Hach ja, die schöÂnen Erstibeutel. Jedes Wintersemester setÂzen sich aufs Neue fleiÂßiÂge Mitarbeiter:innen und Student:innen der Uni zusamÂmen und fülÂlen die tollÂten Tüten für die neuÂen Erstis … Moment mal, die Beutel werÂden gar nicht von Freiwilligen, sonÂdern in ausÂbeuÂteÂriÂschen Verhältnissen gepackt?
Jedes Wintersemester werÂden auf dem Campus der Universität die überÂaus beliebÂten Welcome-Bags an die neuÂen Erstis verÂteilt. Das pasÂsiert nicht nur hier in Halle, sonÂdern auch an der benachÂbarÂten Uni Leipzig. Wiederfinden lasÂsen sich in dieÂsen Beuteln neben etwaiÂgen Werbeflyern auch kleiÂneÂre Snacks, Gutscheine, Stifte und mit etwas Glück sogar die Studi-Essentials schlechtÂhin: Eine Ausgabe der hasÂtuÂzeit, ein Bier und ein Kondom. Um die Erstibeutel mit eigeÂnen Werbeartikeln bestüÂcken zu lasÂsen, ist dabei eine Zahlung an den Kulturfalter notÂwenÂdig. Diese in Halle ansäsÂsiÂge Firma nimmt unter andeÂrem Werbeaufträge zum Plakatieren oder Verteilen von Flyern an. Daneben ist sie aber auch für die Welcome-Bags der Unis Halle und Leipzig zustänÂdig. Der Catch: Die Bags werÂden nicht von den Mitarbeitenden selbst, sonÂdern in sogeÂnannÂten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gefüllt.
Daran übte zuletzt der Stura hefÂtiÂge Kritik. Sollte der Kulturfalter die Beutel weiÂterÂhin in dieÂsen Werkstätten packen lasÂsen, so lauÂtet der mehrÂheitÂlich verÂabÂschieÂdeÂte Beschluss, wird der Studierendenrat dieÂse in Zukunft boyÂkotÂtieÂren. Genauer heißt das also, dass der Vertrag zwiÂschen Stura und Kulturfalter über zwei Werbeplätze in den Tüten aufÂgeÂkünÂdigt wird. Ein Novum ist das jedoch nicht. Auch die Leipziger Studierendenvertretung hat im verÂganÂgeÂnen Jahr angeÂkünÂdigt, ihren Vertrag mit der halÂliÂschen Firma nach dem Auslaufen nicht erneuÂern zu wollen.

Verhandlungen mit der Marketingabteilung der MLU sowie dem Kulturfalter blieÂben gleiÂcherÂmaÂßen erfolgÂlos. Das Rektorat will auch weiÂterÂhin an dieÂser Praxis festÂhalÂten und die Erstibeutel in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befülÂlen lasÂsen. Der Kulturfalter warf indes den Vorschlag ein, so berichÂteÂten die Verantwortlichen wähÂrend einer ordentÂliÂchen Sitzung, der Stura könÂne seiÂnen Beschluss zurückÂzieÂhen und stattÂdesÂsen die Mitarbeiter:innen der Werkstätten auch in weiÂteÂre Tätigkeiten, beiÂspielsÂweiÂse die Verteilung der Bags inteÂgrieÂren. Diese Option schließt der Studierendenrat jedoch momenÂtan wie auch zukünfÂtig aus.
Das Geld bleibt aus
Personen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu inteÂgrieÂren und dazu die Möglichkeit zu bieÂten, Geld zu verÂdieÂnen – das klingt doch ganz gut. Das mag auf den ersÂten Blick stimÂmen. Schaut man jedoch genauÂer hin, werÂden gewalÂtiÂge Defizite erkennÂbar. So haben Beschäftigte in eben dieÂsen Werkstätten nicht den Status als Arbeitnehmer:innen, sonÂdern befinÂden sich bloß in einem sogeÂnannÂten arbeitnehmer:innenähnlichen Rechtsverhältnis. Konkret bedeuÂtet das, dass Beschäftigte keiÂnen Anspruch auf einen gesetzÂliÂchen Mindestlohn, sonÂdern ledigÂlich ein Arbeitsentgelt haben. Dieses setzt sich laut Sozialgesetzbuch aus einem Grundbetrag, Steigerungsbetrag und gegeÂbeÂnenÂfalls einem Arbeitsförderungsgeld zusammen.
Auf das Arbeitsförderungsgeld (AFöG) haben in Werkstätten tätiÂge Menschen mit Behinderungen Anspruch. Es beträgt 52 Euro im Monat, sofern das Arbeitsentgelt einÂschließÂlich der Förderung pro Monat nicht höher als 351 Euro ist. Dieser Betrag wird jedoch im Schnitt selÂten überÂschritÂten. 222 Euro verÂdieÂnen Beschäftigte laut einer Statistik aus dem Jahr 2022 monatÂlich im deutschÂlandÂweiÂten Durchschnitt. Das entÂspräÂche bei einer Vollzeitstelle einem Stundenlohn von geraÂde einÂmal 1,38 Euro – und tatÂsächÂlich ist hier in der Woche eine Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden angeÂsetzt. Dass das selbst in einer Stadt mit verÂgleichsÂweiÂse niedÂriÂgen Lebenshaltungskosten wie Halle vorÂne und hinÂten nicht reicht, sollÂte für nieÂmanÂden eine Überraschung sein. Viele Menschen mit Behinderungen sind daher auch trotz fesÂter Stelle in einer Werkstatt auf Sozialleistungen durch den Staat angeÂwieÂsen. Dazu zähÂlen beiÂspielsÂweiÂse Mietzuschüsse oder eine Grundsicherung. Zu erwähÂnen ist auch, dass die Werkstätten finanÂziÂell bestimmÂte Pflegeleistungen übernehmen.
| „Es gibt aufÂfalÂlenÂde Unterschiede bei den Fallkosten zwiÂschen den westÂdeutÂschen (im Mittel 18 426 Euro) und den ostÂdeutÂschen Flächenländern (im Mittel 14 180 Euro).“ – BAGüS |
Einem Bericht im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der überÂörtÂliÂchen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) zufolÂge erhielÂten die Werkstätten im Jahr 2020 pro beschäfÂtigÂter Person Fallkosten in Höhe von 17 593 Euro vom Staat. Bei einem Jahresentgelt von hochÂgeÂrechÂnet 2664 Euro – auf dem priÂmäÂren Arbeitsmarkt ein Monatsgehalt – bleibt da immer noch eine gewalÂtiÂge Differenz. Das liegt darÂan, dass für die Vergütung der Beschäftigten nur etwa drei Prozent dieÂser Fallkosten einÂgeÂplant sind. Zehn Prozent sind vorÂgeÂseÂhen für die Fahrtkosten von und zu den Werkstätten, elf Prozent für Sozialversicherungsbeiträge und ganÂze 76 Prozent für die nicht-behinÂderÂten Werkstattträger:innen sowie Mitarbeiter:innen, etwa in der Verwaltung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006, welÂche 2009 auch von Deutschland ratiÂfiÂziert, also offiÂziÂell anerÂkannt wurÂde, gesteht Menschen mit Behinderungen das Recht zu, ihren Lebensunterhalt in einem frei gewählÂten Arbeitsplatz zu erwirtÂschafÂten. Kritiker:innen sehen in der Praxis der Werkstätten nun einen Bruch dieÂses Rechts. „Die alterÂnaÂtivÂloÂse Arbeit in [Werkstätten für Menschen mit Behinderungen] ist meist nicht frei gewählt und die Beschäftigten könÂnen ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiÂten“, heißt es vom Projekt JOBinklusive der Sozialhelden e. V.
Parallelwelt Werkstätten
Auch die Grünen-Abgeordnete des Europäischen Parlaments Katrin Langensiepen kriÂtiÂsiert, die Werkstätten grenzÂten Menschen mit Behinderungen aus, statt sie aktiv in den Arbeitsmarkt zu inteÂgrieÂren. Die als Einrichtungen der berufÂliÂchen Rehabilitation gelÂtenÂden Arbeitsstätten solÂlen den Beschäftigten einen einÂfaÂchen Übergang zum allÂgeÂmeiÂnen Arbeitsmarkt ermögÂliÂchen, tun dies jedoch äußerst selÂten. Die neusÂten zur Verfügung steÂhenÂden Zahlen von 2020 zeiÂgen: Im Jahr sind ledigÂlich 80 Beschäftigte aus dem Berufsbildungsbereich der Werkstätten in den allÂgeÂmeiÂnen Arbeitsmarkt gewechÂselt – und das auf fast 280 000 Menschen mit Behinderungen in dieÂsen Einrichtungen. 2019 waren es noch 57 auf knapp 295 000 Beschäftigte. Der Deutschlandfunk kariÂkiert die Werkstätten ganz trefÂfend als „Abstellgleis“.
Ein weiÂteÂrer Faktor der Ausgrenzung: Arbeitgeber:innen mit minÂdesÂtens 20 Arbeitsplätzen müsÂsen zu geringsÂtenÂfalls fünf Prozent schwerÂbeÂhinÂderÂte Menschen beschäfÂtiÂgen. Diesen steht beiÂspielsÂweiÂse ein Sonderurlaub oder ein besonÂdeÂrer Kündigungsschutz zu. Bleiben dieÂse Stellen unbeÂsetzt, so haben die Unternehmen eine Ausgleichszahlung zwiÂschen 140 und 720 Euro pro nicht beschäfÂtigÂter schwerÂbeÂhinÂderÂter Person zu entÂrichÂten. Beauftragen Unternehmen Werkstätten mit der Herstellung bestimmÂter Teile oder andeÂren Arbeitsschritten, lässt sich das von der Zahlung abziehen.

Unter bestimmÂten Bedingungen lässt sich dieÂse zeitÂweiÂse jedoch auch komÂplett umgeÂhen – mitÂhilÂfe der sogeÂnannÂten Außenarbeitsplätze. In dieÂsem Fall besetÂzen die Beschäftigten außerÂhalb ihrer Werkstatt betriebsÂinÂteÂgrierÂte Arbeitsplätze, um die dorÂtiÂgen Fachkräfte zu entÂlasÂten und kleiÂneÂre Aufgaben zu überÂnehÂmen. Die Betreuung und Bezahlung lauÂfen jedoch weiÂterÂhin über die jeweiÂliÂge Werkstatt. Der:die Arbeitgeber:in bezahlt also nicht die Menschen mit Behinderungen selbst, sonÂdern leisÂtet Zahlungen an die Werkstatt.
Mit der Kritik konÂfronÂtiert, bestäÂtigt auch ein Werkstattträger selbst in einem Interview mit der Kreiszeitung, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eher eine Parallelwelt bilÂden, statt als Integrationseinrichtung in den priÂmäÂren Arbeitsmarkt zu dieÂnen. Dies sei in Einzelfällen zwar angeÂbracht, lieÂgen beiÂspielsÂweiÂse bestimmÂte seeÂliÂsche Behinderungen vor, einem inteÂgraÂtiÂven Leitgedanken entÂspräÂche es jedoch nicht. Die Schuld dafür sieht er indes nicht alleiÂne bei den Werkstätten, sonÂdern auch bei den Arbeitgeber:innen des allÂgeÂmeiÂnen Arbeitsmarktes. Die Löhne halÂte er ebenÂfalls für zu gering, sehe das Problem jedoch in einer zu gerinÂgen Bezuschussung der Einrichtungen.
Das meinen Beschäftigte
Im Netz kurÂsieÂren zahlÂreiÂche Erfahrungsberichte über die Arbeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein User schilÂdert, wie er neben den überÂnomÂmeÂnen Fahrtkosten nur etwas über 80 Euro im Monat verÂdient hätÂte. Die Betreuer:innen seiÂen indes äußerst herÂabÂlasÂsend mit den Beschäftigten umgeÂganÂgen. Ihm hätÂten ferÂner Rückzugsmöglichkeiten und Abwechslung im Arbeitsalltag gefehlt. Den Arbeitenden werÂde ledigÂlich „extrem stuÂpiÂde“ und „zermürbend[e]“ Aufgaben zugeÂmuÂtet, meint ein weiÂteÂrer User.
„[Ich] finÂde es toll, wie ich hier geförÂdert und unterÂstützt werÂde“, heißt es hinÂgeÂgen von einem Beschäftigten im Online-Interview mit Diakoneo. Er habe das Gefühl, sich dort perÂsönÂlich und berufÂlich weiÂterÂzuÂentÂwiÂckeln. Da die Körperschaft des öffentÂliÂchen Rechts DiaÂkoneo jedoch selbst als Werkstattträgerin funÂgiert, ist dieÂser Bericht unter Vorbehalt zu betrachÂten, da er gleichÂwohl zur Imagepflege gedacht sein könnte.
Text: Till Menzel
Illustrationen: Rika Garbe
Kommentar: Till Menzel
| Kommentar: Hand aufs Herz Die Bezahlung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist zu niedÂrig, das steht fest. Sowohl das euroÂpäiÂsche Parlament als auch der Fachausschuss der UN für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben sich in der Vergangenheit schon dafür ausÂgeÂsproÂchen, die Werkstätten abzuÂschafÂfen. Doch auch das wäre falsch, sind die Zielsetzungen und Prämissen hinÂter dem Konzept doch richÂtig: Menschen mit schweÂren wie leichÂteÂren Behinderungen als Rehabilitationseinrichtungen die Möglichkeit zum niedÂrigÂschwelÂliÂgen Einstieg in den allÂgeÂmeiÂnen Arbeitsmarkt bieÂten. Das wird jedoch in den meisÂten Fällen nicht erfüllt. Es gibt viel zu reforÂmieÂren: Die Löhne müsÂsen steiÂgen, Beschäftigte müsÂsen in ein tatÂsächÂliÂches Arbeitnehmer:innenverhältnis treÂten und Unternehmen müsÂsen endÂlich stärÂker in die Pflicht genomÂmen werÂden, Menschen mit Behinderungen in den allÂgeÂmeiÂnen Arbeitsmarkt zu inteÂgrieÂren – ohne die Möglichkeit auf einen moderÂnen Ablasshandel, wie es im ZDF-Format „Die Anstalt“ forÂmuÂliert wurÂde, und ohne die Möglichkeit, dieÂser Verpflichtung durch Aufträge an Werkstätten und Außenarbeitsplätze zu entÂgeÂhen. Denn so wie es ist, ist das System äußert ableisÂtisch. Das gilt es zu ändern – und dabei sind auch Boykotte ein legiÂtiÂmes Mittel. |
