Hochschulpoli­tik bet­rifft auch Studierende – lange ist das nicht mehr so deut­lich gewor­den wie in den ver­gan­genen Tagen, als das Rek­torat Pläne zur Schließung von neun Stu­di­engän­gen und zwei Insti­tuten vor­legte und darüber hin­aus­ge­hende Kürzun­gen in Aus­sicht stellte. Vom 7. bis 16 Juni 2021 kön­nen Studierende online an den Hochschul­wahlen teil­nehmen. Hier erfahrt Ihr, wofür die ver­schiede­nen Gremien ste­hen und wie viel die stu­den­tis­chen Stim­men darin zählen.

„Schon wieder?“, mögen sich manche wun­dern, denn die let­zten Hochschul­wahlen an der MLU liegen ger­ade ein­mal sechs Monate zurück. Vor Beginn der Pan­demie kon­nten Studierende jedes Jahr im Mai an Wahlen zu den uni­ver­sitären und stu­den­tis­chen Gremien teil­nehmen. 2020 war alles anders: Mit­ten in der ersten Welle entschloss sich die Uni zunächst, den Ter­min auf unbes­timmte Zeit zu ver­schieben. Nach mehrmonatiger Vor­bere­itung wur­den die Hochschul­wahlen schließlich im Dezem­ber erst­mals online abge­hal­ten. Daher blieben die stu­den­tis­chen Vertreterin­nen und Vertreter der vorigen Wahlpe­ri­ode länger als ein Jahr im Amt. Entsprechend kürz­er ist die Amt­szeit der aktuell Gewählten. 

Auch 2021 find­en die Wahlen wieder online statt – zwar erst vom 7. bis zum 16. Juni statt reg­ulär im Mai, aber dafür nimmt die Auszäh­lung wesentlich weniger Zeit in Anspruch. Offline hät­tet Ihr bis zu fünf Blät­ter in die Hand gedrückt bekom­men, im elek­tro­n­is­chen Wahlsys­tem ste­hen alle Stim­mzettel auf ein­er Seite. Zur Erin­nerung schauen wir uns die einzel­nen Gremien noch ein­mal an. 

Illus­tra­tion: Arno Grabolle

Uni-Gremien 

Vier Grup­pen der Uni­ver­sität sitzen im Sen­at und den Fakultät­sräten jew­eils am Tisch: Pro­fes­soren, wis­senschaftliche Beschäftigte, Studierende und son­stige Beschäftigte. Ihre Macht ist jedoch ungle­ich verteilt: Pro­fes­soren ver­fü­gen jew­eils über die absolute Mehrheit der Sitze, während Studierende nur ein knappes Fün­f­tel stellen. Im Sen­at und den meis­ten Fakultät­sräten entspricht das vier stu­den­tis­chen Plätzen, die jedes Jahr bei den Hochschul­wahlen neu vergeben wer­den. Die pro­fes­so­rale Über­ma­cht bedeutet jedoch nicht, dass Studierende ohne jeden Ein­fluss wären. So ist es den stu­den­tis­chen Sen­atsmit­gliedern zu ver­danken, dass die Max­i­malan­zahl an Prü­fungsver­suchen vorüberge­hend aus­ge­set­zt wurde und dass sich die Uni beim Land erfol­gre­ich für „Pan­demiese­mes­ter“ einge­set­zt hat, die nicht auf die Regel­stu­dien­zeit angerech­net werden. 

Im Sen­at berat­en und beschließen Delegierte der Pro­fes­soren, Beschäftigten und Studieren­den über grund­sät­zliche Angele­gen­heit­en der Uni. Sie haben das let­zte Wort, wenn Stu­di­engänge ein­gerichtet oder geschlossen wer­den sollen oder ein Lehrstuhl neu zu beset­zen ist. Aber auch andere Pläne für die Zukun­ft wer­den hier ver­han­delt. Die Fakultät­sräte befassen sich unter anderem mit Stu­di­en- und Prü­fung­sor­d­nun­gen, Ver­fahren zur Stu­di­en­platzver­gabe, Beru­fungsvorschlä­gen und der Sich­er­stel­lung des Lehrange­bots. Wenn ein Lehrstuhl neu beset­zt wer­den soll, bes­timmt der zuständi­ge Fakultät­srat die Mit­glieder der Beru­fungskom­mis­sion. Dabei kön­nen auch Profs, Beschäftigte und Studierende zum Zug kom­men, die nicht in den Fakultät­srat gewählt wurden. 

Studentische Gremien 

Daneben hat die Studieren­den­schaft ihre eige­nen gewählten Vertre­tun­gen. Hier stim­men nur Studierende ab; daher kön­nen sie aber auch nur Beschlüsse in eigen­er Sache fassen. 

Studieren­den­rat („Stu­ra“) und Fach­schaft­sräte sind Gremien der Studieren­den­schaft, zu der alle Studieren­den der Uni gehören, solange sie nicht ihren Aus­tritt erk­lären. Neben hochschulpoli­tis­chen Inter­essen sollen die Gremien kul­turelle, fach­liche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mit­glieder vertreten. Ein­er­seits sind sie also stu­den­tis­ches Sprachrohr gegenüber der Uni, der Lan­despoli­tik und der Öffentlichkeit, ander­er­seits helfen sie bei prak­tis­chen Prob­le­men, zum Beispiel mit der Rechts­ber­atung, dem Sozial­fonds und einem Raum zur Kinder­be­treu­ung. Zudem führen sie eigene Ver­anstal­tun­gen durch und fördern stu­den­tis­che Pro­jek­te. Fach­schaft­sräte helfen und ver­mit­teln auch bei konkreten Prob­le­men im Studi­um. A pro­pos stu­den­tis­ches Sprachrohr: Am 2. Juni hat­te der Fach­schaft­srat der Philosophis­chen Fakultät I eine Demo auf dem Uni­platz gegen Kürzungspläne aus dem Rek­torat organ­isiert und wurde dabei auch vom Stu­ra unterstützt. 

Auf das Stu­den­ten­werk Halle hat der Stu­ra der MLU zusam­men mit den Studieren­den­räten der drei anderen Hochschulen (Burg Giebichen­stein, Merse­burg, Anhalt) indi­rekt Ein­fluss, indem diese vier Studieren­den­räte jew­eils eines der stu­den­tis­chen Mit­glieder in den Ver­wal­tungsrat des Stu­den­ten­werks schicken. 

Inner­halb einiger Fach­schaften haben sich auch noch Insti­tutsgrup­pen gebildet; diese sind jedoch keine offiziellen Organe der Studieren­den­schaft und haben eher den Sta­tus von stu­den­tis­chen Arbeits­grup­pen, die vom jew­eili­gen Fach­schaft­srat unter­stützt wer­den. Sie ste­hen bei den Hochschul­wahlen nicht auf dem Zettel. 

Illus­tra­tion: Arno Grabolle

Wahlverfahren 

Für jedes Gremi­um kön­nt Ihr mehrere Stim­men vergeben, das heißt, Ihr kön­nt mehr als eine Per­son wählen. Bei Stim­mzetteln, die aus­re­ichend Wahlmöglichkeit­en bieten, gilt Ver­hält­niswahl. Ihr gebt Eure Stim­men einzel­nen Per­so­n­en, aber alle Stim­men eines Wahlvorschlags wer­den zusam­mengezählt, um zu ermit­teln, wie viele Sitze der jew­eili­gen Liste zuste­hen. Die Kan­di­dieren­den mit den meis­ten Stim­men inner­halb der Liste kom­men dann zum Zug. Ste­hen auf dem Stim­mzettel nur ein Wahlvorschlag oder nicht mehr Per­so­n­en, als Ihr Stim­men habt, gilt Mehrheitswahl. Hier kommt es nur auf die Stim­men­zahl für jeden einzel­nen Kan­di­dat­en an. Ste­hen weniger Per­so­n­en auf dem Wahlzettel, als Ihr Stim­men habt, kön­nt Ihr wählbare Per­so­n­en selb­st in die freien Felder eintragen. 

Beim Studieren­den­rat habt Ihr es mit zwei virtuellen Stim­mzetteln zu tun, weil die Hälfte der Sitze uni­ver­sitätsweit vergeben wird („Offene Plätze“), die andere Hälfte der Sitze nach Wahlkreisen. Auf den Stim­mzetteln der Wahlkreise kön­nen nur Studierende der jew­eili­gen Fachrich­tun­gen kan­di­dieren. Eine andere Beson­der­heit gilt bei eini­gen Fakultät­sräten der Uni: die Aufteilung in Wahlbere­iche. Wenn Ihr beispiel­sweise an der Natur­wis­senschaftlichen Fakultät I Phar­mazie studiert, kön­nt Ihr nur Studierende der Phar­mazie in Euren Fakultät­srat wählen, aber keine Bio­chemik­erin­nen oder Biolo­gen. Wie die einzel­nen Fachrich­tun­gen bei der Wahl zuge­ord­net wer­den, kön­nt Ihr der Über­sichts­grafik ent­nehmen. Für Euch kommt es natür­lich nur auf die Fachrich­tung des Stu­di­en­gangs an, mit dem Ihr wahlberechtigt seid. 

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