Vom 26.5. bis 3.6.2025 finÂden wieÂder Hochschulwahlen an der MLU statt. Studenten könÂnen bestimÂmen, wer ihre Interessen verÂtreÂten soll. Doch wer selbst zu den Wahlen kanÂdiÂdieÂren will, hat dafür nur noch wenig Zeit.
Kaum hat das Semester begonÂnen und man hat sich endÂlich durchÂgeÂrunÂgen, die ausÂgeÂhängÂten Textwände mit der Überschrift „Wahlbekanntmachung“ genauÂer zu betrachÂten, schon ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wieÂder verÂstriÂchen. Genau wie im letzÂten Jahr kann man seiÂne Kandidatur nur bis zum 24. April erkläÂren, obwohl der Wahlzeitraum dieÂses Jahr nicht am 16., sonÂdern erst am 26. Mai beginnt.
Nicht nur den mehr oder weniÂger parÂteiÂnaÂhen Hochschulgruppen fehlt es an Nachwuchs. In einiÂgen Fachschaften und Wahlkreisen kanÂdiÂdierÂten zuletzt weniÂger Studenten, als Plätze in den Gremien zu besetÂzen waren. Da liegt die Frage nahe, ob es nicht mögÂlich geweÂsen wäre, die Frist für die Kandidaten entÂspreÂchend um zehn Tage zu verÂlänÂgern. Für das Wahlteam des Studierendenrats antÂworÂteÂte Til Gerloff, dass man sich nach dem Ablaufplan der Uni richÂte, weil dieÂse die Infrastruktur für die Wahlen bereitÂstelÂle. Die Pressestelle der Universität begrünÂdeÂte den gröÂßeÂren Abstand zwiÂschen Kandidatur und Wahltermin mit „Erfahrungen der verÂganÂgeÂnen Jahre“ und den „perÂsoÂnelÂlen Ressourcen“ im Wahlamt.

Grafik: Konrad Dieterich
Was Ihr wählt
Laut Hochschulgesetz des Landes wirÂken alle Mitglieder der Universität an der Selbstverwaltung mit. Dabei gilt eine Art Ständewahlrecht, in welÂchem die Studenten eine von vier Mitgliedergruppen darÂstelÂlen und nur etwa ein Sechstel der stimmÂbeÂrechÂtigÂten Sitze im Senat und den Fakultätsräten zugeÂteilt bekomÂmen. Sie sind die einÂziÂgen, die jedes Jahr erneut wähÂlen; die andeÂren Gruppen haben länÂgeÂre Wahlperioden. Eine absoÂluÂte Mehrheit der Sitze steht der Gruppe der Hochschullehrer zu. Der Senat und die neun Fakultätsräte sind Gremien der Uni, die grundÂsätzÂliÂche Entscheidungen zu Studiengängen, Kooperationen, Berufungen und andeÂren Angelegenheiten der Hochschule trefÂfen. Das Tagesgeschäft liegt beim Rektorat und den Dekanaten, deren Spitze alle vier Jahre vom jeweiÂliÂgen Gremium neu gewählt wird.
Daneben hat die verÂfassÂte Studierendenschaft ihre eigeÂnen Gremien, nämÂlich den Studierendenrat und die 16 Fachschaftsräte, die sich um hochÂschulÂpoÂliÂtiÂsche, kulÂtuÂrelÂle, fachÂliÂche und soziaÂle Belange ihrer Mitglieder kümÂmern und als stuÂdenÂtiÂsche Interessenvertretung aufÂtreÂten. Das Spektrum reicht vom poliÂtiÂschen Protest über Bildungsveranstaltungen, Sportereignisse und Projektförderungen bis zu prakÂtiÂschen Hilfestellungen wie einer Rechtsberatung oder einem Sozialdarlehen. Dazu verÂfüÂgen sie über ein Budget, das aus den Semesterbeiträgen finanÂziert wird. Mitglied in der verÂfassÂten Studierendenschaft sind alle Studierenden, solanÂge sie nicht ihren Austritt erklärt haben. Innerhalb einiÂger Fachschaften haben sich Institutsgruppen als stuÂdenÂtiÂsche Vertretung einÂzelÂner Fächer gebilÂdet; dieÂse sind jedoch gesetzÂlich nicht vorÂgeÂseÂhen und stelÂlen somit inforÂmelÂle Arbeitsgruppen dar, die vom jeweiÂliÂgen Fachschaftsrat unterÂstützt werÂden. Sie steÂhen bei den Hochschulwahlen auf keiÂnem Stimmzettel.

Grafik: Konrad Dieterich
Nachwuchsprobleme
Besonders begehrt sind die vier stuÂdenÂtiÂschen Sitze im Senat: Vor einem Jahr bewarÂben sich insÂgeÂsamt 69 Kandidaten auf sechs Wahlvorschlagslisten darÂum. Hingegen stanÂden in einiÂgen andeÂren Gremien und manÂchen Wahlkreisen des Studierendenrats nicht mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze zu verÂgeÂben waren – oder gar keiÂne. Falls die Auswahl auf einem Stimmzettel bestimmÂte Grenzen unterÂschreiÂtet, darf man auf Leerzeilen selbst Wunschkandidaten einÂtraÂgen, die im jeweiÂliÂgen Fachbereich wählÂbar sind. Daraus resulÂtieÂren lanÂge Listen unfreiÂwilÂlig Gewählter mit jeweils weniÂgen Stimmen. Einer nach dem andeÂren muss gefragt werÂden, ob er die Wahl annehÂmen möchÂte – eine mühÂsaÂme Prozedur mit ungeÂwisÂsem Erfolg.
Für Neueinsteiger mag es eine besonÂdeÂre Hürde darÂstelÂlen, sich gleich zu Beginn des Sommersemesters für eine Kandidatur zu entÂscheiÂden und alle Bedingungen und Fristen einÂzuÂhalÂten. Doch auch langÂjähÂrig etaÂblierÂte stuÂdenÂtiÂsche Gruppen könÂnen auf einÂmal ohne Nachwuchs dasteÂhen – so traÂten im verÂganÂgeÂnen Jahr weder Students for Future noch die Grüne Hochschulgruppe zu den Hochschulwahlen an.

Grafik: Konrad Dieterich
Wie Ihr kandidiert
Um sich zur Wahl zu stelÂlen, könÂnen Studenten einÂzeln oder als Gruppe einen Wahlvorschlag bilÂden und dazu einiÂge Unterstützerunterschriften samÂmeln. Für die Organisation der Wahlen ist je nach Gremium das Wahlamt der Universität oder das Wahlteam des Studierendenrats zustänÂdig. Wer Wahlvorschläge einÂreiÂchen will, bekommt dort die pasÂsenÂden Formulare und Antworten auf offeÂne Fragen.
Hinter einiÂgen Wahlvorschlägen steÂhen poliÂtiÂsche Hochschulgruppen, hinÂter andeÂren nicht. Wichtig ist nur, dass alle Kandidaten und ihre Unterstützer Fächer stuÂdieÂren, die zum jeweiÂliÂgen Gremium pasÂsen. Die Fachschaftsräte der Studierendenschaft folÂgen nicht immer der Einteilung nach Fakultäten der Universität. Zudem sind einiÂge Fakultäten noch in Wahlbereiche aufÂgeÂteilt – es ist ein wenig unüberÂsichtÂlich. Universitätsweit gleiÂche Stimmzettel gibt es nur für die vier stuÂdenÂtiÂschen Sitze im Senat der Uni und für 18 von 37 Sitzen im Studierendenrat. Die andeÂren 19 Sitze werÂden über Wahlkreise verÂgeÂben, die eine oder mehÂreÂre Fakultäten umfassen.
Wer an mehr als einer Fakultät stuÂdiert, kann im Löwenportal nachÂschauÂen, an welÂches Fach die Wahlberechtigung geknüpft ist, und sich bis 2. April umentÂscheiÂden. Mit etwas mehr Aufwand kann man dies noch bis zum 11. April dem Wahlamt der Uni per Zugehörigkeitserklärung mitteilen.
Funkstille am Studienkolleg
Das Landesstudienkolleg bieÂtet interÂnaÂtioÂnaÂlen Studenten Vorbereitungskurse für ein Studium in Deutschland. Obwohl der Standort Halle von der MLU getraÂgen wird, dürÂfen Studienkollegiaten weder den Senat noch einen Fakultätsrat mitÂwähÂlen. Die Studierendenschaft ermögÂlicht ihnen jedoch, an den Wahlen zum Studierendenrat sowie zum Fachschaftsrat Neuphilologien teilÂzuÂnehÂmen. Seit der Umstellung auf Online-Wahlen im Jahr 2020 lag die Wahlbeteiligung der Studienkollegiaten jeweils bei null; kanÂdiÂdiert hat ebenÂfalls nieÂmand. Sinnvoll kann eine Kandidatur sein, wenn man an der MLU bleiÂben und die Interessen des nächsÂten Jahrgangs am Studienkolleg verÂtreÂten möchte.

Wichtige Termine
Ende März 2025: Wahlbekanntmachungen der Universität und der Studierendenschaft
14. bis 24. April 2025, 16.00 Uhr: Einreichen der Wahlvorschläge
- perÂsönÂlich, per E‑Mail oder Post beim Wahlamt der Universität. Details sieÂhe Wahlbekanntmachung.
- perÂsönÂlich, per E‑Mail oder Post beim Wahlteam des Studierendenrats. Details sieÂhe Wahlbekanntmachung. Das Büro ist nicht barÂrieÂreÂfrei zugänglich.
9. Mai 2025: Bekanntmachung der Wahlvorschläge
„Mahlowat“: Der Studierendenrat hat in den verÂganÂgeÂnen Jahren eine Entscheidungshilfe zur Wahl angeÂboÂten, die bei der Suche nach einer pasÂsenÂden Hochschulgruppe helÂfen soll. Dabei ist zu bedenÂken, dass die Thesen nicht alle Themenbereiche erfasÂsen könÂnen und dass auf dem Stimmzettel auch Kandidaten steÂhen, die keiÂner der vorÂgeÂstellÂten Hochschulgruppen angehören.
Voraussichtlich in der Woche vor der Wahl: „Löwenrunde“ – eine Infoveranstaltung vom Wahlteam des Studierendenrats, bei der unter andeÂrem Hochschulgruppen ihr Wahlprogramm vorÂstelÂlen. Die Veranstaltung wird live gestreamt und aufgezeichnet.
26. Mai 2025, 10.00 Uhr, bis 3. Juni 2025, 15.00 Uhr: Hochschulwahlen
- ausÂschließÂlich online, nach Login im Löwenportal
16. Juni 2025: Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Juli 2025: Konstituierung (ersÂte Sitzung) des Studierendenrats und der Fachschaftsräte
September 2025: Die neuÂen stuÂdenÂtiÂschen Vertreter komÂmen in den Senat und die Fakultätsräte.
