Es bleibt in der Familie

Deutschland stirbt aus, gan­ze Landstriche wer­den ent­völ­kert und Immigranten kön­nen die Bevölkerung nicht erset­zen. Das jeden­falls ist die Position der AfD in Sachsen-Anhalt. Aber was sagt das Parteiprogramm im Einzelnen dazu? Und schlägt es dazu auch Lösungen vor?

Die AfD zeigt sich  zutiefst beun­ru­higt durch den demo­gra­phi­schen Wandel, genau­er gesagt dadurch, dass in Deutschland laut Statistischem Bundesamt mit 1,38  der­zeit deut­lich weni­ger als die zur Aufrechterhaltung einer Population erfor­der­li­che Substitutionsrate von etwa 2,1 Kindern pro Frau gebo­ren wer­den. Dieser Trend exis­tiert und zeich­net nahe­zu alle moder­nen Industrienationen aus, man­che stär­ker als ande­re. Als glo­ba­le Tendenz kor­re­liert er stark mit zuneh­men­dem Wohlstand und führt dazu, dass die Population eines Landes zunächst ein Plateau erreicht und anschlie­ßend all­mäh­lich zurück­geht. Inwieweit es sich dabei um eine Korrektur hin zu einer lang­fris­tig halt­ba­ren Weltbevölkerung han­delt oder doch um das von der AfD beschwo­re­ne Aussterben des deut­schen Volkes, ist in der Forschung noch nicht abschlie­ßend geklärt.

Die „Substitutionsrate“ bezeich­net die Anzahl von Kindern, die gebo­ren wer­den müs­sen, um eine kon­stan­te Population auf­recht zu erhal­ten und sowohl dem alters­be­ding­ten, als auch vor­zei­ti­gem Ableben (bei­spiels­wei­se durch Unfälle und Krankheiten) Rechnung zu tra­gen. Sie wird übli­cher­wei­se als durch­schnitt­li­che Anzahl Kinder je Frau angegeben.
Daten auf Grundlage einer Zusammenstellung des Statistischen Bundesamtes (2023). Grafik Johannes Wingert

Unter der Behauptung, hier­durch wür­den gan­ze Landstriche ent­völ­kert, for­dert das Wahlprogramm in jedem Fall sofor­ti­ge, umfas­sen­de Maßnahmen, um die­sen Trend auf­zu­hal­ten oder sogar umzu­keh­ren: An ers­ter Stelle steht dabei die finan­zi­el­le Unterstützung jun­ger Familien in unter­schied­li­chen Formen, etwa durch ein “Willkommensgeld” für Kinder, eine „Unterstützungsstruktur für unge­wollt Schwangere“ (kon­kret: Beratung über mög­li­che orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Unterstützungsleistungen ein­schließ­lich der jewei­li­gen Anlaufstelle) und eine kos­ten­lo­se Betreuung, nebst Schulessen, bis hin zu umfang­rei­chen Krediten zu güns­ti­gen Konditionen. An und für sich genom­men sind die­se Maßnahmen zuläs­sig, es kann also eine geeig­ne­te Gesetzesgrundlage gefun­den oder geschaf­fen wer­den, ohne an grund- oder bun­des­recht­li­che Grenzen zu sto­ßen.  Jedoch kran­ken sie an zwei wesent­li­chen Punkten, die im Laufe des Wahlprogramms häu­fi­ger auftreten: 

Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft

Einerseits sol­len etli­che die­ser Leistungen, aus­weis­lich des Wahlprogramms, nur „deut­schen“ Familien zukom­men, also sol­chen, in denen min­des­tens ein Elternteil die deut­sche Staatsbürgerschaft besitzt. Dies ver­stößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, sofern es nicht durch sach­li­che Gründe gerecht­fer­tigt wird. Sachliche Gründe zu fin­den, dürf­te schwie­rig wer­den bei nicht-Staatsbürgern, die ein dau­er­haf­tes Aufenthaltsrecht genie­ßen. Eine Unterscheidung allein nach Staatsbürgerschaft knüpft den Wert von Leben (des Kindes) unmit­tel­bar an die Staatsbürgerschaft der Eltern und wird in jedem Fall mit dem Schutz der Menschenwürde kol­li­die­ren, so dass hier kei­ne strik­te Trennung zwi­schen deut­schen und nicht-deut­schen Familien zu erwar­ten ist.

Die Gießkanne

Zudem ist das, was die AfD hier vor­schlägt, eine Willkommenskultur mit dem Geldbeutel, wie sie selbst sie im Bildungsbereich kri­ti­siert (näm­lich in eben die­sem Wahlprogramm). Die Frage nach der Finanzierung bleibt auch offen.

Grundsätzlich gilt bei der Förderung von Kindern natür­lich immer, dass der Nutzen für die Volkswirtschaft erst mit einer vol­len Generation Verspätung zu erwar­ten ist. Das Land muss also eine gewal­ti­ge finan­zi­el­le Last stem­men in der Hoffnung, dass sich die­se lang­fris­tig ren­tiert. Unter die­sen Umständen soll­te sich jede Regierung eini­ger­ma­ßen sicher hin­sicht­lich ihrer Erfolgsaussichten sein, ehe sie die nöti­gen Veränderungen anstößt, ins­be­son­de­re wenn sich ihre Bundestagsfraktion in der Vergangenheit wie­der­holt Haushaltsdisziplin auf die Fahne geschrie­ben hat und laut ihrem Grundsatzprogramm sogar einen neu­en Straftatbestand der „Steuerverschwendung“ ein­füh­ren will.

Ein genaue­rer Blick lohnt hier also, ins­be­son­de­re auf die Erfolgsaussichten der gefor­der­ten Reformen. Genau dort ver­birgt sich näm­lich ein grö­ße­res Problem als es den Anschein hat: Die meis­ten Industrienationen sehen sich mit nied­ri­gen Geburtenzahlen kon­fron­tiert. Viele von ihnen haben ver­sucht, die Fertilitätsraten durch Geld anzu­kur­beln, aber nur sel­ten erfolg­reich. Derzeit lässt sich dies ein­drucks­voll — und zuge­ge­be­ner­ma­ßen beun­ru­hi­gend —  in Japan und Südkorea beob­ach­ten, wo die Geburtenraten laut Statistischem Bundesamt noch wesent­lich nied­ri­ger lie­gen als in Deutschland, näm­lich bei 1,23 und 0,75. Dort herrscht schon lan­ge Krisenstimmung und ins­be­son­de­re in Südkorea ver­such­ten die letz­ten Regierungen, der sin­ken­den Rate mit aggres­si­ven finan­zi­el­len Anreizen Einhalt zu gebie­ten — ohne sicht­ba­ren Erfolg. Vielmehr zeigt sich, dass der Gegenwert eini­ger tau­send Euro allein kei­nen hin­rei­chen­den Anreiz für die Belastungen und Risiken einer Schwangerschaft und Geburt, sowie die sich erge­ben­den Barrieren im Karriereweg darstellen.

Goldene Gießkanne.
Illustration: Johannes Wingert

Zwar wer­den Wohnkosten, Arbeitszeiten und Kinderbetreuung in Befragungen häu­fig als Hindernisse ange­führt, das Problem liegt aber augen­schein­lich anders­wo: Auch heu­te ver­rich­ten Frauen im Durchschnitt wesent­lich mehr  Care-Arbeit als Männer — zu Lasten ihrer Erwerbstätigkeit (im Schnitt 43,8 Prozent mehr laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2022). Nach der Geburt eines Kindes ver­schlech­tern sich zudem die Karriereaussichten von Frauen erheb­lich: Eine Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung schätzt den jähr­li­chen Einkommensverlust gegen­über kin­der­lo­sen Frauen im glei­chen Alter vier Jahre nach der Geburt auf etwa 30.000 Euro. Zum Vergleich: Die AfD will die ers­ten bei­den Kinder einer Familie mit je 2000 Euro, alle nach­fol­gen­den mit je 4000 Euro dotie­ren (jeweils ein­ma­li­ge Auszahlungen). Junge Familien sol­len auch ver­güns­tig­te Kredite beim Kauf eines Hauses erhal­ten, um 10.000 Euro für das ers­te Kind und wei­te­re 20.000 für jedes wei­te­re. Bei drei Kindern macht das ins­ge­samt 58.000 Euro, weni­ger als zwei Jahre des feh­len­den Einkommens. Sicher wer­den sol­che Zahlungen und Kredite als hilf­reich wahr­ge­nom­men, zu einer finan­zi­ell ver­nünf­ti­gen Entscheidung machen sie das Kinderkriegen aber nicht.

Die Frau über­nimmt also eine uner­läss­li­che bio­lo­gi­sche Funktion (mit erheb­li­chen phy­sio­lo­gi­schen Belastungen und Risiken) und wird anschlie­ßend bei Aufgaben, Gehalt und Karriere dafür abge­straft. Eine gesetz­li­che oder sach­lich zwin­gen­de Grundlage für die­sen Trend gibt es weder in Deutschland, noch in den meis­ten ande­ren Industrieländern, das Phänomen scheint viel­mehr kul­tu­rell begrün­det. Ein “Familienbild aus Vater, Mutter und mög­lichst vie­len Kindern”, wie es die AfD im glei­chen Abschnitt ihres Programms zu för­dern ver­spricht, dürf­te die­sen Umstand eher ver­schlim­mern als ver­bes­sern. Dafür han­delt es sich um einer kul­tu­rel­le Veränderungen von oben her­ab — also genau die­je­ni­ge Indoktrination, die die AfD in ihrem Programm viel­fach beklagt, etwa im Bildungsbereich.

Für eine erfolg­rei­che­re Strategie lohnt sich der Blick auf Deutschlands skan­di­na­vi­sche Nachbarn Schweden, Norwegen und Dänemark: Hier wur­de, unter ande­rem durch Väterzeit und ein Einkommensmodell, in dem bei­de Elternteile Einkommen erwirt­schaf­ten, die Fertilitätsrate über ein Jahrzehnt hin erfolg­reich an die Substitutionsrate ange­gli­chen. Also nicht bloß durch Ausschüttung von Geld mit der „Gießkanne“, son­dern durch eine Abfederung der Karrierebelastungen für Frauen und durch eine Kultur, die Care-Arbeit als geteil­te Aufgabe ver­steht, nicht als Frauensache. Obwohl auch dort die Zahlen seit 2010 stark absin­ken, zeigt der Vergleich, dass es erfolg­ver­spre­chen­de Wege gibt und dass mehr Erwartungsdruck in Verbindung mit ein paar Tausend Euro nicht dazu gehören.

Untersuchung oder emotionale Manipulation?

Ein ande­rer Absatz des Wahlprogramms for­dert, dass vor jeder Abtreibung eine ärzt­li­che Ultraschalluntersuchung durch­ge­führt wer­den soll. Dies sol­le zur Reduktion von Abtreibungen füh­ren, mit­tel­bar also eben­falls zu einer Steigerung der Geburtenrate. Es han­delt sich bei der Untersuchung um einen nicht-inva­si­ven medi­zi­ni­schen Standardeingriff, der wie jeder Eingriff grund­sätz­lich der Patientenhoheit unter­liegt. Eine Verpflichtung bedürf­te also einer gesetz­li­chen Grundlage, die sich an ihrer Grundrechtsverträglichkeit mes­sen las­sen muss — soweit nichts Neues.

Schwierig wird es bei der Abwägung der Schutzzwecke: Hier steht der Schutz des unge­bo­re­nen Lebens der Patienten- und Gewissensfreiheit, sowie der kör­per­li­chen Unversehrtheit gegen­über. Körperliche Unversehrtheit ist bei einem Ultraschalltest heu­te unpro­ble­ma­tisch, die Behandlung wird stan­dard­mä­ßig durch­ge­führt und hilft, zahl­rei­che Risiken zu min­dern oder früh­zei­tig zu erken­nen. Soll bei der Untersuchung bei­spiels­wei­se das Schwangerschaftsalter, also der Zeitraum zwi­schen Untersuchung und Empfängnis, fest­ge­stellt wer­den, so dürf­te die Abwägung zu Gunsten des Kindesschutzes aus­fal­len: Abtreibungen sind in Deutschland nur inner­halb stren­ger Zeiträume zuläs­sig. Die AfD for­dert aber etwas Anderes, näm­lich die Untersuchung als ein Instrument zur Reduktion von Abtreibungen bei jeder, auch einer unstrit­tig zuläs­si­gen, Abtreibung — also gera­de nicht aus medi­zi­ni­schen Gründen. Dies kann nur funk­tio­nie­ren, wenn sie als Kommunikationsinstrument zur Beeinflussung der Schwangeren Person ein­ge­setzt wird. Eine sol­che Kommunikationsfunktion stellt einen anders­ar­ti­gen Eingriff dar und dürf­te damit in den meis­ten Fällen unzu­läs­sig sein. Beispielsweise darf die Schwangere Person nicht dazu ange­hal­ten wer­den, das Bild zu betrach­ten oder den Herzschlag anzu­hö­ren. Der Arzt darf die Ergebnisse auch nicht unauf­ge­for­dert kom­men­tie­ren, denn bei­des wür­de die Gewissensfreiheit der Patientin verletzen.

Wenn die Untersuchung aber flä­chen­de­ckend als eine rei­ne Formsache ein­ge­führt wird, schützt sie auch nicht wirk­sam, son­dern stig­ma­ti­siert ledig­lich. Es bleibt damit nur ein sehr schma­ler Gestaltungsraum, in dem eine zusätz­li­che Ultraschallpflicht ohne medi­zi­ni­sche Grundlage zuläs­sig wäre. Und selbst dann sind die rele­van­ten Gesetzesgrundlagen Sache des Bundes, so dass die Landesregierung sich ledig­lich auf Bundesebene dafür ein­set­zen kann.

Was bleibt also? Viele Bekenntnisse zu einem Familienmodell, das im Laufe der letz­ten paar Jahrzehnte deut­lich aus der Mode gekom­men ist, eine Gießkanne vol­ler Geld und die unbe­grün­de­te Hoffnung, sie wer­de etwas bewir­ken. Und das alles in einer Staffelung nach der Anzahl an Kindern, bei der jeder neue Nachwuchs als ein Zahltag für die Familie betrach­tet wird. Was fehlt, ist eine Lösung für die­je­ni­gen Probleme, die das Kinderkriegen nach­weis­lich unat­trak­tiv machen.

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