusätzlich sollen interne disziplinarische Ermittlungen nach dem Schusswaffengebrauch nur noch dann eingeleitet werden, wenn “konkrete Verdachtsmomente auf Fehlverhalten” vorliegen. Erklärtes Ziel sei es, dass Beamten beim Schusswaffengebrauch nicht “ohne Not belastet und verunsichert” werden. Weiterhin fordert die AfD auch, dass während solcher laufender Disziplinarverfahren (also bevor die Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs überprüft wurde), individuelle Fördermaßnahmen, Regelbeförderungen und andere Laufbahnvorteile nicht länger ausgesetzt werden sollen, sofern keine staatsanwaltliche Ermittlung vorliege. Die zuvor genannte interne Ermittlung soll also nicht berücksichtigt werden.

Foto: Tom Roeloffzen
Unterm Strich heißt das: über tausend zusätzliche Polizist:innen, die sorgloser schießen dürfen und deswegen auch nicht um ihre Beförderung bangen müssen, und zwar nach dem Willen der AfD gerade dann, wenn bereits konkrete Verdachtsmomente auf ein Fehlverhalten seitens der Beamten vorliegen, die eine interne Ermittlung rechtfertigen. Das zugrunde liegende Bild, das die AfD hier vorträgt, ist eines, in dem Beamte nach dem kleinsten Fehltritt reihenweise um ihre Karriere fürchten müssen. Tatsächliche Statistiken tragen diese Vorstellung jedoch nicht: Von den geschätzten 12.000 Fällen rechtswidriger Polizeieinsätze pro Jahr (zumeist Körperverletzungen im Amt) führen nur etwa ein bis zwei Prozent zu tatsächlichen Anklagen. Verfahren werden regelmäßig verschleppt oder eingestellt. Das Hauptproblem: Untersucht werden diese Fälle von den Polizeibehörden, deren Angehörige beschuldigt werden (daher „interne Ermittlung“), die Anklage fällt in die Zuständigkeit von Staatsanwaltschaften, die auf die Mitarbeit ebendieser Polizist:innen angewiesen sind. Transparenz besteht kaum, der Verweis auf laufende Ermittlungen genügt, um Stellungnahmen zu verweigern.
Dagegen lässt sich vortragen, dass die AfD die Einführung von Tasern für Beamte einfordert. Theoretisch könnte der tatsächliche Schusswaffengebrauch dadurch zu Gunsten des (zumindest unter Idealbedingungen) nicht-tödlichen Tasergebrauchs reduziert werden. Erneut hilft ein Blick in die Vereinigten Staaten: Die tatsächlichen Verletzungen beim Einsatz eines Tasers gehen gegenüber einer Feuerwaffe erheblich zurück. Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine Tendenz, den Taser nicht anstelle der Dienstwaffe zu nutzen, sondern als zusätzliches Mittel, in einigen Fällen sogar gegenüber Grundschülern. Die Mischung aus vermeintlicher Sicherheit und mangelnder Kontrolle, sowohl des Geräts, als auch seines Gebrauchs, verschärft Gefährdungslagen, statt sie zu mindern. Eine robuste juristische und institutionelle Grundlage könnte hier Abhilfe schaffen. Dass die AfD gleichzeitig die Reduzierung ohnehin schon unzureichender interner Ermittlungen fordert, lässt jedoch nichts Gutes vermuten.
Legale Banden in den Straßen
Ein weiterer Aspekt, der eine gesonderte Betrachtung verdient, ist die Einbeziehung der Bevölkerung: Beispielsweise soll ehrenamtliche Tätigkeit besser honoriert und gefördert werden, etwa im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr: Ihre Mitglieder sollen leichter freigestellt und auch deren Arbeitgeber für entstehende Ausfälle entschädigt werden. Im Grundsatz sind solche Bemühungen zweifellos zulässig. Eher bedenklich sieht es bei der Einführung von “Bürgerwachten” aus, die eine “dritte Säule der Sicherheitsarchitektur vor Ort” bilden sollen. Die freiwillige Mitgliedschaft werde mit Lehrgängen und Ausbildungsmodulen, sowie einer Aufwandspauschale einhergehen, die sich an Trainerpauschalen orientiere. Die Aufgaben der geforderten Bürgerwachten werden nicht spezifiziert, ebensowenig ihre Befugnisse.
In Verbindung mit dem Privilegiertenstatus beim Feuerwaffengebrauch, den die AfD Polizisten ermöglichen will, werden die Straßen also nun auch dadurch sicherer, dass Freiwillige in Banden mit staatlicher Rückendeckung und fraglicher Finanzierung, aber ohne klare Verantwortung durch die Kommunen ziehen.
Diese dritte Säule soll zusätzlich zur massiven Aufrüstung der Polizeikräfte erfolgen, wobei die AfD hier ausdrücklich von einem gleichbleibenden Budget spricht und eine Umverteilung von Aufgaben der Polizei und Ordnungsämter weitestgehend ablehnt. Die wenigsten Parteien legen in ihren Wahlprogrammen einen vollständigen und schlüssigen Haushaltsplan vor. Interessant ist das hier jedoch insofern, als das Programm ausdrücklich die Ersetzung oder ein größeres Budget ablehnt, so dass die erforderlichen Gelder irgendwoher umverteilt werden müssen.
Es handelt sich bis hier um Verwaltungsvorschriften und Institutionen in der Zuständigkeit des Landes, so dass die AfD hier wahrscheinlich keine unüberwindbaren juristischen (allenfalls fiskalische) Hindernisse zu erwarten hat, soweit es deren Existenz betrifft. Größere Schwierigkeiten sind zu erwarten, wenn diese Bürgerwachten mehr tun sollen als Präsenz zu zeigen und Müll aufzuheben. Weder das Eingreifen, noch die Anordnungen solcher Gruppen stehen auf dem gleichen juristischen Fundament wie das der Polizei. Abgedeckt werden beide in erster Linie durch die Grundsätze von Notwehr (beziehungsweise Nothilfe), sowie die „vorläufige Festnahme“ nach Paragraph 127 StPO — beides wacklige Grundsätze für eine ganze Institution.
Keine Schonfrist für Dreizehnjährige mehr
Aber damit ist die Alternative für Deutschland längst nicht fertig. Der “Warnschussarrest” soll es ermöglichen, Jugendliche zwei bis vier Wochen lang in Haft zu nehmen, um ihnen “den Unwert ihrer Tat vor Augen zu führen”. Altersgrenzen werden nicht explizit genannt, man muss also wohl von der im Strafgesetzbuch verankerten Altersschwelle von vierzehn Jahren für Jugendliche ausgehen. Oder vielmehr von zwölf Jahren, denn eben diese Altersschwelle will die AfD auch herabsetzen. Durch Wachdienste an Schulen und Vernetzung mit der Staatsanwaltschaft sollen diese und weitere Möglichkeiten auch genutzt werden, um “Gewaltstraftäter” an Schulen “mit maximaler Härte” zu bestrafen. Man beachte, dass diese maximale Härte gerade nicht nur der “Warnschussarrest” sein kann, sondern vielmehr das volle Jugendstrafrecht. In Anlehnung an die höhere Polizeipräsenz nach amerikanischem Vorbild soll damit auch die Gefängnispopulation, gerade unter Jugendlichen deutlich vergrößert werden (etwa durch systematische Ausschöpfung des Strafmaßes bei Gewaltverbrechen). Zur Verdeutlichung: Wenn pubertierende Schüler:innen einander schubsen, handelt es sich damit im Sinne des Strafgesetzbuchs um eine Körperverletzung (im Sinne der “üblen und unangemessenen Behandlung”). Idealerweise wird solches Verhalten an Schulen nicht geduldet. Dennoch ist es ein gefährlicher Schritt, Wachpersonal hinzuzuziehen, das keine pädagogische Ausbildung erhalten hat (eine Fortbildung zur De-Eskalation wird nicht erwähnt), aber “mit maximaler Härte” vorgehen und zu einer Einschaltung der Staatsanwaltschaft führen soll.
Das alles ist nicht einfach ein fiktives Horrorszenario, sondern gerade der erklärte Zweck, wie er ausdrücklich im Parteiprogramm steht: Maximale Härte, Ausschöpfung des Strafmaßes, engere Vernetzung der Verfolgungsorgane, Wachdienste, Warnschussarrest und Herabsetzung der Strafmündigkeit.
Glücklicherweise liegt das Strafrecht in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes, so dass sich die Landesregierung lediglich “auf Bundesebene dafür einsetzen” kann. Auch der Warnschussarrest, obwohl er im Programm wie eine geringfügige Maßnahme klingen mag, erfüllt eine Straffunktion, die nicht am Strafrecht vorbei umgesetzt werden darf und im Übrigen einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt. Die Landesregierung kann zwar die Staatsanwaltschaft unter Druck setzen, regelmäßig ein höheres Strafmaß zu fordern, die Entscheidung darüber obliegt jedoch weiterhin den Gerichten.
Als Zielsetzung bei alledem wird eine Verbesserung der inneren Sicherheit gegenüber Jugendkriminalität genannt. Der Blick in die USA zeigt, dass härtere Strafen gerade nicht effektiv sind, um Kriminalitätsraten zu senken. Bemerkenswerterweise erreichen gerade Staaten, die das Gegenteil tun, etwa Deutschlands skandinavische Nachbarn, bemerkenswert geringe Verbrechensquoten und Rückfallraten.
Und auch keine Rehabilitation
Apropos Rückfallraten: Angebliche hohe Rückfallraten nimmt die AfD zum Anlass, eine Meldepflicht für (verurteilte) Pädophile einführen zu wollen. Im Wahlprogramm ist die Rede von 40 bis 50 Prozent. Diese Zahlen stammen nicht nur aus der psychologischen Literatur der achtziger Jahre, sondern enthalten auch Rückfälle ohne jeden sexuellen Bezug, beispielsweise Ladendiebstähle. Hier wurde, ob aus Unwissenheit oder Absicht, eine Statistik herangezogen, die furchteinflößend klingt, aber wenig Substanz aufweist. Falls solche Täter nach Verbüßen ihrer Strafe nicht in Sicherungsverwahrung landen, solle ihr Wohnort, so das Wahlprogramm, öffentlich bekannt gemacht werden, um “einen Mindestschutz der Bevölkerung” zu ermöglichen. Unklar ist, worin die Schutzwirkung bestehen soll, wenn man herausfindet, dass der Nachbar im Mehrfamilienhaus entsprechend vorbestraft ist. Die meisten Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, werden kaum in der Position sein, unverzüglich umzuziehen. Was zuverlässig erreicht würde, ist soziale Ächtung ohne legales Ventil (das Wahlprogramm ruft an keiner Stelle ausdrücklich zu Selbstjustiz auf). Es handelt sich bei der Bekanntgabe um eine nachträgliche de facto (wenn nicht de jure) Bestrafung nach Vollendung des Strafmaßes ohne Gerichtsverfahren und nachdem gerade keine Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde. Insbesondere schließt ein solcher Schritt die Resozialisierung des Täters durch die damit einhergehende soziale Ächtung weitgehend aus. Nach herrschender bundesverfassungsrechtlicher Rechtsprechung stellt das einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der verurteilten Person dar. Die Veröffentlichung persönlicher Daten (beispielsweise des Wohnorts und eventueller Vorstrafen) greifen dagegen in den Datenschutz ein (der ebenfalls grundrechtlich geschützt ist). Mit Blick auf die Position zu internen Ermittlungen wegen Polizeigewalt zeigt sich hier auch ein bemerkenswerter Kontrast: Menschen, die ihre Strafe abgebüßt haben, wird von der AfD kein Vertrauensvorschuss gewährt. Sehr wohl dagegen jenen Beamten, bei denen bereits “konkrete Verdachtsmomente auf Fehlverhalten” vorliegen.
Für eine Veröffentlichung müsste die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Einzelfall nachgewiesen werden, etwa durch ein Gutachten, das eine erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit bestätigt. Oder anders ausgedrückt: Durch das gleiche Gutachten, das bereits zu einer Sicherungsverwahrung geführt hätte. Hält man zusätzlich dagegen, dass die behauptete Rückfallquote von 40–50 Prozent einer Überprüfung nicht standhält, ist nicht davon auszugehen, dass diese Forderung zulässig wäre. Es bleibt allerdings nur zu hoffen, dass eine AfD-geführte Landesregierung nicht versucht, erst durch eine Veröffentlichung Tatsachen zu schaffen und anschließend vor Gericht zu verteidigen. Anders als bei den meisten Forderungen im Wahlprogramm wäre der größte Schaden (die Entwurzelung, Stigmatisierung und potenzielle Gefährdung) damit bereits angerichtet und ließe sich nicht rückabwickeln.
Alles in allem soll die ganze innenpolitische Sicherheit umgestaltet werden: hin zu einem teureren System mit bewusst mehr Polizisten, mehr Insassen und weniger Kontrolle über die Sicherheitsorgane. Dies verschärft noch die stärkere Segregation von Bevölkerungsgruppen, wie sie ebenfalls in anderen Forderungen angestrebt wird. Die Polizei soll von Beschützer:innen in eine geschützte Klasse mit Unschuldsvermutung beim Schusswaffengebrauch verwandelt werden und Kinder sollen möglichst schon im ehrwürdigen Alter von zwölf Jahren wissen, wie eine Zelle von innen aussieht.
