Am 15. Mai 2019 kön­nen Studierende an der MLU wieder wählen gehen. So funktioniert’s. 

Grafik: Arno Grabolle

Das kannst Du wählen

Im Sen­at berat­en und beschließen Delegierte der Pro­fes­soren, Beschäftigten und Studieren­den über grund­sät­zliche Angele­gen­heit­en der Uni, unter anderem die Ein­rich­tung und Schließung von Stu­di­engän­gen, die Beru­fung von Pro­fes­soren und Pläne für die Zukun­ft. Die Pro­fes­soren haben im Gremi­um die absolute Mehrheit, während Studierende nur ein knappes Fün­f­tel der Sen­a­toren stellen.

Bei ähn­lichen Machtver­hält­nis­sen befassen sich die Fakultät­sräte unter anderem mit Stu­di­en- und Prü­fung­sor­d­nun­gen, Ver­fahren zur Stu­di­en­platzver­gabe, Beru­fungsvorschlä­gen und der Sich­er­stel­lung des Lehrange­bots. Einige sind in »Wahlbere­iche« unterteilt. Beispiel­sweise kön­nen Jura-Studierende keine Per­so­n­en aus den Wahlvorschlagslis­ten der Wirtschaftswis­senschaften in den gemein­samen Fakultät­srat wählen.

Studieren­den­rat (»Stu­ra«) und Fach­schaft­sräte sind Gremien der »ver­fassten Studieren­den­schaft«, zu der alle Studieren­den der Uni gehören, solange sie nicht ihren Aus­tritt erk­lären. Neben hochschulpoli­tis­chen Inter­essen sollen die Gremien kul­turelle, fach­liche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mit­glieder vertreten. Ein­er­seits sind sie also stu­den­tis­ches Sprachrohr gegenüber der Uni und in der Öffentlichkeit, ander­er­seits helfen sie bei Prob­le­men (zum Beispiel Rechts­ber­atung, Sozial­fonds, Kinder­be­treu­ung), führen eigene Ver­anstal­tun­gen durch und fördern stu­den­tis­che Pro­jek­te. Die Hälfte der Sitze im Stu­ra wird über uni­ver­sitätsweite Wahlvorschläge vergeben, die andere Hälfte in neun Wahlkreisen, die teil­weise mehrere Fach­schaften zusammenfassen.

Die Amt­szeit der Gewählten beträgt für Studierende in allen Gremien ein Jahr, begin­nt aber nicht sofort nach der Wahl. Im Sen­at und den Fakultätsräten geht es ab Juni los, auch die Fachschaftsräte starten im alten Semes­ter in die neue Leg­is­laturpe­ri­ode, während die kon­sti­tu­ierende Sitzung des neuen Stu­ra erst im Okto­ber stattfindet.

Auf den Stim­mzetteln ste­hen Wahlvorschläge, also Lis­ten mit Kan­di­dieren­den. Falls für ein Gremi­um nicht genügend Wahlvorschläge vor­liegen, sind auf dem Stim­mzettel freie Zeilen aufge­druckt, in die Du weit­ere wählbare Per­so­n­en ein­tra­gen kannst.

Im Studieren­den­rat dominieren parteina­he Hochschul­grup­pen, die jedoch nicht unbe­d­ingt der Parteilin­ie fol­gen. Doch auch unabhängige Wahlvorschläge haben Chan­cen: Sie erhiel­ten ver­gan­ge­nes Jahr wieder 4 von 34 Stu­ra-Sitzen. In einem Großteil der Fachschaftsräte sind poli­tis­che Wahlvorschläge sog­ar unüblich.

So kommst Du auf die Wahlzettel

Wenn Du kan­di­dieren willst, such Dir eine passende Hochschul­gruppe oder starte Deinen eige­nen Wahlvorschlag. For­mu­la­re und Hin­weise bekommst Du beim Wahlauss­chuss des Studieren­den­rats (Fach­schaft­srat, Stu­ra) und beim Wahlamt der Uni (Fakultät­srat, Sen­at). Abgabeschluss für Wahlvorschläge ist am 25. April (16.00 Uhr). Wenn Du nicht bis zulet­zt wartest, kön­nen diese Stellen Dich noch rechtzeit­ig auf eventuelle Fehler in den Unter­la­gen hin­weisen, zum Beispiel dass nicht wählbare Kan­di­datin­nen aufgestellt wur­den oder nicht wahlberechtigte Unter­stützer unter­schrieben haben.

Mach Wahlkampf! Auf hastuzeit.de weisen wir gerne auf Info­s­eit­en von zuge­lasse­nen Wahlvorschlä­gen hin.

So kommst Du an die Wahlzettel

Die Benachrich­ti­gungskarte des Stu­ra dient nur der Infor­ma­tion. Zur Wahl mit­brin­gen musst Du Deinen Studieren­de­nausweis.

Falls Du mehrere Fächer studierst, können diese ver­schiede­nen Wahlbere­ichen angehören. In welchem davon Du stimm­berechtigt bist, kannst Du im Löwenportal (»Wahlberech­ti­gung«) überprüfen und bis 10. April auch online ändern. Danach kannst Du Änderungswün­sche per »Zugehörigkeitserklärung« noch bis 19. April beim Stu­ra-Wahlauss­chuss und beim Wahlamt der Uni einreichen.

Wer einen Vor­bere­itungskurs am Stu­di­enkol­leg in Halle besucht, ist eben­falls wahlberechtigt – aber nur für die Fach­schaft­srats- und Stu­ra-Wahlen. Dabei bilden die Kol­le­giatin­nen und Kol­le­giat­en eine gemein­same Fach­schaft mit den Neuphilologien.

Am Wahlt­ag, dem 15. Mai 2019, kannst Du zwis­chen 10.00 und 17.00 Uhr Deine Stim­men abgeben. Wahllokale gibt es an vie­len Stan­dorten der Uni, aber wahlberechtigt bist Du nur an einem. Entschei­dend ist Dein Uni-Wahlbere­ich (Fakultät­srat).

Falls Du am Wahlt­ag keine Zeit hast, kannst Du bis zum 10. Mai (12.00 Uhr) Briefwahlun­ter­la­gen beantra­gen – beim Wahlauss­chuss des Studieren­den­rats (Fach­schaft­srats- und Stu­ra-Wahlen) und beim Wahlamt der Uni (Fakultät­srats- und Sen­atswahlen). Lass Dir beim Postver­sand nicht zu lange Zeit, damit Dein Brief noch die Uni-Haus­post durch­laufen kann und rechtzeit­ig vor Beginn der Stim­mauszäh­lung eintrifft.

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