Am 15. Mai 2019 kön­nen Studierende an der MLU wie­der wäh­len gehen. So funktioniert’s. 

Grafik: Arno Grabolle

Das kannst Du wählen

Im Senat bera­ten und beschlie­ßen Delegierte der Professoren, Beschäftigten und Studierenden über grund­sätz­li­che Angelegenheiten der Uni, unter ande­rem die Einrichtung und Schließung von Studiengängen, die Berufung von Professoren und Pläne für die Zukunft. Die Professoren haben im Gremium die abso­lu­te Mehrheit, wäh­rend Studierende nur ein knap­pes Fünftel der Senatoren stellen.

Bei ähn­li­chen Machtverhältnissen befas­sen sich die Fakultätsräte unter ande­rem mit Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Studienplatzvergabe, Berufungsvorschlägen und der Sicherstellung des Lehrangebots. Einige sind in »Wahlbereiche« unter­teilt. Beispielsweise kön­nen Jura-Studierende kei­ne Personen aus den Wahlvorschlagslisten der Wirtschaftswissenschaften in den gemein­sa­men Fakultätsrat wählen.

Studierendenrat (»Stura«) und Fachschaftsräte sind Gremien der »ver­fass­ten Studierendenschaft«, zu der alle Studierenden der Uni gehö­ren, solan­ge sie nicht ihren Austritt erklä­ren. Neben hoch­schul­po­li­ti­schen Interessen sol­len die Gremien kul­tu­rel­le, fach­li­che, sozia­le und wirt­schaft­li­che Belange ihrer Mitglieder ver­tre­ten. Einerseits sind sie also stu­den­ti­sches Sprachrohr gegen­über der Uni und in der Öffentlichkeit, ande­rer­seits hel­fen sie bei Problemen (zum Beispiel Rechtsberatung, Sozialfonds, Kinderbetreuung), füh­ren eige­ne Veranstaltungen durch und för­dern stu­den­ti­sche Projekte. Die Hälfte der Sitze im Stura wird über uni­ver­si­täts­wei­te Wahlvorschläge ver­ge­ben, die ande­re Hälfte in neun Wahlkreisen, die teil­wei­se meh­re­re Fachschaften zusammenfassen.

Die Amtszeit der Gewählten beträgt für Studierende in allen Gremien ein Jahr, beginnt aber nicht sofort nach der Wahl. Im Senat und den Fakultätsräten geht es ab Juni los, auch die Fachschaftsräte star­ten im alten Semester in die neue Legislaturperiode, wäh­rend die kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung des neu­en Stura erst im Oktober stattfindet.

Auf den Stimmzetteln ste­hen Wahlvorschläge, also Listen mit Kandidierenden. Falls für ein Gremium nicht genügend Wahlvorschläge vor­lie­gen, sind auf dem Stimmzettel freie Zeilen auf­ge­druckt, in die Du wei­te­re wählbare Personen ein­tra­gen kannst.

Im Studierendenrat domi­nie­ren par­tei­na­he Hochschulgruppen, die jedoch nicht unbe­dingt der Parteilinie fol­gen. Doch auch unabhängige Wahlvorschläge haben Chancen: Sie erhiel­ten ver­gan­ge­nes Jahr wie­der 4 von 34 Stura-Sitzen. In einem Großteil der Fachschaftsräte sind poli­ti­sche Wahlvorschläge sogar unüblich.

So kommst Du auf die Wahlzettel

Wenn Du kan­di­die­ren willst, such Dir eine pas­sen­de Hochschulgruppe oder star­te Deinen eige­nen Wahlvorschlag. Formulare und Hinweise bekommst Du beim Wahlausschuss des Studierendenrats (Fachschaftsrat, Stura) und beim Wahlamt der Uni (Fakultätsrat, Senat). Abgabeschluss für Wahlvorschläge ist am 25. April (16.00 Uhr). Wenn Du nicht bis zuletzt war­test, kön­nen die­se Stellen Dich noch recht­zei­tig auf even­tu­el­le Fehler in den Unterlagen hin­wei­sen, zum Beispiel dass nicht wähl­ba­re Kandidatinnen auf­ge­stellt wur­den oder nicht wahl­be­rech­tig­te Unterstützer unter­schrie­ben haben.

Mach Wahlkampf! Auf hastuzeit.de wei­sen wir ger­ne auf Infoseiten von zuge­las­se­nen Wahlvorschlägen hin.

So kommst Du an die Wahlzettel

Die Benachrichtigungskarte des Stura dient nur der Information. Zur Wahl mit­brin­gen musst Du Deinen Studierendenausweis.

Falls Du meh­re­re Fächer stu­dierst, können die­se ver­schie­de­nen Wahlbereichen angehören. In wel­chem davon Du stimm­be­rech­tigt bist, kannst Du im Löwenportal (»Wahlberechtigung«) überprüfen und bis 10. April auch online ändern. Danach kannst Du Änderungswünsche per »Zugehörigkeitserklärung« noch bis 19. April beim Stura-Wahlausschuss und beim Wahlamt der Uni einreichen.

Wer einen Vorbereitungskurs am Studienkolleg in Halle besucht, ist eben­falls wahl­be­rech­tigt – aber nur für die Fachschaftsrats- und Stura-Wahlen. Dabei bil­den die Kollegiatinnen und Kollegiaten eine gemein­sa­me Fachschaft mit den Neuphilologien.

Am Wahltag, dem 15. Mai 2019, kannst Du zwi­schen 10.00 und 17.00 Uhr Deine Stimmen abge­ben. Wahllokale gibt es an vie­len Standorten der Uni, aber wahl­be­rech­tigt bist Du nur an einem. Entscheidend ist Dein Uni-Wahlbereich (Fakultätsrat).

Falls Du am Wahltag kei­ne Zeit hast, kannst Du bis zum 10. Mai (12.00 Uhr) Briefwahlunterlagen bean­tra­gen – beim Wahlausschuss des Studierendenrats (Fachschaftsrats- und Stura-Wahlen) und beim Wahlamt der Uni (Fakultätsrats- und Senatswahlen). Lass Dir beim Postversand nicht zu lan­ge Zeit, damit Dein Brief noch die Uni-Hauspost durch­lau­fen kann und recht­zei­tig vor Beginn der Stimmauszählung eintrifft.

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