Am 15. Mai 2019 können Studierende an der MLU wieder wählen gehen. So funktioniert’s.
Das kannst Du wählen
Im Senat beraten und beschließen Delegierte der Professoren, Beschäftigten und Studierenden über grundsätzliche Angelegenheiten der Uni, unter anderem die Einrichtung und Schließung von Studiengängen, die Berufung von Professoren und Pläne für die Zukunft. Die Professoren haben im Gremium die absolute Mehrheit, während Studierende nur ein knappes Fünftel der Senatoren stellen.
Bei ähnlichen Machtverhältnissen befassen sich die Fakultätsräte unter anderem mit Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Studienplatzvergabe, Berufungsvorschlägen und der Sicherstellung des Lehrangebots. Einige sind in »Wahlbereiche« unterteilt. Beispielsweise können Jura-Studierende keine Personen aus den Wahlvorschlagslisten der Wirtschaftswissenschaften in den gemeinsamen Fakultätsrat wählen.
Studierendenrat (»Stura«) und Fachschaftsräte sind Gremien der »verfassten Studierendenschaft«, zu der alle Studierenden der Uni gehören, solange sie nicht ihren Austritt erklären. Neben hochschulpolitischen Interessen sollen die Gremien kulturelle, fachliche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mitglieder vertreten. Einerseits sind sie also studentisches Sprachrohr gegenüber der Uni und in der Öffentlichkeit, andererseits helfen sie bei Problemen (zum Beispiel Rechtsberatung, Sozialfonds, Kinderbetreuung), führen eigene Veranstaltungen durch und fördern studentische Projekte. Die Hälfte der Sitze im Stura wird über universitätsweite Wahlvorschläge vergeben, die andere Hälfte in neun Wahlkreisen, die teilweise mehrere Fachschaften zusammenfassen.
Die Amtszeit der Gewählten beträgt für Studierende in allen Gremien ein Jahr, beginnt aber nicht sofort nach der Wahl. Im Senat und den Fakultätsräten geht es ab Juni los, auch die Fachschaftsräte starten im alten Semester in die neue Legislaturperiode, während die konstituierende Sitzung des neuen Stura erst im Oktober stattfindet.
Auf den Stimmzetteln stehen Wahlvorschläge, also Listen mit Kandidierenden. Falls für ein Gremium nicht genügend Wahlvorschläge vorliegen, sind auf dem Stimmzettel freie Zeilen aufgedruckt, in die Du weitere wählbare Personen eintragen kannst.
Im Studierendenrat dominieren parteinahe Hochschulgruppen, die jedoch nicht unbedingt der Parteilinie folgen. Doch auch unabhängige Wahlvorschläge haben Chancen: Sie erhielten vergangenes Jahr wieder 4 von 34 Stura-Sitzen. In einem Großteil der Fachschaftsräte sind politische Wahlvorschläge sogar unüblich.
So kommst Du auf die Wahlzettel
Wenn Du kandidieren willst, such Dir eine passende Hochschulgruppe oder starte Deinen eigenen Wahlvorschlag. Formulare und Hinweise bekommst Du beim Wahlausschuss des Studierendenrats (Fachschaftsrat, Stura) und beim Wahlamt der Uni (Fakultätsrat, Senat). Abgabeschluss für Wahlvorschläge ist am 25. April (16.00 Uhr). Wenn Du nicht bis zuletzt wartest, können diese Stellen Dich noch rechtzeitig auf eventuelle Fehler in den Unterlagen hinweisen, zum Beispiel dass nicht wählbare Kandidatinnen aufgestellt wurden oder nicht wahlberechtigte Unterstützer unterschrieben haben.
Mach Wahlkampf! Auf hastuzeit.de weisen wir gerne auf Infoseiten von zugelassenen Wahlvorschlägen hin.
So kommst Du an die Wahlzettel
Die Benachrichtigungskarte des Stura dient nur der Information. Zur Wahl mitbringen musst Du Deinen Studierendenausweis.
Falls Du mehrere Fächer studierst, können diese verschiedenen Wahlbereichen angehören. In welchem davon Du stimmberechtigt bist, kannst Du im Löwenportal (»Wahlberechtigung«) überprüfen und bis 10. April auch online ändern. Danach kannst Du Änderungswünsche per »Zugehörigkeitserklärung« noch bis 19. April beim Stura-Wahlausschuss und beim Wahlamt der Uni einreichen.
Wer einen Vorbereitungskurs am Studienkolleg in Halle besucht, ist ebenfalls wahlberechtigt – aber nur für die Fachschaftsrats- und Stura-Wahlen. Dabei bilden die Kollegiatinnen und Kollegiaten eine gemeinsame Fachschaft mit den Neuphilologien.
Am Wahltag, dem 15. Mai 2019, kannst Du zwischen 10.00 und 17.00 Uhr Deine Stimmen abgeben. Wahllokale gibt es an vielen Standorten der Uni, aber wahlberechtigt bist Du nur an einem. Entscheidend ist Dein Uni-Wahlbereich (Fakultätsrat).
Falls Du am Wahltag keine Zeit hast, kannst Du bis zum 10. Mai (12.00 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragen – beim Wahlausschuss des Studierendenrats (Fachschaftsrats- und Stura-Wahlen) und beim Wahlamt der Uni (Fakultätsrats- und Senatswahlen). Lass Dir beim Postversand nicht zu lange Zeit, damit Dein Brief noch die Uni-Hauspost durchlaufen kann und rechtzeitig vor Beginn der Stimmauszählung eintrifft.