Vom 26.5. bis 3.6.2025 fin­den wie­der Hochschulwahlen an der MLU statt. Studenten kön­nen bestim­men, wer ihre Interessen ver­tre­ten soll. Doch wer selbst zu den Wahlen kan­di­die­ren will, hat dafür nur noch wenig Zeit.

Kaum hat das Semester begon­nen und man hat sich end­lich durch­ge­run­gen, die aus­ge­häng­ten Textwände mit der Überschrift „Wahlbekanntmachung“ genau­er zu betrach­ten, schon ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wie­der ver­stri­chen. Genau wie im letz­ten Jahr kann man sei­ne Kandidatur nur bis zum 24. April erklä­ren, obwohl der Wahlzeitraum die­ses Jahr nicht am 16., son­dern erst am 26. Mai beginnt.

Nicht nur den mehr oder weni­ger par­tei­na­hen Hochschulgruppen fehlt es an Nachwuchs. In eini­gen Fachschaften und Wahlkreisen kan­di­dier­ten zuletzt weni­ger Studenten, als Plätze in den Gremien zu beset­zen waren. Da liegt die Frage nahe, ob es nicht mög­lich gewe­sen wäre, die Frist für die Kandidaten ent­spre­chend um zehn Tage zu ver­län­gern. Für das Wahlteam des Studierendenrats ant­wor­te­te Til Gerloff, dass man sich nach dem Ablaufplan der Uni rich­te, weil die­se die Infrastruktur für die Wahlen bereit­stel­le. Die Pressestelle der Universität begrün­de­te den grö­ße­ren Abstand zwi­schen Kandidatur und Wahltermin mit „Erfahrungen der ver­gan­ge­nen Jahre“ und den „per­so­nel­len Ressourcen“ im Wahlamt.

Wahlschema zu den Entscheidungsgremien der Universität und der Studierendenschaft
Auf einen Blick: Wer kann wen wäh­len
Grafik: Konrad Dieterich

Was Ihr wählt

Laut Hochschulgesetz des Landes wir­ken alle Mitglieder der Universität an der Selbstverwaltung mit. Dabei gilt eine Art Ständewahlrecht, in wel­chem die Studenten eine von vier Mitgliedergruppen dar­stel­len und nur etwa ein Sechstel der stimm­be­rech­tig­ten Sitze im Senat und den Fakultätsräten zuge­teilt bekom­men. Sie sind die ein­zi­gen, die jedes Jahr erneut wäh­len; die ande­ren Gruppen haben län­ge­re Wahlperioden. Eine abso­lu­te Mehrheit der Sitze steht der Gruppe der Hochschullehrer zu. Der Senat und die neun Fakultätsräte sind Gremien der Uni, die grund­sätz­li­che Entscheidungen zu Studiengängen, Kooperationen, Berufungen und ande­ren Angelegenheiten der Hochschule tref­fen. Das Tagesgeschäft liegt beim Rektorat und den Dekanaten, deren Spitze alle vier Jahre vom jewei­li­gen Gremium neu gewählt wird.

Daneben hat die ver­fass­te Studierendenschaft ihre eige­nen Gremien, näm­lich den Studierendenrat und die 16 Fachschaftsräte, die sich um hoch­schul­po­li­ti­sche, kul­tu­rel­le, fach­li­che und sozia­le Belange ihrer Mitglieder küm­mern und als stu­den­ti­sche Interessenvertretung auf­tre­ten. Das Spektrum reicht vom poli­ti­schen Protest über Bildungsveranstaltungen, Sportereignisse und Projektförderungen bis zu prak­ti­schen Hilfestellungen wie einer Rechtsberatung oder einem Sozialdarlehen. Dazu ver­fü­gen sie über ein Budget, das aus den Semesterbeiträgen finan­ziert wird. Mitglied in der ver­fass­ten Studierendenschaft sind alle Studierenden, solan­ge sie nicht ihren Austritt erklärt haben. Innerhalb eini­ger Fachschaften haben sich Institutsgruppen als stu­den­ti­sche Vertretung ein­zel­ner Fächer gebil­det; die­se sind jedoch gesetz­lich nicht vor­ge­se­hen und stel­len somit infor­mel­le Arbeitsgruppen dar, die vom jewei­li­gen Fachschaftsrat unter­stützt wer­den. Sie ste­hen bei den Hochschulwahlen auf kei­nem Stimmzettel.

Im Senat der Universität sit­zen als stimm­be­rech­tig­te Mitglieder die Rektorin, die Gleichstellungsbeauftragte, 14 Professoren (dar­un­ter in die­ser Amtsperiode eine Prorektorin), 4 wis­sen­schaft­li­che Mitarbeiter, 4 Studenten und 2 sons­ti­ge Mitarbeiter. Weitere Personen, die ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil­neh­men, sind hier nicht dar­ge­stellt.
Grafik: Konrad Dieterich

Nachwuchsprobleme

Besonders begehrt sind die vier stu­den­ti­schen Sitze im Senat: Vor einem Jahr bewar­ben sich ins­ge­samt 69 Kandidaten auf sechs Wahlvorschlagslisten dar­um. Hingegen stan­den in eini­gen ande­ren Gremien und man­chen Wahlkreisen des Studierendenrats nicht mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze zu ver­ge­ben waren – oder gar kei­ne. Falls die Auswahl auf einem Stimmzettel bestimm­te Grenzen unter­schrei­tet, darf man auf Leerzeilen selbst Wunschkandidaten ein­tra­gen, die im jewei­li­gen Fachbereich wähl­bar sind. Daraus resul­tie­ren lan­ge Listen unfrei­wil­lig Gewählter mit jeweils weni­gen Stimmen. Einer nach dem ande­ren muss gefragt wer­den, ob er die Wahl anneh­men möch­te – eine müh­sa­me Prozedur mit unge­wis­sem Erfolg.

Für Neueinsteiger mag es eine beson­de­re Hürde dar­stel­len, sich gleich zu Beginn des Sommersemesters für eine Kandidatur zu ent­schei­den und alle Bedingungen und Fristen ein­zu­hal­ten. Doch auch lang­jäh­rig eta­blier­te stu­den­ti­sche Gruppen kön­nen auf ein­mal ohne Nachwuchs daste­hen – so tra­ten im ver­gan­ge­nen Jahr weder Students for Future noch die Grüne Hochschulgruppe zu den Hochschulwahlen an.

Die Grafik zeigt in tabellenartiger Form, wie sich die Fakultäten und deren Wahlbereiche von den Wahlkreisen des Stura und den Fachschaften unterscheiden.
Die Fachschaften sowie die Wahlkreise des Studierendenrats sind mit­un­ter nicht deckungs­gleich mit den Fakultäten und deren Wahlbereichen.
Grafik: Konrad Dieterich

Wie Ihr kandidiert

Um sich zur Wahl zu stel­len, kön­nen Studenten ein­zeln oder als Gruppe einen Wahlvorschlag bil­den und dazu eini­ge Unterstützerunterschriften sam­meln. Für die Organisation der Wahlen ist je nach Gremium das Wahlamt der Universität oder das Wahlteam des Studierendenrats zustän­dig. Wer Wahlvorschläge ein­rei­chen will, bekommt dort die pas­sen­den Formulare und Antworten auf offe­ne Fragen.

Hinter eini­gen Wahlvorschlägen ste­hen poli­ti­sche Hochschulgruppen, hin­ter ande­ren nicht. Wichtig ist nur, dass alle Kandidaten und ihre Unterstützer Fächer stu­die­ren, die zum jewei­li­gen Gremium pas­sen. Die Fachschaftsräte der Studierendenschaft fol­gen nicht immer der Einteilung nach Fakultäten der Universität. Zudem sind eini­ge Fakultäten noch in Wahlbereiche auf­ge­teilt – es ist ein wenig unüber­sicht­lich. Universitätsweit glei­che Stimmzettel gibt es nur für die vier stu­den­ti­schen Sitze im Senat der Uni und für 18 von 37 Sitzen im Studierendenrat. Die ande­ren 19 Sitze wer­den über Wahlkreise ver­ge­ben, die eine oder meh­re­re Fakultäten umfassen.

Wer an mehr als einer Fakultät stu­diert, kann im Löwenportal nach­schau­en, an wel­ches Fach die Wahlberechtigung geknüpft ist, und sich bis 2. April ument­schei­den. Mit etwas mehr Aufwand kann man dies noch bis zum 11. April dem Wahlamt der Uni per Zugehörigkeitserklärung mitteilen.

Funkstille am Studienkolleg

Das Landesstudienkolleg bie­tet inter­na­tio­na­len Studenten Vorbereitungskurse für ein Studium in Deutschland. Obwohl der Standort Halle von der MLU getra­gen wird, dür­fen Studienkollegiaten weder den Senat noch einen Fakultätsrat mit­wäh­len. Die Studierendenschaft ermög­licht ihnen jedoch, an den Wahlen zum Studierendenrat sowie zum Fachschaftsrat Neuphilologien teil­zu­neh­men. Seit der Umstellung auf Online-Wahlen im Jahr 2020 lag die Wahlbeteiligung der Studienkollegiaten jeweils bei null; kan­di­diert hat eben­falls nie­mand. Sinnvoll kann eine Kandidatur sein, wenn man an der MLU blei­ben und die Interessen des nächs­ten Jahrgangs am Studienkolleg ver­tre­ten möchte.

Foto: Marlene Nötzold

Wichtige Termine

Ende März 2025: Wahlbekanntmachungen der Universität und der Studierendenschaft

14. bis 24. April 2025, 16.00 Uhr: Einreichen der Wahlvorschläge

  • per­sön­lich, per E‑Mail oder Post beim Wahlamt der Universität. Details sie­he Wahlbekanntmachung.
  • per­sön­lich, per E‑Mail oder Post beim Wahlteam des Studierendenrats. Details sie­he Wahlbekanntmachung. Das Büro ist nicht bar­rie­re­frei zugänglich.

9. Mai 2025: Bekanntmachung der Wahlvorschläge

„Mahlowat“: Der Studierendenrat hat in den ver­gan­ge­nen Jahren eine Entscheidungshilfe zur Wahl ange­bo­ten, die bei der Suche nach einer pas­sen­den Hochschulgruppe hel­fen soll. Dabei ist zu beden­ken, dass die Thesen nicht alle Themenbereiche erfas­sen kön­nen und dass auf dem Stimmzettel auch Kandidaten ste­hen, die kei­ner der vor­ge­stell­ten Hochschulgruppen angehören. 

Voraussichtlich in der Woche vor der Wahl: „Löwenrunde“ – eine Infoveranstaltung vom Wahlteam des Studierendenrats, bei der unter ande­rem Hochschulgruppen ihr Wahlprogramm vor­stel­len. Die Veranstaltung wird live gestreamt und aufgezeichnet.

26. Mai 2025, 10.00 Uhr, bis 3. Juni 2025, 15.00 Uhr: Hochschulwahlen

16. Juni 2025: Bekanntgabe der Wahlergebnisse

Juli 2025: Konstituierung (ers­te Sitzung) des Studierendenrats und der Fachschaftsräte

September 2025: Die neu­en stu­den­ti­schen Vertreter kom­men in den Senat und die Fakultätsräte.

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