Das Beru­fungsver­fahren am Insti­tut für Poli­tik­wis­senschaften beschäftigt noch ein­mal die Landespolitik

Nach zwei Anträ­gen der Oppo­si­tions­frak­tio­nen von der LINKEN und der AfD hat sich gestern der Wirtschafts- und Wis­senschaft­sauss­chuss des Land­tages Sach­sen-Anhalt noch ein­mal mit dem Beru­fungsver­fahren des Lehrstuhls „Regierungslehre und Pol­i­cy­forschung“ am Insti­tut für Poli­tik­wis­senschaften beschäftigt. Sowohl der Rek­tor, Prof. Dr. Tiet­je, als auch der zuständi­ge Min­is­ter Will­ing­mann (SPD) äußerten sich dort zu dem Ver­fahren und dem Beschluss des Ver­wal­tungs­gerichts Halle. Dieses hat­te das Ver­fahren Ende Sep­tem­ber über­raschend für rechtswidrig erk­lärt. Nach den Infor­ma­tio­nen der has­tuzeit ver­wies Min­is­ter Will­ing­mann darauf, dass außer­halb des vor­liegen­den Fall­es Kla­gen gegen die Beru­fungsver­fahren von Professor:innen in Sach­sen-Anhalt eine Sel­tenheit wären. Auss­chuss­mit­glied Lange (Die LINKE) kri­tisierte diese Äußerung, das Min­is­teri­um schiebe „die Angele­gen­heit zu weit von sich weg“. Das Wirtschafts- und Wis­senschaftsmin­is­teri­um ist unter anderem dafür zuständig, zu überwachen, dass Ver­fahren an den Uni­ver­sitäten recht­mäßig ablaufen. Die AfD fordert während­dessen offen den Rück­tritt des Rek­tors, Prof. Dr. Tiet­je, und will einen Antrag im Plenum des Land­tages stellen, um dieser Ansicht Unter­stützung zu verleihen. 

Das strit­tige Beru­fungsver­fahren für den Lehrstuhl „Regierungslehre und Pol­i­cy­forschung“ hat­te zunächst mit der Beru­fung von Dr. Siefken geen­det. Das Ver­wal­tungs­gericht Halle hat­te mit Beschluss vom 30. Sep­tem­ber die Beru­fung jedoch für rechtswidrig erk­lärt und der Uni­ver­sität ver­boten bis zu ein­er erneuten Auswahlentschei­dung die Stelle zu beset­zen. Daraufhin trat Frau Prof. Dr. Dob­n­er, die am Ver­fahren mit­gewirkt hat­te, als Dekanin der Philosophis­chen Fakultät I zurück. Das Ver­fahren schlug bun­desweit Wellen und kön­nte einen enor­men Imageschaden für die Uni­ver­sität Halle bedeuten. 

Die has­tuzeit bleibt für euch an der Sache dran, im näch­sten Heft wer­den wir die Geschehnisse rund um die Beru­fung noch ein­mal gründlich aufarbeiten! 

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