Was mit eini­gen Tweets begann, wird nun im Wis­senschaft­sauss­chuss des Land­tages berat­en: Die Beru­fungskom­mis­sion ein­er Pro­fes­sur der Uni Halle wird beschuldigt, eine Haus­beru­fung erlaubt und Prinzip­i­en der Gle­ich­berech­ti­gung mis­sachtet zu haben.

Sel­ten erregt die Neube­set­zung ein­er Pro­fes­sur so viel Auf­se­hen wie ein Fall am Insti­tut für Poli­tik­wis­senschaft der MLU. Hin­ter­grund der Kri­tik sind die per­sön­lichen Verbindun­gen des anvisierten Kan­di­dat­en mit der ehe­ma­li­gen Amtsin­hab­erin der Pro­fes­sur für Regierungslehre und Pol­i­cy­forschung, Pro­fes­sorin Dr. Suzanne Schüt­te­mey­er. Der im Moment als Pri­vat­dozent angestellte Dr. Sven Siefken hat bei ihr studiert, pro­moviert und habil­i­tiert – ein Fakt, der für viele Kritiker:innen schw­er­wiegen­der ist als seine Nicht­beschäftigung an der MLU für einige Jahre, sog­ar von „Vet­tern­wirtschaft“ ist die Rede. Ver­trauliche Quellen erheben im Gespräch mit der has­tuzeit den schw­eren Vor­wurf, dass das Ver­fahren von Schüt­te­mey­er sowie der Pro­fes­sorin für Sys­te­m­analyse und Ver­gle­ichende Poli­tik­wis­senschaft, Prof. Dr. Petra Dob­n­er, manip­uliert wor­den sei – begin­nend bere­its mit der Auss­chrei­bung der Stelle. Deswe­gen könne man von ein­er fak­tis­chen Haus­beru­fung sprechen, schätzen mehrere Beteiligte ein.

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer
Wenn die eigene Uni ruft …

„Wir haben hier in Deutsch­land die Tra­di­tion, dass Erb­höfe in der Wis­senschaft ver­mieden wer­den sollen“, sagt Prof. Dr. Win­fried Kluth vom Lehrstuhl für Öffentlich­es Recht der Uni Halle. An diesem Punkt set­zt das soge­nan­nte Haus­beru­fungsver­bot an. Es soll ver­hin­dern, dass Ange­hörige ein­er Uni­ver­sität zu Professor:innen an der­sel­ben Uni berufen wer­den. „Deswe­gen gilt der Grund­satz, dass man sich nach sein­er Qual­i­fika­tion, also nach Pro­mo­tion und Habil­i­ta­tion, an ein­er anderen Uni­ver­sität bewer­ben soll“, so Kluth. 

Die Gründe für dieses Ver­bot liegen nahe: Per­sön­liche Beziehun­gen dür­fen bei der Stel­len­ver­gabe keine Rolle spie­len, und Professor:innen von außer­halb sind vielle­icht eher dazu im Stande, neue Ideen und Impulse in einen Lehrstuhl hineinzu­tra­gen. Trotz­dem kehren einige Professor:innen an ihre frühere Uni­ver­sität zurück. Denn für das Haus­beru­fungsver­bot gibt es Aus­nah­men. § 36 Absatz 3 Satz 4 im Hochschulge­setz des Lan­des Sach­sen-Anhalt besagt, dass Ange­hörige der eige­nen Hochschule in „begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen“ berück­sichtigt wer­den, wenn sie nach ihrer Pro­mo­tion die Hochschule gewech­selt hat­ten oder min­destens zwei Jahre außer­halb der berufend­en Hochschule beschäftigt waren.

Wer eine entsprechende Anstel­lung oder Tätigkeit außer­halb der eige­nen Hochschule hat­te, habe seinen beziehungsweise ihren Mark­twert unter Beweis gestellt, so Kluth, und könne dank der Aus­nahme nach zwei Jahren wieder zurück­berufen wer­den. Die Regelung sei sin­nvoll: Zum einen, weil ger­ade kleine Fäch­er, die es nur ein- oder zweimal im deutschsprachi­gen Raum gibt, darauf angewiesen seien, ihren eige­nen wis­senschaftlichen Nach­wuchs berufen zu kön­nen. Zum zweit­en stelle das Haus­beru­fungsver­bot eine Ein­schränkung des Ver­fas­sungsrecht­es dar, nach dem jede Per­son den gle­ichen Zugang zu öffentlichen Ämtern, zu denen auch die Pro­fes­suren zählen, haben muss. Das ste­ht in Artikel 33 Absatz 2 des Grundge­set­zes. Durch das Haus­beru­fungsver­bot wird dieses Grun­drecht eingeschränkt, die Aus­nah­meregelung soll die Ver­hält­nis­mäßigkeit dieser Ein­schränkung wahren. „Wir wären ja auch eingeschränkt, wenn wir beson­ders guten wis­senschaftlichen Nach­wuchs haben, den wir nicht mehr berufen kön­nten“, so Kluth. „Das wäre auch für uns von Nachteil. Die Idee der Beste­nauslese wäre beschränkt.“

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer 

Siefken war seit 2016 nicht mehr am Insti­tut für Poli­tik­wis­senschaft beschäftigt. Rein formal­juristisch sollte der Vor­wurf der Haus­beru­fung daher abzuweisen sein, da er sich nicht aus ein­er Anstel­lung an der MLU her­aus auf die Pro­fes­sur bewor­ben hat. Dies wurde auch im Ver­laufe des Ver­fahrens im Fakultät­srat disku­tiert, der den Fall ein­er Haus­beru­fung dementsprechend juris­tisch nicht gegeben sah.

Viele Kri­tik­er bemän­geln jedoch den Beigeschmack von Vet­tern­wirtschaft, der den Fall umgebe. So meint jemand, der mit dem Ver­fahren ver­traut ist: „Es war allen bewusst, dass da ein ganz schönes Geschmäck­le dabei ist“. Die gle­iche Quelle beschreibt außer­dem, dass gezielt darauf geachtet wor­den sei, dass juris­tisch alles kor­rekt ablaufe, um später eben­solche Vor­würfe zurück­weisen zu kön­nen. Es stellt sich hier jedoch die Frage: Wo zieht man die Gren­ze zwis­chen Recht und Anstand? Obwohl juris­tisch gese­hen der Vor­wurf ein­er Haus­beru­fung ver­mut­lich nicht bestätigt wer­den kann, hin­ter­lässt der Vor­gang auch bei Kom­men­tieren­den auf Twit­ter den Ein­druck, dass etwas nicht hun­dert­prozentig „sauber“ abge­laufen ist. Dr. Michael Hein, ein­er der Bewer­ber um die Pro­fes­sur, bemerkt dazu: „Dass der Kan­di­dat ent­ge­gen aller offen­sichtlichen Gründe auf Platz 1 gelandet ist, ist für mich ein klar­er Fall von Nepotismus.“ 

Welche Angriffspunkte gibt es?

Die Kri­tik set­zt bere­its bei der Auss­chrei­bung an. Dort wer­den Drittmit­tel nicht erwäh­nt, was für eine Auss­chrei­bung ein­er Pro­fes­sur sehr untyp­isch ist. Oft wird erwartet, dass der Bewer­bende bere­its Drittmit­tel einge­wor­ben hat und auf­grund dieser Erfahrung auch als Professor:in in der Lage ist, Mit­tel für Forschung­spro­jek­te zu akquiri­eren. Dr. Siefken hat­te zum Zeit­punkt der Bewer­bung noch keine Drittmit­tel erhal­ten – ein im Beru­fungsver­fahren involviert­er Insid­er kom­men­tiert dazu, dass man bei der Auss­chrei­bung natür­lich „Siefken im Hin­terkopf hat­te, da muss man sich nichts vor­ma­chen.“ Gle­ichzeit­ig erk­lärt die Quelle jedoch auch, dass bewusst der Aspekt der Drittmit­tel außen vor gelassen wurde, da die Kom­mis­sion eine generelle Kri­tik an der Bedeut­samkeit von Drittmit­teln in Stel­lenanzeigen verüben wollte. Drittmit­tel seien auch bei früheren Stel­lenentschei­dun­gen am Insti­tut nicht das entschei­dende Merk­mal gewe­sen. Die Auss­chrei­bung sei daher kein „abgekartetes Spiel“ gewe­sen, auch wenn die Erwäh­nung von Drittmit­teln tat­säch­lich oft Stan­dard in Stel­lenanzeigen dieser Dimen­sion sei.

Bei der Beset­zung von Pro­fes­suren taucht oft das Stich­wort „Beste­nauslese“ auf – Stellen sollen mer­i­tokratisch, also gemessen an der höch­sten akademis­chen Leis­tung, vergeben wer­den, um neue Impulse von außen zu inte­gri­eren und den wis­senschaftlichen Stan­dard auf hohem Niveau zu hal­ten. Kri­tik­er des Beru­fungsver­fahrens merken jedoch an, dass in diesem Fall nicht nach diesem Prinzip vorge­gan­gen wurde. Da Siefken bere­its bei Schüt­te­mey­er studiert hat, wird kri­tisiert, dass er prak­tisch die gle­ichen Stand­punk­te wie sie vertrete und method­isch wenig Vielfalt ans Insti­tut bringe. Außer­dem wird bemän­gelt, dass er wenig wis­senschaftliche Erfahrung und einen Man­gel an Inter­na­tion­al­ität vorzuweisen habe: nur zwei englis­che Veröf­fentlichun­gen, Auf­sätze vor allem in der „Zeitschrift für Par­la­ments­fra­gen“, die von Schüt­te­mey­er her­aus­gegeben wird, und wenig Peer-Reviews. Laut sein­er Pub­lika­tion­sliste auf der Web­site der MLU hat Siefken 7 von 18 Beiträ­gen in Zeitschriften und Sam­mel­bän­den in der Zeitschrift für Par­la­ments­fra­gen veröf­fentlicht, außer­dem zwei weit­ere in Zusam­me­nar­beit mit Schüt­te­mey­er. Ger­ade im Ver­gle­ich zu einem anderen Kan­di­dat­en, der bere­its in Großbri­tan­nien gelehrt, mehrere englis­chsprachige Veröf­fentlichun­gen vorzuweisen hat und auch andere fach­liche Mei­n­un­gen ver­tritt als Schüt­te­mey­er, kann Siefken eventuell nur mit einem etwas weniger scharf umris­se­nen Pro­fil aufwarten. Zudem war er einige Jahre nicht in der Wis­senschaft tätig. Allerd­ings hat Siefken seit Beginn des Beru­fungsver­fahrens mehrere Artikel veröffentlicht.

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer 

Beru­fungsin­terne Quellen wer­fen ein neues Licht auf die Abläufe bei der Abstim­mung inner­halb der Kom­mis­sion: So sei aus per­sön­lichen, mit Sym­pa­thiea­spek­ten ver­bun­de­nen Grün­den nicht für den möglicher­weise qual­i­fiziert­eren Kan­di­dat­en ges­timmt wor­den, obwohl dieser mehr Lehrerfahrung, Inter­na­tion­al­ität und Peer-Reviews vorzuweisen habe. Die Insid­er unter­stre­ichen außer­dem, dass für Studierende Drittmit­tel wenig entschei­dend seien – die Stud­is wür­den jeman­den unter­stützen, „der ihnen etwas beib­rin­gen kann“. Ein ander­er Grund für die Rei­hung der Kan­di­dat­en kön­nte laut mehreren mit dem Ver­fahren ver­traut­en Per­so­n­en darin liegen, dass der Schw­er­punkt des Insti­tutes, der sich auch im Mas­ter „Par­la­ments­fra­gen und Zivilge­sellschaft“ wider­spiegelt, essen­tiell für die Rei­hung der Kan­di­dat­en gewe­sen sei. Siefken sei dem­nach als Stu­dent Schütte­meyers und des hal­lis­chen Insti­tutes Experte auf dem Bere­ich der Par­la­men­taris­mus­forschung und habe in der Bewer­bungsphase betont, dass er den Mas­ter evaluieren und weit­er­en­twick­eln wolle. Dies hat­te ihn laut am Ver­fahren beteiligten Per­so­n­en vor allen anderen Kan­di­dat­en platziert. Let­z­tendlich sei es jedoch „eine enge Kiste“ gewe­sen. Aus dem Insti­tut und dem Rek­torat möchte sich auf Anfrage der has­tuzeit nie­mand zitieren lassen, da es sich um ein aktuelles Ver­fahren han­dle und Per­son­alan­gele­gen­heit­en nicht kom­men­tiert wer­den könnten. 

Keine Bewerberin zum Vorsingen eingeladen

Nicht nur der Vor­wurf der Haus­beru­fung hin­ter­lässt bei vie­len Kri­tik­ern einen neg­a­tiv­en Beigeschmack: Auch der Fakt, dass keine weib­liche Bewer­berin zu den Anhörun­gen ein­ge­laden wurde, erzeugt Ver­wun­derung. Eine Bewer­berin wurde zunächst in die näch­ste Bewer­bungsrunde zuge­lassen und dann anhand eines stu­den­tis­chen Kurzgutacht­ens aus­sortiert. Damit schaffte es keine der sechs Bewer­berin­nen in die let­zte Auswahlrunde. In der Beru­fung­sor­d­nung für Junior­pro­fes­suren unter § 6 Absatz 3 wird expliz­it dazu aufge­fordert, alle Bewer­berin­nen einzu­laden, welche über die in der Auss­chrei­bung geforderten Voraus­set­zun­gen ver­fü­gen. Bei der hier im Fokus ste­hen­den Auss­chrei­bung han­delt es sich nun nicht um eine Junior­pro­fes­sur, son­dern um eine W3-Pro­fes­sur. Bedeutet das jedoch, dass der Fall anders behan­delt wer­den sollte?

Laut kom­mis­sion­sin­ter­nen Quellen wurde ein­stim­mig entsch­ieden, diese A‑kategorisierte Bewer­berin nicht zur Anhörung einzu­laden. Ihr Forschungss­chw­er­punkt ver­hin­derte mut­maßlich eine Ein­ladung, denn diese Bewer­berin war die einzige, die sich in ihrer Arbeit auf den zweit­en Teil­bere­ich der Pro­fes­sur, die Pol­i­cy­forschung, konzen­tri­ert. Die Bewer­ber, die schließlich zu den Gesprächen ein­ge­laden wur­den, repräsen­tieren eher die Regierungslehre und damit den Insti­tutsfokus. Dass es dies­bezüglich keine Diskus­sion gab, wurde von mehreren Seit­en bestätigt: „Wenn sie eine reelle Chance gehabt hätte, wäre sie auf jeden Fall ein­ge­laden worden.“Die Bewer­berin selb­st wollte sich auf Nach­frage der has­tuzeit nicht äußern. 

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer 

Hätte diese Bewer­berin trotz­dem ein­ge­laden wer­den sollen, nur damit keine Kri­tik an man­gel­nder Gle­ich­berech­ti­gung aufkommt, ger­ade weil es sich zu einem Angriff­spunkt in ein­er juris­tis­chen Auseinan­der­set­zung entwick­eln kön­nte? Oder ist hier nicht vielmehr zu hin­ter­fra­gen, warum sich über­haupt nur sechs Frauen auf die Stelle bewor­ben haben und damit nur cir­ca ein Fün­f­tel der Bewerber:innen weib­lich war? 

Die nächste Instanz

Ein­er der Bewer­ber, Dr. Chris­t­ian Steck­er, der am Mannheimer Zen­trum für Europäis­che Sozial­forschung der Uni Mannheim tätig ist, wollte die Vorgänge nicht auf sich beruhen lassen. Jede Per­son, die in dem Bewer­bungsver­fahren abgelehnt wurde, hat das Recht, das Ver­fahren gerichtlich über­prüfen zu lassen. Diese soge­nan­nte Konkur­renten­klage kann sich über Monate ziehen und verzögert damit die Stel­lenbe­set­zung. So lange das Gericht die Recht­mäßigkeit des Beru­fungsver­fahrens nicht bestätigt hat, kann der:die betrof­fene Professor:in nur als Vertre­tung eingestellt wer­den. „Die Konkur­renten­klage ist rein juris­tisch ein ganz nor­maler Vor­gang, und man muss abwarten, was am Ende rauskommt“, sagt Pro­fes­sor Kluth. „Das ist in unserem Rechtssys­tem so angelegt, und deswe­gen gibt es jet­zt wed­er einen Grund, beun­ruhigt zu sein, dass da was Schlimmes passiert ist, noch zu sagen: Das ist ein Bösewicht, der so einen Antrag stellt.“

In einem Bericht der Mit­teldeutschen Zeitung kommt auch Steck­er zu Wort, gegenüber unser­er Zeitschrift will er sich jedoch nicht mehr zum Fall zitieren lassen. Auf Twit­ter kom­men­tiert er: „Die Num­mer ist aber von vorn bis hin­ten so krass, dass Klagepflicht bestand.“ Er hätte sich nie träu­men lassen, dass er ein­mal zu solchen Mit­teln greifen würde. Auf­grund der ein­gere­icht­en Klage, welche sich immer noch in der Anwalt­sphase befind­et, kann die Beru­fung nicht wie geplant durchge­führt wer­den. Dies ist dur­chaus für mehrere Seit­en prob­lema­tisch: Ein­er­seits ste­hen das Insti­tut, aber auch uni­ver­sitäre Gremien wie der Sen­at, der Fakultät­srat und schlussendlich das Rek­torat mas­siv unter Kri­tik. Nun wird der Skan­dal sog­ar im Wis­senschaft­sauss­chuss des Land­tages von Sach­sen-Anhalt berat­en; höchst­wahrschein­lich müssen dabei Vertreter:innen der Uni Halle unter Auss­chluss der Öffentlichkeit den Auss­chuss­mit­gliedern Rede und Antwort ste­hen. Dass ein Beru­fungsver­fahren in einem Land­tagsauss­chuss disku­tiert wird, passiert höchst sel­ten und unter­stre­icht die Brisanz der Angelegenheit. 

Ander­er­seits wirkt sich die Zwangspause im Beru­fungsver­fahren neg­a­tiv auf die Studieren­den aus. Ohne eine dauer­haft beset­zte Pro­fes­sur kön­nen sie sich wenig darauf ein­stellen, wer ihre Abschlus­sar­beit­en betreuen wird – was vor allem in den Mas­ter­pro­gram­men Prob­leme bere­it­et. Zudem ist die Pro­fes­sur bere­its seit mehreren Semes­tern nur vertre­tungsweise besetzt.

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer 

In der Debat­te auf Twit­ter hat Steck­er viel Zus­pruch erhal­ten. Online betonte er, dass er, obwohl er natür­lich auch per­sön­liche Gründe für die Klage habe, jeder:m Kolleg:in grat­uliert hätte – ein solch­es Ver­fahren könne er jedoch nicht akzep­tieren. Auch Michael Hein, der sich auf Twit­ter aktiv beteiligt und dort viele zusät­zliche Infor­ma­tio­nen zu der Diskus­sion beiges­teuert hat, erk­lärt: „Es gab von unglaublich vie­len Kol­le­gen sehr viel Zus­pruch, sowohl öffentlich auf Twit­ter als auch pri­vat. Ich habe auss­chließlich pos­i­tive Rück­mel­dun­gen bekommen.“

Formale Korrektheit vs. Transparenz

Laut den Pressemit­teilun­gen der Uni Halle wur­den zwis­chen Jan­u­ar 2017 und Okto­ber 2019 ins­ge­samt 73 Professor:innen berufen. Von diesen haben acht an der MLU studiert, pro­moviert und/oder habil­i­tiert.
Juris­tisch gese­hen wird der Vor­wurf der Haus­beru­fung ver­mut­lich abgewiesen wer­den. Ins­beson­dere scheint Dr. Siefken in diesem Fall ger­ade auf­grund seines Forschungss­chw­er­punk­tes aus­gewählt wor­den zu sein, auf den er durch Studi­um und Zusam­me­nar­beit mit Schüt­te­mey­er geprägt wurde. Aus Sicht der Beru­fungskom­mis­sion war er deshalb wohl der geeignet­ste Kan­di­dat für die Stelle.

Allerd­ings lässt die öffentliche und laut­stark geäußerte Kri­tik doch stutzen. Beru­fungsver­fahren dieser Art sind wom­öglich an Uni­ver­sitäten keine Sel­tenheit – dieser Fall zeich­net sich eher durch die Stärke der öffentlichen Res­o­nanz aus, die durch den Beginn des juris­tis­chen Ver­fahrens weit­er inten­siviert wurde. Den Kritiker:innen scheint es dabei weniger um den konkreten Fall zu gehen, son­dern um „Geschmäck­le“ und Intrans­parenz bei Beru­fungsver­fahren im All­ge­meinen. In Halle schlägt dieses Beru­fungsver­fahren Wellen, die nun auch vor der Poli­tik nicht Halt machen: Der Wis­senschaft­sauss­chuss des Land­tages Sach­sen-Anhalt wird sich auf Antrag der Frak­tion Die Linke ver­mut­lich im Juni 2020 mit der The­matik beschäfti­gen. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung von Kritiker:innen, das Ver­fahren neu aufzurollen und trans­par­enter zu gestal­ten, in den näch­sten Monat­en erfüllt wird. Wie so oft ist daher abzuwä­gen: Was ist for­mal gese­hen legit­im, und was ist unter den Gesicht­spunk­ten von Trans­parenz und Fair­ness korrekt?


Wie wird eine Professur besetzt?

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer 

Wenn ein Lehrstuhl neu beset­zt wer­den soll, muss sich zunächst der Insti­tutsvor­stand des betr­e­f­fend­en Insti­tuts über die inhaltliche Aus­rich­tung des Lehrstuhls abstim­men. Der inhaltliche Schw­er­punkt und das Anforderung­spro­fil wer­den in einem Auss­chrei­bungsvorschlag zusam­menge­fasst. Dieser Vorschlag wird im jew­eili­gen Fakultät­srat zur Abstim­mung vorgelegt. Stimmt der Fakultät­srat dem Vorschlag zu, wird er an das Rek­torat und den Sen­at weit­ergeleit­et. Ver­ab­schieden diese bei­den Gremien den Entwurf, kann die Auss­chrei­bung veröf­fentlicht wer­den. Das Anforderung­spro­fil, das in der Auss­chrei­bung genan­nt wird, ist im späteren Bewer­bung­sprozess für die Beru­fungskom­mis­sion (BK) bindend.

Die Beru­fungskom­mis­sion set­zt sich in der Regel aus 13 Mit­gliedern zusam­men. Den Vor­sitz hat in der Regel der:die Dekan:in. Stimm­berechtigt sind in der Beru­fungskom­mis­sion drei Professor:innen aus der betr­e­f­fend­en Fakultät, ein:e intern:e Externe:r, also ein:e Professor:in ein­er anderen Fakultät, ein externes Mit­glied ein­er anderen Uni­ver­sität, zwei Studierende und zwei Per­so­n­en aus dem Mit­tel­bau der jew­eili­gen Fakultät. Bera­tende Funk­tion haben der:die Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte, der:die Schwer­be­hin­derten­beauf­tragte und der:die Senatsberichterstatter:in.

Das Auswahlver­fahren startet damit, dass Bewerber:innen zunächst einen aus­ge­füll­ten Bewer­bungs­bo­gen mit Anschreiben und Zeug­nis­sen an die Hochschule schick­en. Wer den rein for­malen Anforderun­gen der Auss­chrei­bung nicht genügt, fliegt schon zu Beginn bei der Prü­fung der Bewer­bungs­bö­gen raus. Die Beru­fungskom­mis­sion sortiert die Bewerber:innen nach dem ABC-Ver­fahren. Die A‑Gruppe wird in die näch­ste Runde aufgenom­men, die B‑Gruppe wird noch ein­mal ange­se­hen, und die C‑Gruppe ist an dieser Stelle sich­er aus dem Ver­fahren ausgeschieden. 

Zu diesem Zeit­punkt des Ver­fahrens wird auch die Befan­gen­heit der Kom­mis­sion­s­mit­glieder nach Richtlin­ien der Deutschen Forschungs­ge­sellschaft über­prüft. Die Mit­glieder müssen selb­st offen­le­gen, ob sie möglicher­weise befan­gen sein kön­nten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kom­mis­sion­s­mit­glied eine:n Bewerber:in ken­nt oder schon ein­mal mit ihm:ihr zusam­mengear­beit­et hat. Wird der:die Bewerber:in in die näch­ste Runde aufgenom­men, muss ein befan­ge­nes Mit­glied die Beru­fungskom­mis­sion verlassen.

Nach der ersten Auswahlrunde bleiben etwa zehn bis zwanzig Per­so­n­en übrig. In der zweit­en Bewer­bungsphase wer­den die Schriften der Bewerber:innen ange­fordert, das heißt schriftliche Pub­lika­tio­nen wie Büch­er, Artikel und Paper. Die Schriften wer­den von einem bis zwei Mit­gliedern der Kom­mis­sion gele­sen. Sie erstellen ein Kurzgutacht­en und geben eine Empfehlung über die ABC-Klas­si­fizierung ab. Inner­halb der Beru­fungskom­mis­sion wird dann abges­timmt, wer in die A‑Gruppe gewählt wird und in die näch­ste Runde kommt.

Bis hier­hin unter­liegt alles in dem Ver­fahren der Geheimhal­tung. Nun wer­den die verbliebe­nen Bewerber:innen, etwa acht Per­so­n­en, zu den Anhörun­gen ein­ge­laden. Die Anhörun­gen beste­hen aus öffentlichen 30-minüti­gen Vorträ­gen mit anschließen­der Diskus­sion, an welche sich eben­falls halb­stündi­ge Diskus­sio­nen unter Auss­chluss der Öffentlichkeit anschließen.

Illus­tra­tion: Ellen Neugebauer 

Nach diesem Prozess entschei­det die Beru­fungskom­mis­sion, welche drei bis vier Per­so­n­en für die Pro­fes­sur geeignet sind und somit auf die soge­nan­nte Liste kom­men. Zunächst erfol­gt diese Entschei­dung ohne Fes­tle­gung ein­er Rang­folge. Die Rang­folge entschei­det später darüber, welche Per­son berufen wird. Bevor sie fest­gelegt wird, wer­den externe Gutachter:innen ange­fordert, die die Bewerber:innen auf­grund der Schriften beurteilen. 

Jede:r Gutachter:in schlägt eine Rei­hen­folge für die Liste vor. In der Beru­fungskom­mis­sion wird schließlich geheim über die Rang­folge abges­timmt. Die Abstim­mung ver­läuft nach dem Prinzip der dop­pel­ten Mehrheit: Sowohl die Mehrheit der Kom­mis­sion­s­mit­glieder muss der Rang­folge zus­tim­men als auch die Mehrheit der Professor:innen.

Die Per­son, die den ersten Lis­ten­platz beset­zt, soll berufen wer­den. Diese Entschei­dung muss anschließend von den ver­schiede­nen Gremien ver­ab­schiedet wer­den. Zuerst stimmt der erweit­erte Fakultät­srat über die Liste ab, danach das Rek­torat, der Sen­at, und schließlich muss auch das Wis­senschaftsmin­is­teri­um zus­tim­men. Der Sen­at bes­timmt zudem Mit­glieder ein­er Beru­fung­sprü­fungskom­mis­sion, die das Ver­fahren anhand aller gesam­melten Unter­la­gen und Pro­tokolle noch ein­mal genau durch­sieht. Diese Kom­mis­sion prüft, ob die Entschei­dun­gen nachvol­lziehbar waren, alle Argu­mente offen­gelegt wur­den und die Begrün­dun­gen überzeu­gen. Nur wenn an kein­er Stelle dieses Ver­fahrens Ein­spruch erhoben wurde, kann das Rek­torat den Ruf an die aus­gewählte Per­son erteilen. 


Text: Ellen Neuge­bauer, Jonas Kyora

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Anne
Anne
3 Jahre zuvor

Ich finde das alles sehr selt­sam, fast kafkaesk. Die Uni hat noch nie einen Ton zu dieser Sache gesagt, während andauernd irgendwelche neuen Anschuldigun­gen in der Öffentlichkeit kom­men. Das ist gegenüber dem Lehrstuh­lvertreter unfair und irgend­wie auch gegenüber den Studieren­den. Man darf doch in ein­er Demokratie erwarten, dass mit offen­em Visi­er disku­tiert wird und sich die Uni nicht so ver­steckt. Ich will z. B. wis­sen, ob Prof. Dob­n­er tat­säch­lich auch bei Prof. Schüt­te­meier pro­moviert und habil­i­tiert hat und ob dass nun ganz nor­mal ist oder nicht.

Peter
Peter
3 Jahre zuvor
Reply to  Anne

Als Schüt­te­mey­er noch am Insti­tut war, war es offen­sichtlich, dass Dob­n­er und sie ziem­lich “dicke” miteinan­der waren. Was Dob­n­er bei Schüt­te­mey­ers Ver­ab­schiedung gesagt hat, spricht auch ganz deut­lich dafür. Ist sog­ar nachvol­lziehbar auf: https://www.iparl.de/de/news-details/abschiedsvorlesung-suzanne-s-schuettemeyer.html
“Zuvor wur­den die Anwe­senden von Prof. Dr. Petra Dob­n­er, Inhab­erin des Lehrstuhls für Sys­te­m­analyse und Ver­gle­ichende Poli­tik­wis­senschaft, begrüßt. Als Dekanin der Philosophis­chen Fakultät I ist sie zugle­ich Nach­fol­gerin von Suzanne S. Schüt­te­mey­er, die dieses Amt von 2014 bis 2018 innehat­te. Dob­n­er sprach die ver­schiede­nen Sta­tio­nen Schüt­te­mey­ers an und würdigte sie auf sehr per­sön­liche Weise als treue Beglei­t­erin und lei­den­schaftliche Vertei­di­gerin der par­la­men­tarischen Demokratie.”

Klaus
Klaus
3 Jahre zuvor
Reply to  Anne

“Die Zweitgutach­terin der Dis­ser­ta­tion, Prof. Dr. Suzanne Schüt­te­mey­er, hat mir in den let­zten Jahren durch ihre tatkräftige Unter­stützung, kluge Men­schlichkeit und einen eben­so außeror­dentlichen Sinn für Humor wie scharf­sin­ni­gen Ver­stand gezeigt, wie fröh­lich ern­ste Wis­senschaft sein kann. Ihr Dank zu sagen, ist bei weit­em zu wenig.” (Dob­n­er 1999, Kon­sti­tu­tion­al­is­mus als Poli­tik­form, S.7)

Jenny
Jenny
3 Jahre zuvor
Reply to  Anne

Liebe Anne, Vielle­icht ist es langsam aber sich­er an der Zeit dass sich das Insti­tut oder auch der Lehrstuh­lin­hab­er zu Wort melden. Schweigen bringt in dieser Angele­gen­heit nichts. Vielle­icht wäre es sin­nvoll, dass zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men wird. Was uns Studieren­den allerd­ings unfair gegenüber sein sollte, erschließt sich mir nicht. Kön­ntest du das näher aus­führen? Wir haben mit der Beru­fung nichts zu tun und es wird an ander­er Stelle entschieden. Fakt ist: Kla­gen um eine der­ar­tige Posi­tion gibt es sel­ten an der MLU und wenn jet­zt bere­its mit ein­er zweit­en Klage gedro­ht wird, weiß ich nicht, ob es förder­lich… Weiterlesen »

Anne
Anne
3 Jahre zuvor
Reply to  Jenny

Danke, Jen­ny! Ich meinte mit “unfair”, dass die Studieren­den als Mit­glieder der Uni ein Recht haben, die genauen Posi­tio­nen und Begrün­dun­gen der Profs zu erfahren, wenn so eine umstrit­tene Sache durchge­führt wird. Aber man hört ja über­haupt nichts von der Uni. Dass Prof. Dob­n­er und Prof. Schüt­te­mey­er anscheinend befre­un­det sind und Prof. Dob­n­er dann über die Nach­folge mitbes­timmt, ist natür­lich alles andere als “sauber”. Wie ist dass denn aber gekom­men, dass Prof. Dob­n­er auch in Halle ist, obwohl sie bei Prof. Schüt­te­mey­er, die ja seit vie­len Jahren in Halle war, pro­moviert und habil­i­tiert hat? Das muss doch dann prak­tisch genau­so… Weiterlesen »

Jenny
Jenny
3 Jahre zuvor
Reply to  Anne

Wie du in der Dis­ser­ta­tion von Prof. Dr. Dob­n­er nach­le­sen kannst, war Schüt­te­mey­er Zweitgutach­terin der Dis­ser­ta­tion und somit an der Kor­rek­tur sowie Betreu­ung beteiligt! Ich hoffe das hil­ft erst einmal

Peter
Peter
3 Jahre zuvor

Johan­na Mieren­dorff, die Prorek­torin für Per­son­al (!), die dieses verkun­gelte Ver­fahren im Fakultät­srat recht auf­dringlich vertei­digt hat, ist übri­gens auch in Halle Pro­fes­sorin gewor­den, nach­dem sie bere­its über 10 Jahre hier als WiMi gear­beit­et hat (bei Prof. Thomas Olk, bei dem sie auch habil­i­tiert hat) und dann mal ein Jährchen woan­ders war: https://paedagogik.uni-halle.de/arbeitsbereich/paedagogik_der_fruehen_kindheit/team/mierendorff/
Da hat man sich­er eine Menge Sym­pa­thie für Haus­beru­fun­gen übrig. Es schadet dann auch nicht, wenn sich Mieren­dorff und Dob­n­er über Olk bzw. ver­schiedene Pro­jek­te (Ham­burg­er Pro­gramm „Sozial­räum­liche Ange­bote der Jugend- und Fam­i­lien­hil­fe) ganz gut kennen.
Das ganze ist so unglaublich pein­lich und beschädi­gend für die MLU!

Hans
Hans
3 Jahre zuvor
Reply to  Peter

Hal­lo Peter,

Schade, dass du augen­schein­lich nicht im Stande bist, die von dir hinzuge­zo­ge­nen Quellen richtig zu lesen. Auch sche­inst du das Sys­tem ‘Habil­i­ta­tion’ nicht ganz zu ver­ste­hen. Dann würdest du näm­lich ein­er­seits wis­sen, dass Per­so­n­en nicht bei ein­er anderen Per­son habil­i­tieren, son­dern die Lehrbefug­nis durch eine Fakultät / Fach­bere­ich erteilt wird und ander­er­seits, dass Frau Mieren­dorff nicht in Halle, son­dern Hildesheim, habil­i­tiert hat. Wenn du schon het­zen musst, dann informiere dich doch das näch­ste Mal etwas besser 😉

Beste Grüße!

Peter
Peter
3 Jahre zuvor
Reply to  Hans

Hal­lo Hans, oh wie schlimm, da habe ich akademis­ches Kaud­er­welsch nicht ganz richtig ver­wen­det. Natür­lich betreuen Men­schen diese Habil­i­ta­tio­nen und dass sie in Halle habil­i­tiert hat, habe ich gar nicht behauptet. Es geht ja auch eigentlich nicht um JM, aber man fragt sich natür­lich, warum bes­timmte Leute dieses Kom­plott mit­gemacht haben und dann find­en sich halt ein paar mögliche Gründe. Het­zen??? Fak­ten nen­nen, ist nicht het­zen. Wie oft besucht denn die Prorek­torin son­st den Fakultät­srat und vertei­digt eine ganz bes­timmte Beru­fung, die vorher im Fakultät­srat durchge­fall­en ist? Wie oft wird denn die Uni wegen einem Ver­fahren verk­lagt, mit ein­er weit­eren Klage… Weiterlesen »

Sören
Sören
3 Jahre zuvor
Reply to  Hans

Ich würde wirk­lich gern mehr Argu­mente zur Vertei­di­gung dieser Sache hören. Die Uni hat sich bish­er nir­gend­wo geäußert. Dass jemand “hat habil­i­tiert” und nicht “wurde habil­i­tiert” geschrieben hat, wird ja hof­fentlich nicht das einzige Argu­ment gegen die Kritiker*innen dieses Ver­fahrens sein.

Peter
Peter
3 Jahre zuvor
Reply to  Hans

“Zuallererst sei all denen warmer Dank gesagt, die mir an den Uni­ver­sitäten Hildesheim und Halle die Habil­i­ta­tion ermöglicht haben.” (Johan­na Mieren­dorf, 2010, Kind­heit und Wohlfahrtsstaat, S. 5). ZwB Franck­e­platz, Erziehungswis­senschaften EF 272 Mie

Georg Homberg
Georg Homberg
3 Jahre zuvor

Nach­trag: Was hat das denn zu bedeuten, dass die AfD (!!!) das Beru­fungsver­fahren vertei­digt? https://www.facebook.com/afdfraktion.lsa/photos/a.1079991518690155/3201893849833234/?type=3

Kann mir das jemand beantworten?

Peter
Peter
3 Jahre zuvor
Reply to  Georg Homberg

Ich würde sagen, das sagt über das Ver­fahren nichts aus. Die AfD ist ein­fach durch “Gle­ich­stel­lung” getrig­gert wor­den und hat ihren Senf dazu gegeben (Qual­ität statt Quote, blablabla) ohne sich auch nur im Ansatz mit dem Skan­dal beschäftigt zu haben.

Georg Homberg
Georg Homberg
3 Jahre zuvor

Gab es das denn schon­mal, dass zweimal geklagt wird? https://www.mz-web.de/halle-saale/causa-politik-professur-es-droht-zweite-klage–wird-umstrittene-berufung-wiederholt–36945656

Warum wird das Ver­fahren cenn nicht ein­fach wieder­holt, wenn so viele Poli­tik­wis­senschaftler es kri­tisieren? Die Präsi­dentin der Europäis­chen Vere­ini­gung für Poli­tik­wis­senschaft hat laut MZ gesagt, dass das “ein absoluter Skan­dal” ist.

Jennifer
Jennifer
3 Jahre zuvor
Reply to  Georg Homberg

Ich habe bish­er — und ich bin wirk­lich schon länger an der Uni- noch nie erlebt, dass es zwei Kla­gen gegeben hat. Ich habe es allerd­ings auch noch nie erlebt, dass eine Beru­fung der­art viel Empörung — und ich rede hier nicht von ein­seit­iger Empörung- aus­gelöst hat.
Auch habe ich noch nie erlebt, dass sich im Land­tag mit ein­er Beru­fung befasst wurde, in der Regel gibt es dafür ja auch keinen Grund oder Anlass.
Ich stelle mir allerd­ings auch die Frage, warum man dieses Ver­fahren nicht ein­fach wieder­holt. Vielle­icht kann uns ja jemand erk­lären, warum dies nicht möglich ist?

Yannick G.
Yannick G.
3 Jahre zuvor

Hal­lo hastuzeit-Verfasser, in aller erster Lin­ie ein großes Dankeschön für diesen Artikel. Ich bin über euren Text mit der Sit­u­a­tion erst­mals in Verbindung gekom­men, fand eure Darstel­lung über­wiegend gut die ver­schiede­nen Seit­en abwä­gend und zugle­ich auch Stel­lung beziehend. Ich finde auch den Kom­men­tar von Johan­na sehr bere­ich­ernd, die ein paar dann doch nicht ein­deutige Pas­sagen aufgreift. Eure Rep­lik inkl. den präzisen Unter­schei­dun­gen gefällt mir erneut gut. Ich hätte mir aber gewün­scht, ihr hät­tet Kri­tik in eini­gen Stellen etwas deut­lich­er abgetrennt. So empfinde ich die Nutzung des im Sprachge­brauch neg­a­tiv behafteten Wortes “Skan­dal” störend. Auf mich wirkt es, als ob dies… Weiterlesen »

Paula Götze
Admin
3 Jahre zuvor
Reply to  Yannick G.

Hal­lo Yannick, vie­len Dank für dein Feed­back und die kon­struk­tive Kritik!  Ver­mut­lich ist die Wort­wahl „Skan­dal“ zu neg­a­tiv behaftet um noch neu­tral zu sein. Im Laufe der Recherche ist dieses Wort jedoch immer wieder aufgekom­men, weshalb es sich auch im Artikel wiederfind­et. Ger­ade in der Diskus­sion auf Twit­ter, an der sich viele Politikwissenschafler:innen beteili­gen, wird es ziem­lich ein­deutig als ein solch­er bezeichnet.  Wir haben ver­sucht bei­de Seit­en dif­feren­ziert darzustellen. Dies gestal­tete sich jedoch mitunter schwierig, da sich von Seit­en der Uni Halle und dem Insti­tut für Poli­tik­wis­senschaft nie­mand zum Ver­fahren äußern wollte. Aber wir nehmen die Kri­tik sehr ernst und… Weiterlesen »

Yannick
Yannick
3 Jahre zuvor
Reply to  Paula Götze

Hal­lo Paula, danke für deine Rückmeldung. Ich habe im Nach­gang gemerkt, dass mein Kom­men­tar kri­tis­ch­er klang, als er es eigentlich sollte. Ins­ge­samt finde ich den Artikel von euch echt gut und auch differenzierend! Ging mir dann eher um Verbesserungsan­re­gun­gen. (Siehe Wort­wahl Skan­dal. Gerne Skan­dale Skan­dale nen­nen, nur eben erkennbarer.) Das mit der Tren­nung in der Print­aus­gabe habe ich später auch gese­hen, da finde ich es gelun­gen. Wahrschein­lich kom­pliziert, wenn man Lay­out für ver­schiedene Darstel­lungs­seit­en konzipiert.  Ich denke seit dem Lesen des Artikels darüber nach, auf welche Weise man solche Beset­zun­gen ver­hin­dern oder zumin­d­est erschw­eren kann. Wahrschein­lich müssten in den Lehrbe­trieb nicht… Weiterlesen »

Georg Homberg
Georg Homberg
3 Jahre zuvor

Jet­zt habe ich in der FAZ gele­sen, dass Prof. Dob­n­er auch schon bei Schüt­temay­er habil­i­tiert hat und wie PD Dr. Siefken auch lange bei ihr Mitar­bei­t­erin war. Ist Frau Dob­n­er dann auch in ein­er so Art Haus­beru­fung in Halle Prof gewor­den? Prof. Dob­n­er war ja auch in der Beru­fungskomis­sion für die Nach­folge von Frau Schüt­te­mey­er. Ich dachte, man darf als Mit­glied die Bewer­ber da gar nicht so gut kennen. Und dann hat der Fakultät­srat die Beru­fungsliste im Feb­ru­ar 2019 ja eigentlich abgelehnt, aber Prof Dob­n­er hat dann gemeint, dass das ungültig war und nochmal abstim­men lassen. Außer­dem ste­ht in der… Weiterlesen »

Johanna Rösler
Johanna Rösler
3 Jahre zuvor

Liebe has­tuzeit, Danke für den inter­es­san­ten Beitrag, der unser Insti­tut aufwühlt. Für mich und einige andere bleiben noch wichtige Fra­gen offen. Vielle­icht kon­nten sie ja bei Ihren Recherchen diese auch beant­worten und es ste­ht nur nicht im Artikel?  Sie schreiben am Schluß: Den Kri­tik­ern scheint es weniger um den konkreten Fall zu gehen, son­dern um “Geschmäck­le” und Intrans­parenz bei Beru­fungsver­fahren im All­ge­meinen. Warum beschw­eren sich dann jet­zt so viele wegen diesem Ver­fahren und nicht anderen? Hat dieser Michael Hein, der Bil­dungsauss­chuss, der Kläger, die MZ nichts Besseres zu tun? Wenn der Pri­vat­dozent seit 2016 nicht mehr am Insti­tut gear­beit­et hat, besaß… Weiterlesen »

Jennifer Müller
Jennifer Müller
3 Jahre zuvor

Liebe Johan­na, Ich habe zwar mit dem Ver­fahren nichts zu tun, aber ich denke ich kann dir bei eini­gen Fra­gen sicher­lich weiterhelfen. Zu den Kom­mis­sio­nen: Ja, es ist dur­chaus unüblich bei der­ar­ti­gen Ver­fahren, wenn man bere­its im Vor­feld jeman­den im Hin­terkopf hat. Ich weiß nicht, ob du jemals Teil ein­er Kom­mis­sion warst oder jeman­den kennst, der an ein­er solchen Kom­mis­sion teilgenom­men hat. Ich habe mehrere Pro­fes­surneube­set­zun­gen mit­bekom­men in meinem alten Lehrbere­ich und kann dir sagen, dass alle 3 Pro­fes­suren mit Per­so­n­en beset­zt wor­den sind, die wed­er an unser­er Uni­ver­sität pro­moviert oder habil­i­tiert wur­den und kann nur sagen, dass es den… Weiterlesen »

Paula Götze
Admin
3 Jahre zuvor

Hal­lo Johanna, vie­len Dank für deine Nachricht und dein Interesse. Unser­er Ein­schätzung nach spiel­ten sich­er auch bei eini­gen Kritiker:innen per­sön­liche Sen­ti­ments eine Rolle, ger­ade bei Bewerber:innen, die nicht den gewün­scht­en Rang­platz erhal­ten haben. Nichts­destotrotz war dieser Fall ver­mut­lich für einige ein­fach das Zün­glein an der Waage und dementsprechend der Anlass, um generelle Kri­tik an Intrans­parenz während Beru­fungsver­fahren zu äußern. So pub­lik disku­tiert wird das Ver­fahren aber auch vor allem auf­grund der ein­gere­icht­en Konkur­renten­klage und dem Kläger, der seinen Unmut offen kom­mu­niziert hat, was son­st eher sel­ten der Fall ist. Der Pri­vat­dozent war nach sein­er Tätigkeit an der MLU bis 2017 in… Weiterlesen »