Seit Jahren werÂden immer mehr Stimmen laut, die sich für die Abschaffung von § 219a einÂsetÂzen. Dieser verÂhinÂdert, dass Ärzt:innen im Internet selbst darÂüber inforÂmieÂren dürÂfen, wie sie Abtreibungen durchÂfühÂren. Wie geht man an der Universität Halle mit dieÂser Problematik um?
Schwangerschaftsabbrüche sind ein Teil der Lebensrealität vieÂler Menschen. Laut Statistischem Bundesamt wurÂden im Jahr 2020 in Deutschland 99.948 Eingriffe dieÂser Art durchÂgeÂführt. Das Absurde: Ärzt:innen dürÂfen auf ihren Webseiten über die verÂschieÂdeÂnen mediÂziÂniÂschen Methoden, die dabei angeÂwandt werÂden könÂnen, laut § 219a nicht selbst aufÂkläÂren. Tun sie es doch, droÂhen hohe Geld– oder sogar Gefängnisstrafen. Seit einer Reform im Jahr 2019 ist es ihnen zwar erlaubt, im Internet darÂauf hinÂweiÂsen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchÂfühÂren, an Informationen über das „Wie“ solÂlen Betroffene aber über andeÂre Stellen, wie etwa die Bundeszentrale für gesundÂheitÂliÂche Aufklärung (BZgA) gelangen.
Obwohl Abtreibungen zu den häuÂfigsÂten chirÂurÂgiÂschen Eingriffen in der Gynäkologie gehöÂren und die Problematik um das sogeÂnannÂte „Werbeverbot“ durch Ärzt:innen wie Kristina Hänel, Nora Szász oder Verena Weyer in den letzÂten Jahren gesellÂschaftÂliÂchen Aufwind bekomÂmen hat, spieÂlen sie im Medizinstudium an deutÂschen Universitäten meist kaum eine Rolle. Auch an der Uni Halle ist das nicht anders.

Juliane H. hat in Halle stuÂdiert und ist inzwiÂschen approÂbierÂte Allgemeinärztin. Veranstaltungen zu den mediÂziÂniÂschen Aspekten von Schwangerschaftsabbrüchen seiÂen wähÂrend ihrer Studienzeit nicht vorÂgeÂseÂhen geweÂsen. Auch die rechtÂliÂchen Voraussetzungen wurÂden nicht theÂmaÂtiÂsiert. „Ich selbst bin damit nur in Berührung gekomÂmen, weil ich mit Mitstudierenden ein Sexualaufklärungsprojekt an Schulen geleiÂtet habe – ‚Mit Sicherheit Verliebt‘ (MSV).“ Dass Ärzt:innen durch
§ 219a in ihrer Aufklärungsarbeit und ‑pflicht über die unterÂschiedÂliÂchen Methoden behinÂdert werÂden, sei für sie paraÂdox: „Auf Klinik-Webseiten finÂdest du ohne Probleme Informationen zur Implantation einer Hüftprothese oder wie Operationen bei Krebskranken durchÂgeÂführt werÂden. Nur an dieÂser Stelle darf Aufklärung nicht stattfinden.“
Unter welÂchen Umständen Schwangerschaftsabbrüche durchÂgeÂführt werÂden dürÂfen, ist in Deutschland im Strafgesetzbuch unter § 218 gereÂgelt. Laut dieÂsem sind Abtreibungen grundÂsätzÂlich eine Straftat. Innerhalb der ersÂten zwölf Wochen und nach der Beratung in einer sogeÂnannÂten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle – einer staatÂlich legiÂtiÂmierÂten Organisation wie Pro Familia etwa – sind sie allerÂdings strafÂfrei. Diese Ausnahme von der Strafbarkeit gilt auch dann, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entÂstanÂden ist oder die Gesundheit der schwanÂgeÂren Person gefährÂdet wird. Durch § 219a soll außerÂdem gewährÂleisÂtet werÂden, dass Mediziner:innen für Abtreibungen nicht werben.
Die Sinnhaftigkeit dieÂses Werbeverbots stelÂlen Kritiker:innen wie die Ärztin Kristina Hänel, die 2017 selbst aufÂgrund eines Verstoßes gegen § 219a verÂurÂteilt worÂden ist, infraÂge. Durch den Paragrafen werÂde das Grundrecht der Betroffenen auf Informationsfreiheit einÂgeÂschränkt, auf Seite der Mediziner:innen das der Berufs- und Meinungsfreiheit.
Verständlich wird dies u.a. am Fall der Berliner Gynäkologin Bettina Gaber. Die Ärztin wurÂde 2019 zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verÂurÂteilt, da sie auf ihrer Webseite angab, einen „medikamentöse[n], narkosefreie[n] Schwangerschaftsabbruch in geschützÂter Atmosphäre“ durchÂzuÂfühÂren. Dies wurÂde vom Gericht als Werbung deklaÂriert – zu einem Zeitpunkt, als der Paragraf bereits reforÂmiert worÂden war. Lediglich eine Verlinkung, z.B. zur Seite der BZgA, wäre legal geweÂsen, um Informationen zu erhalÂten. Somit beweÂgen sich Ärzt:innen, die Betroffenen einen schnelÂlen Zugang zu Behandlungsdetails ermögÂliÂchen wolÂlen, jurisÂtisch nach wie vor auf einem schmaÂlen Grat.
Für Juliane H. ist die Debatte um das Werbeverbot Teil eines geneÂrelÂlen Problems: „Schwangerschaften werÂden gerÂne romanÂtiÂsiert. Fakt ist: Jede zehnÂte Frau verÂliert wähÂrend einer Schwangerschaft ihr Kind. Aber den meisÂten ist nicht klar, wie häuÂfig Fehlgeburten oder Abbrüche vorÂkomÂmen. Es ist ein Tabuthema. Und das ist nicht in Ordnung.“
Dass dieÂse gesellÂschaftÂliÂche Tabuisierung von Abtreibungen auch in der mediÂziÂniÂschen Ausbildung vieÂler Universitäten fortÂgeÂsetzt wird, zeichÂnet sich in der aktuÂelÂlen Versorgungslage ab: Laut einem Artikel des „Katapult“-Magazins müsÂsen Betroffene in manÂchen Regionen für den Eingriff über 200 km zurückÂleÂgen. Auf der offiÂziÂelÂlen Liste der Bundesärztekammer sind zudem bisÂher [Stand September 2021] nur 364 der rund 1.200 prakÂtiÂzieÂrenÂden Mediziner:innen verÂzeichÂnet, da dieÂse Angabe auf Freiwilligkeit beruht. Sicherlich spielt das Risiko, dadurch einÂmal mehr zum Ziel selbstÂerÂnannÂter „Lebensschützer:innen“ zu werÂden, eine nicht zu unterÂschätÂzenÂde Rolle.
Aktionen dieÂser Bewegung bestehen u.a. darÂin, sogeÂnannÂte Mahnwachen und Trauergebete vor den jeweiÂliÂgen Praxen und Kliniken abzuÂhalÂten, um Betroffene und Ärzt:innen zu stigÂmaÂtiÂsieÂren und einÂzuÂschüchÂtern. Einmal jährÂlich trefÂfen sich Mitglieder aus ganz Deutschland außerÂdem zum „Marsch für das Leben“, einer Demonstration gegen das Recht auf Abtreibung, die auch 2020 mit ca. 3.000 Teilnehmer:innen in Berlin stattfand.
Organisationen wie Pro Familia befürchÂten, dass aufÂgrund der rückÂläuÂfiÂgen Zahlen von Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieÂten, in den nächsÂten Jahren mediÂziÂniÂsche Unterversorgung droÂhen könnÂte. Um dieÂser Entwicklung entÂgeÂgenÂzuÂwirÂken, erscheint es umso wichÂtiÂger, die Lehrpläne der Universitäten um die mediÂziÂniÂschen, jurisÂtiÂschen und ethiÂschen Aspekte von Abtreibungen zu erweiÂtern. Eine Forderung, für die sich auch die Organisation „Medical Students for Choice“ einsetzt.
Die Debatte um den Erhalt oder die Abschaffung von § 219a wird seit Jahren in der Öffentlichkeit und auf der poliÂtiÂschen Bühne geführt. 2018 stimmÂte die Union gegen die Abschaffung des Paragrafen, SPD, Linke und Grüne stimmÂten dafür. Insbesondere durch die Arbeit poliÂtisch aktiÂver, engaÂgierÂter Personen bleibt das Thema weiÂterÂhin in Bewegung. So etwa durch die Ärztinnen Kristina Hänel und Bettina Gaber, die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einÂgeÂreicht haben. Bis vorÂausÂsichtÂlich 2022 wird nun ein Urteil über die Rechtmäßigkeit des Paragrafen erwarÂtet. Weiterhin stellÂte das EU-Parlament im Juni 2021 eine nachÂdrückÂliÂche Forderung an die Mitgliedstaaten: Schwangerschaftsabbrüche solÂlen entÂkriÂmiÂnaÂliÂsiert und die Hindernisse dafür abgeÂbaut werÂden. Dies kann laut einem Bericht des ZDF als Unterstützung von Legalisierungsforderungen geleÂsen werÂden. Es bleibt also Grund zur Hoffnung.
An wen du dich im Falle einer (ungewollten) Schwangerschaft wenden kannst:
- Die BZgA
Auf deren Webseite finÂdest du Beratungsstellen:
https://www.familienplanung.de/beratung/
sowie eine Liste von Mediziner:innen und Krankenhäusern in deiÂner Nähe, die Schwangerschaftsabbrüche durchÂfühÂren. Dort kannst du auch nach Konfession filtern:
- Pro Familia
Der Verein bieÂtet neben der Auskunft über Beratungsstellen auch Informationen zu den Kosten und unterÂschiedÂliÂchen mediÂziÂniÂschen Methoden:
https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch
- abtreibung.at
Die Webseite lisÂtet die Adressen von Mediziner:innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen:
