Vom 26.5. bis 3.6.2025 finden wieder Hochschulwahlen an der MLU statt. Studenten können bestimmen, wer ihre Interessen vertreten soll. Doch wer selbst zu den Wahlen kandidieren will, hat dafür nur noch wenig Zeit.
Kaum hat das Semester begonnen und man hat sich endlich durchgerungen, die ausgehängten Textwände mit der Überschrift „Wahlbekanntmachung“ genauer zu betrachten, schon ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wieder verstrichen. Genau wie im letzten Jahr kann man seine Kandidatur nur bis zum 24. April erklären, obwohl der Wahlzeitraum dieses Jahr nicht am 16., sondern erst am 26. Mai beginnt.
Nicht nur den mehr oder weniger parteinahen Hochschulgruppen fehlt es an Nachwuchs. In einigen Fachschaften und Wahlkreisen kandidierten zuletzt weniger Studenten, als Plätze in den Gremien zu besetzen waren. Da liegt die Frage nahe, ob es nicht möglich gewesen wäre, die Frist für die Kandidaten entsprechend um zehn Tage zu verlängern. Für das Wahlteam des Studierendenrats antwortete Til Gerloff, dass man sich nach dem Ablaufplan der Uni richte, weil diese die Infrastruktur für die Wahlen bereitstelle. Die Pressestelle der Universität begründete den größeren Abstand zwischen Kandidatur und Wahltermin mit „Erfahrungen der vergangenen Jahre“ und den „personellen Ressourcen“ im Wahlamt.

Grafik: Konrad Dieterich
Was Ihr wählt
Laut Hochschulgesetz des Landes wirken alle Mitglieder der Universität an der Selbstverwaltung mit. Dabei gilt eine Art Ständewahlrecht, in welchem die Studenten eine von vier Mitgliedergruppen darstellen und nur etwa ein Sechstel der stimmberechtigten Sitze im Senat und den Fakultätsräten zugeteilt bekommen. Sie sind die einzigen, die jedes Jahr erneut wählen; die anderen Gruppen haben längere Wahlperioden. Eine absolute Mehrheit der Sitze steht der Gruppe der Hochschullehrer zu. Der Senat und die neun Fakultätsräte sind Gremien der Uni, die grundsätzliche Entscheidungen zu Studiengängen, Kooperationen, Berufungen und anderen Angelegenheiten der Hochschule treffen. Das Tagesgeschäft liegt beim Rektorat und den Dekanaten, deren Spitze alle vier Jahre vom jeweiligen Gremium neu gewählt wird.
Daneben hat die verfasste Studierendenschaft ihre eigenen Gremien, nämlich den Studierendenrat und die 16 Fachschaftsräte, die sich um hochschulpolitische, kulturelle, fachliche und soziale Belange ihrer Mitglieder kümmern und als studentische Interessenvertretung auftreten. Das Spektrum reicht vom politischen Protest über Bildungsveranstaltungen, Sportereignisse und Projektförderungen bis zu praktischen Hilfestellungen wie einer Rechtsberatung oder einem Sozialdarlehen. Dazu verfügen sie über ein Budget, das aus den Semesterbeiträgen finanziert wird. Mitglied in der verfassten Studierendenschaft sind alle Studierenden, solange sie nicht ihren Austritt erklärt haben. Innerhalb einiger Fachschaften haben sich Institutsgruppen als studentische Vertretung einzelner Fächer gebildet; diese sind jedoch gesetzlich nicht vorgesehen und stellen somit informelle Arbeitsgruppen dar, die vom jeweiligen Fachschaftsrat unterstützt werden. Sie stehen bei den Hochschulwahlen auf keinem Stimmzettel.

Grafik: Konrad Dieterich
Nachwuchsprobleme
Besonders begehrt sind die vier studentischen Sitze im Senat: Vor einem Jahr bewarben sich insgesamt 69 Kandidaten auf sechs Wahlvorschlagslisten darum. Hingegen standen in einigen anderen Gremien und manchen Wahlkreisen des Studierendenrats nicht mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze zu vergeben waren – oder gar keine. Falls die Auswahl auf einem Stimmzettel bestimmte Grenzen unterschreitet, darf man auf Leerzeilen selbst Wunschkandidaten eintragen, die im jeweiligen Fachbereich wählbar sind. Daraus resultieren lange Listen unfreiwillig Gewählter mit jeweils wenigen Stimmen. Einer nach dem anderen muss gefragt werden, ob er die Wahl annehmen möchte – eine mühsame Prozedur mit ungewissem Erfolg.
Für Neueinsteiger mag es eine besondere Hürde darstellen, sich gleich zu Beginn des Sommersemesters für eine Kandidatur zu entscheiden und alle Bedingungen und Fristen einzuhalten. Doch auch langjährig etablierte studentische Gruppen können auf einmal ohne Nachwuchs dastehen – so traten im vergangenen Jahr weder Students for Future noch die Grüne Hochschulgruppe zu den Hochschulwahlen an.

Grafik: Konrad Dieterich
Wie Ihr kandidiert
Um sich zur Wahl zu stellen, können Studenten einzeln oder als Gruppe einen Wahlvorschlag bilden und dazu einige Unterstützerunterschriften sammeln. Für die Organisation der Wahlen ist je nach Gremium das Wahlamt der Universität oder das Wahlteam des Studierendenrats zuständig. Wer Wahlvorschläge einreichen will, bekommt dort die passenden Formulare und Antworten auf offene Fragen.
Hinter einigen Wahlvorschlägen stehen politische Hochschulgruppen, hinter anderen nicht. Wichtig ist nur, dass alle Kandidaten und ihre Unterstützer Fächer studieren, die zum jeweiligen Gremium passen. Die Fachschaftsräte der Studierendenschaft folgen nicht immer der Einteilung nach Fakultäten der Universität. Zudem sind einige Fakultäten noch in Wahlbereiche aufgeteilt – es ist ein wenig unübersichtlich. Universitätsweit gleiche Stimmzettel gibt es nur für die vier studentischen Sitze im Senat der Uni und für 18 von 37 Sitzen im Studierendenrat. Die anderen 19 Sitze werden über Wahlkreise vergeben, die eine oder mehrere Fakultäten umfassen.
Wer an mehr als einer Fakultät studiert, kann im Löwenportal nachschauen, an welches Fach die Wahlberechtigung geknüpft ist, und sich bis 2. April umentscheiden. Mit etwas mehr Aufwand kann man dies noch bis zum 11. April dem Wahlamt der Uni per Zugehörigkeitserklärung mitteilen.
Funkstille am Studienkolleg
Das Landesstudienkolleg bietet internationalen Studenten Vorbereitungskurse für ein Studium in Deutschland. Obwohl der Standort Halle von der MLU getragen wird, dürfen Studienkollegiaten weder den Senat noch einen Fakultätsrat mitwählen. Die Studierendenschaft ermöglicht ihnen jedoch, an den Wahlen zum Studierendenrat sowie zum Fachschaftsrat Neuphilologien teilzunehmen. Seit der Umstellung auf Online-Wahlen im Jahr 2020 lag die Wahlbeteiligung der Studienkollegiaten jeweils bei null; kandidiert hat ebenfalls niemand. Sinnvoll kann eine Kandidatur sein, wenn man an der MLU bleiben und die Interessen des nächsten Jahrgangs am Studienkolleg vertreten möchte.

Wichtige Termine
Ende März 2025: Wahlbekanntmachungen der Universität und der Studierendenschaft
14. bis 24. April 2025, 16.00 Uhr: Einreichen der Wahlvorschläge
- persönlich, per E‑Mail oder Post beim Wahlamt der Universität. Details siehe Wahlbekanntmachung.
- persönlich, per E‑Mail oder Post beim Wahlteam des Studierendenrats. Details siehe Wahlbekanntmachung. Das Büro ist nicht barrierefrei zugänglich.
9. Mai 2025: Bekanntmachung der Wahlvorschläge
„Mahlowat“: Der Studierendenrat hat in den vergangenen Jahren eine Entscheidungshilfe zur Wahl angeboten, die bei der Suche nach einer passenden Hochschulgruppe helfen soll. Dabei ist zu bedenken, dass die Thesen nicht alle Themenbereiche erfassen können und dass auf dem Stimmzettel auch Kandidaten stehen, die keiner der vorgestellten Hochschulgruppen angehören.
Voraussichtlich in der Woche vor der Wahl: „Löwenrunde“ – eine Infoveranstaltung vom Wahlteam des Studierendenrats, bei der unter anderem Hochschulgruppen ihr Wahlprogramm vorstellen. Die Veranstaltung wird live gestreamt und aufgezeichnet.
26. Mai 2025, 10.00 Uhr, bis 3. Juni 2025, 15.00 Uhr: Hochschulwahlen
- ausschließlich online, nach Login im Löwenportal
16. Juni 2025: Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Juli 2025: Konstituierung (erste Sitzung) des Studierendenrats und der Fachschaftsräte
September 2025: Die neuen studentischen Vertreter kommen in den Senat und die Fakultätsräte.