Deutschland stirbt aus, ganze Landstriche werden entvölkert und Immigranten können die Bevölkerung nicht ersetzen. Das jedenfalls ist die Position der AfD in Sachsen-Anhalt. Aber was sagt das Parteiprogramm im Einzelnen dazu? Und schlägt es dazu auch Lösungen vor?
Die AfD zeigt sich zutiefst beunruhigt durch den demographischen Wandel, genauer gesagt dadurch, dass in Deutschland laut Statistischem Bundesamt mit 1,38 derzeit deutlich weniger als die zur Aufrechterhaltung einer Population erforderliche Substitutionsrate von etwa 2,1 Kindern pro Frau geboren werden. Dieser Trend existiert und zeichnet nahezu alle modernen Industrienationen aus, manche stärker als andere. Als globale Tendenz korreliert er stark mit zunehmendem Wohlstand und führt dazu, dass die Population eines Landes zunächst ein Plateau erreicht und anschließend allmählich zurückgeht. Inwieweit es sich dabei um eine Korrektur hin zu einer langfristig haltbaren Weltbevölkerung handelt oder doch um das von der AfD beschworene Aussterben des deutschen Volkes, ist in der Forschung noch nicht abschließend geklärt.
| Die „Substitutionsrate“ bezeichnet die Anzahl von Kindern, die geboren werden müssen, um eine konstante Population aufrecht zu erhalten und sowohl dem altersbedingten, als auch vorzeitigem Ableben (beispielsweise durch Unfälle und Krankheiten) Rechnung zu tragen. Sie wird üblicherweise als durchschnittliche Anzahl Kinder je Frau angegeben. |

Unter der Behauptung, hierdurch würden ganze Landstriche entvölkert, fordert das Wahlprogramm in jedem Fall sofortige, umfassende Maßnahmen, um diesen Trend aufzuhalten oder sogar umzukehren: An erster Stelle steht dabei die finanzielle Unterstützung junger Familien in unterschiedlichen Formen, etwa durch ein “Willkommensgeld” für Kinder, eine „Unterstützungsstruktur für ungewollt Schwangere“ (konkret: Beratung über mögliche organisatorische und finanzielle Unterstützungsleistungen einschließlich der jeweiligen Anlaufstelle) und eine kostenlose Betreuung, nebst Schulessen, bis hin zu umfangreichen Krediten zu günstigen Konditionen. An und für sich genommen sind diese Maßnahmen zulässig, es kann also eine geeignete Gesetzesgrundlage gefunden oder geschaffen werden, ohne an grund- oder bundesrechtliche Grenzen zu stoßen. Jedoch kranken sie an zwei wesentlichen Punkten, die im Laufe des Wahlprogramms häufiger auftreten:
Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft
Einerseits sollen etliche dieser Leistungen, ausweislich des Wahlprogramms, nur „deutschen“ Familien zukommen, also solchen, in denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, sofern es nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt wird. Sachliche Gründe zu finden, dürfte schwierig werden bei nicht-Staatsbürgern, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht genießen. Eine Unterscheidung allein nach Staatsbürgerschaft knüpft den Wert von Leben (des Kindes) unmittelbar an die Staatsbürgerschaft der Eltern und wird in jedem Fall mit dem Schutz der Menschenwürde kollidieren, so dass hier keine strikte Trennung zwischen deutschen und nicht-deutschen Familien zu erwarten ist.
Die Gießkanne
Zudem ist das, was die AfD hier vorschlägt, eine Willkommenskultur mit dem Geldbeutel, wie sie selbst sie im Bildungsbereich kritisiert (nämlich in eben diesem Wahlprogramm). Die Frage nach der Finanzierung bleibt auch offen.
Grundsätzlich gilt bei der Förderung von Kindern natürlich immer, dass der Nutzen für die Volkswirtschaft erst mit einer vollen Generation Verspätung zu erwarten ist. Das Land muss also eine gewaltige finanzielle Last stemmen in der Hoffnung, dass sich diese langfristig rentiert. Unter diesen Umständen sollte sich jede Regierung einigermaßen sicher hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten sein, ehe sie die nötigen Veränderungen anstößt, insbesondere wenn sich ihre Bundestagsfraktion in der Vergangenheit wiederholt Haushaltsdisziplin auf die Fahne geschrieben hat und laut ihrem Grundsatzprogramm sogar einen neuen Straftatbestand der „Steuerverschwendung“ einführen will.
Ein genauerer Blick lohnt hier also, insbesondere auf die Erfolgsaussichten der geforderten Reformen. Genau dort verbirgt sich nämlich ein größeres Problem als es den Anschein hat: Die meisten Industrienationen sehen sich mit niedrigen Geburtenzahlen konfrontiert. Viele von ihnen haben versucht, die Fertilitätsraten durch Geld anzukurbeln, aber nur selten erfolgreich. Derzeit lässt sich dies eindrucksvoll — und zugegebenermaßen beunruhigend — in Japan und Südkorea beobachten, wo die Geburtenraten laut Statistischem Bundesamt noch wesentlich niedriger liegen als in Deutschland, nämlich bei 1,23 und 0,75. Dort herrscht schon lange Krisenstimmung und insbesondere in Südkorea versuchten die letzten Regierungen, der sinkenden Rate mit aggressiven finanziellen Anreizen Einhalt zu gebieten — ohne sichtbaren Erfolg. Vielmehr zeigt sich, dass der Gegenwert einiger tausend Euro allein keinen hinreichenden Anreiz für die Belastungen und Risiken einer Schwangerschaft und Geburt, sowie die sich ergebenden Barrieren im Karriereweg darstellen.

Illustration: Johannes Wingert
Zwar werden Wohnkosten, Arbeitszeiten und Kinderbetreuung in Befragungen häufig als Hindernisse angeführt, das Problem liegt aber augenscheinlich anderswo: Auch heute verrichten Frauen im Durchschnitt wesentlich mehr Care-Arbeit als Männer — zu Lasten ihrer Erwerbstätigkeit (im Schnitt 43,8 Prozent mehr laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2022). Nach der Geburt eines Kindes verschlechtern sich zudem die Karriereaussichten von Frauen erheblich: Eine Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung schätzt den jährlichen Einkommensverlust gegenüber kinderlosen Frauen im gleichen Alter vier Jahre nach der Geburt auf etwa 30.000 Euro. Zum Vergleich: Die AfD will die ersten beiden Kinder einer Familie mit je 2000 Euro, alle nachfolgenden mit je 4000 Euro dotieren (jeweils einmalige Auszahlungen). Junge Familien sollen auch vergünstigte Kredite beim Kauf eines Hauses erhalten, um 10.000 Euro für das erste Kind und weitere 20.000 für jedes weitere. Bei drei Kindern macht das insgesamt 58.000 Euro, weniger als zwei Jahre des fehlenden Einkommens. Sicher werden solche Zahlungen und Kredite als hilfreich wahrgenommen, zu einer finanziell vernünftigen Entscheidung machen sie das Kinderkriegen aber nicht.
Die Frau übernimmt also eine unerlässliche biologische Funktion (mit erheblichen physiologischen Belastungen und Risiken) und wird anschließend bei Aufgaben, Gehalt und Karriere dafür abgestraft. Eine gesetzliche oder sachlich zwingende Grundlage für diesen Trend gibt es weder in Deutschland, noch in den meisten anderen Industrieländern, das Phänomen scheint vielmehr kulturell begründet. Ein “Familienbild aus Vater, Mutter und möglichst vielen Kindern”, wie es die AfD im gleichen Abschnitt ihres Programms zu fördern verspricht, dürfte diesen Umstand eher verschlimmern als verbessern. Dafür handelt es sich um einer kulturelle Veränderungen von oben herab — also genau diejenige Indoktrination, die die AfD in ihrem Programm vielfach beklagt, etwa im Bildungsbereich.
Für eine erfolgreichere Strategie lohnt sich der Blick auf Deutschlands skandinavische Nachbarn Schweden, Norwegen und Dänemark: Hier wurde, unter anderem durch Väterzeit und ein Einkommensmodell, in dem beide Elternteile Einkommen erwirtschaften, die Fertilitätsrate über ein Jahrzehnt hin erfolgreich an die Substitutionsrate angeglichen. Also nicht bloß durch Ausschüttung von Geld mit der „Gießkanne“, sondern durch eine Abfederung der Karrierebelastungen für Frauen und durch eine Kultur, die Care-Arbeit als geteilte Aufgabe versteht, nicht als Frauensache. Obwohl auch dort die Zahlen seit 2010 stark absinken, zeigt der Vergleich, dass es erfolgversprechende Wege gibt und dass mehr Erwartungsdruck in Verbindung mit ein paar Tausend Euro nicht dazu gehören.
Untersuchung oder emotionale Manipulation?
Ein anderer Absatz des Wahlprogramms fordert, dass vor jeder Abtreibung eine ärztliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden soll. Dies solle zur Reduktion von Abtreibungen führen, mittelbar also ebenfalls zu einer Steigerung der Geburtenrate. Es handelt sich bei der Untersuchung um einen nicht-invasiven medizinischen Standardeingriff, der wie jeder Eingriff grundsätzlich der Patientenhoheit unterliegt. Eine Verpflichtung bedürfte also einer gesetzlichen Grundlage, die sich an ihrer Grundrechtsverträglichkeit messen lassen muss — soweit nichts Neues.
Schwierig wird es bei der Abwägung der Schutzzwecke: Hier steht der Schutz des ungeborenen Lebens der Patienten- und Gewissensfreiheit, sowie der körperlichen Unversehrtheit gegenüber. Körperliche Unversehrtheit ist bei einem Ultraschalltest heute unproblematisch, die Behandlung wird standardmäßig durchgeführt und hilft, zahlreiche Risiken zu mindern oder frühzeitig zu erkennen. Soll bei der Untersuchung beispielsweise das Schwangerschaftsalter, also der Zeitraum zwischen Untersuchung und Empfängnis, festgestellt werden, so dürfte die Abwägung zu Gunsten des Kindesschutzes ausfallen: Abtreibungen sind in Deutschland nur innerhalb strenger Zeiträume zulässig. Die AfD fordert aber etwas Anderes, nämlich die Untersuchung als ein Instrument zur Reduktion von Abtreibungen bei jeder, auch einer unstrittig zulässigen, Abtreibung — also gerade nicht aus medizinischen Gründen. Dies kann nur funktionieren, wenn sie als Kommunikationsinstrument zur Beeinflussung der Schwangeren Person eingesetzt wird. Eine solche Kommunikationsfunktion stellt einen andersartigen Eingriff dar und dürfte damit in den meisten Fällen unzulässig sein. Beispielsweise darf die Schwangere Person nicht dazu angehalten werden, das Bild zu betrachten oder den Herzschlag anzuhören. Der Arzt darf die Ergebnisse auch nicht unaufgefordert kommentieren, denn beides würde die Gewissensfreiheit der Patientin verletzen.
Wenn die Untersuchung aber flächendeckend als eine reine Formsache eingeführt wird, schützt sie auch nicht wirksam, sondern stigmatisiert lediglich. Es bleibt damit nur ein sehr schmaler Gestaltungsraum, in dem eine zusätzliche Ultraschallpflicht ohne medizinische Grundlage zulässig wäre. Und selbst dann sind die relevanten Gesetzesgrundlagen Sache des Bundes, so dass die Landesregierung sich lediglich auf Bundesebene dafür einsetzen kann.
Was bleibt also? Viele Bekenntnisse zu einem Familienmodell, das im Laufe der letzten paar Jahrzehnte deutlich aus der Mode gekommen ist, eine Gießkanne voller Geld und die unbegründete Hoffnung, sie werde etwas bewirken. Und das alles in einer Staffelung nach der Anzahl an Kindern, bei der jeder neue Nachwuchs als ein Zahltag für die Familie betrachtet wird. Was fehlt, ist eine Lösung für diejenigen Probleme, die das Kinderkriegen nachweislich unattraktiv machen.
