Bildung, Erziehung und Kultur unter der AfD

Für bes­se­re Bildung im Land muss der Lehrermangel bekämpft wer­den. Am schnells­ten geht das sicher­lich, indem man die Schulpflicht gleich ganz los­wird. Diesen und wei­te­re Vorschläge prä­sen­tiert die AfD im Bildungsabschnitt ihres Wahlprogramms. Ein Kommentar.

Die AfD for­dert bes­se­re Bildung — sicher­lich etwas, das den meis­ten Menschen am Herzen liegt — und will sie errei­chen, indem sie die all­ge­mei­ne Schulpflicht abschafft. Ersetzt wer­den soll sie durch eine “Bildungspflicht”, kon­kret: ein Anrecht der Eltern auf Heimunterricht nach US-ame­ri­ka­ni­schem Vorbild.

Die Überprüfung des Lernfortschritts soll halb­jähr­lich durch zen­tral koor­di­nier­te Leistungsprüfungen erfol­gen. Versagt der Heimunterricht, müs­se das Kind wie­der an sei­ne alte Schule, nur eben mit einem hal­ben Jahr ver­pass­ten Unterrichtsstoffs als Gepäck.

 Das Programm geht nicht dar­auf ein, wie sich sol­che Fälle auf das Leistungsniveau inner­halb einer Klasse aus­wir­ken wer­den. Das ist inso­fern bemer­kens­wert, als sich die AfD an ande­rer Stelle für „mög­lichst homo­ge­ne Klassenverbände“ stark macht, näm­lich wenn es dar­um geht, Haupt- und Realschulen wie­der ein­zu­füh­ren, ein­schließ­lich der ver­bind­li­chen Schullaufbahnempfehlung. Auch Kinder von Asylsuchenden mit vor­läu­fi­gem Aufenthaltsrecht sol­len in ihre eige­nen Klassen ver­bannt wer­den, unter Verweis auf die leich­te­re Handhabung ohne sprach­li­che und kul­tu­rel­le Barrieren (ohne Angabe, woher aus­rei­chend Lehrkräfte mit pas­sen­den Sprachkenntnissen kom­men sol­len). Zur Begründung die­ser Reformen wer­den man­geln­de Bildungsstandards in öffent­li­chen Schulen ange­führt. Deren Erhalt sol­le gleich­zei­tig gesi­chert wer­den, gera­de im länd­li­chen Raum.

Homogenere Lerngruppen machen den Unterricht in der Tat leich­ter, aber sie för­dern im glei­chen Maße Segregation: Kinder aus aka­de­mi­schen Elternhäusern erhal­ten eine Gymnasialempfehlung etwa drei­mal häu­fi­ger als Kinder aus Arbeiterfamilien. Ihre Laufbahn wird hier früh­zei­tig zemen­tiert, basie­rend auf dem Bildungsniveau — und vor allem dem Geldbeutel — ihrer Eltern. Für eini­ge leis­tungs­star­ke Schüler:innen wird das wahr­schein­lich zu einer Verbesserung der schu­li­schen Leistung füh­ren, für den Rest eher zu einer Verschlechterung. Und wie die Kinder geflüch­te­ter Familien dabei gleich­wer­tig ver­sorgt wer­den sol­len, bleibt auch offen.

Auf der ande­ren Seite dürf­te eine Abschaffung der Schulpflicht mit einem ande­ren erklär­ten Ziel hel­fen, näm­lich den Lehrermangel zu bekämp­fen. Nur eben nicht durch mehr Lehrer, son­dern weni­ger Bedarf.

Elternrechte statt Kinderrechte

Als Begründung für ihre Bemühungen nennt die AfD wie­der­holt die „Versuche des Staates, sich in die Erziehung der Kinder ein­zu­mi­schen“. Es sei „Elternrecht“, die Kinder nach eige­nem Ermessen zu erzie­hen, Schulbildung sei ledig­lich ein „Angebot, das der Staat vor­hal­ten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangs­läu­fig anneh­men müssen“.

Tschüss Kinderrechte!
Illustration: Johannes Wingert

Der Begriff der „Elternrechte“ tritt auch an ande­rer Stelle im Wahlprogramm auf: Die AfD will die­se in der Landesverfassung ver­an­kern, näm­lich als Gegengewicht zu den Kinderrechten. In denen sieht sie laut Wahlprogramm näm­lich den „Versuch, staat­li­che Eingriffe in das Familienleben zu erleich­tern und den Eltern die Erziehungshoheit strei­tig zu machen – bis hin zur Kindesentziehung“. Worauf sich die­se Annahme stützt, ist unklar, aber in der Beziehung Eltern-Kind sind sicher­lich nicht die Eltern in ers­ter Linie schutz­be­dürf­tig. Im Gegenteil: Laut poli­zei­li­cher Kriminalstatistik und Angaben der Jugendämter sind die Meldungen von Kindesmisshandlung seit 2020 stark ange­stie­gen. Es lässt sich nicht abschlie­ßend fest­stel­len, wel­cher Anteil dabei auf mehr Fälle zurück­zu­füh­ren ist und wel­cher auf eine ver­bes­ser­te Meldekultur. In jedem Fall ste­hen Jugendämter, Ärzte und ande­re Stellen, die Hilfe bie­ten könn­ten, bereits vor erheb­li­chen Hürden: Ärzte dür­fen Informationen über min­der­jäh­ri­ge Patienten (bei­spiels­wei­se Verletzungsmuster, die auf kör­per­li­che Misshandlung hin­deu­ten) übli­cher­wei­se nur mit Einwilligung der Eltern mel­den. Eine Entziehung des Kindes ist grund­sätz­lich nur als äußers­tes Mittel auf Gerichtsbeschluss hin zuläs­sig. Beides ist spe­zi­al­ge­setz­lich gere­gelt und ein ver­fas­sungs­mä­ßi­ger Schutz des Kindes führt nicht zu einem direk­ten Zugriff des Staates, wie es das Programm andeutet.

Während die meis­ten Forderungen im Bereich Bildung zumin­dest in die Zuständigkeit des Landes fal­len, wird die Abwägung der Kinder- gegen­über den Elternrechten in jedem Fall im Sinne des Grundgesetzes ent­schie­den – sofern die AfD über­haupt im Stande sein soll­te, die erfor­der­li­chen Mehrheiten zur (Landes-)Verfassungsänderung aufzubringen.

Wenn du einen Fall von Kindesmisshandlung ver­mu­test, gibt es eine Reihe kon­kre­ter und hilf­rei­cher Schritte, die du unter­neh­men kannst, aber auch Dinge, die du unbe­dingt ver­mei­den solltest:

  1. Sieh nicht weg, son­dern beob­ach­te und doku­men­tie­re dei­ne Beobachtungen sachlich.
  2. “Ermittle” nichteigen­mäch­tig.
  3. Bedränge das Kind nicht und ver­su­che nicht, es eigen­mäch­tig mit mut­maß­li­chen Täter:innen zu kon­fron­tie­ren. Beides führt häu­fig zu Verschleierung durch Täter:innen.
  4. Wende dich an das zustän­di­ge Jugendamt oder den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) vor Ort. Du unter­liegst hier­bei kei­ner Beweispflicht, das Jugendamt ist sei­ner­seits ver­pflich­tet, eine Prüfung einzuleiten.
  5. Bei aku­ter Gefährdung von Leib und Leben ist der Notruf (110 oder 112) zustän­dig.
  6. Bei Vermutung sexu­el­len Missbrauchs ist das bun­des­wei­te Hilfeportal sexu­el­ler Missbrauch eine ers­te Anlaufstelle, tele­fo­nisch unter 0800 22 55 530.
  7. In ande­ren Fällen das loka­le Jugendamt, außer­halb der Dienstzeiten unter­hal­ten die meis­ten Städte einen Kinder- und Jugendnotdienst.

Ein Lehrplan mit “Identität” an erster Stelle

Hinsichtlich des Lehrplans for­dert das Wahlprogramm einen stär­ke­ren Fokus auf Sport, ein­schließ­lich Schwimmen. Im Fokus ste­hen soll ins­be­son­de­re eine Wettkampfmentalität, die zu Identitätsstiftung füh­ren soll. In die­sel­be Richtung geht auch die Forderung, an Schulen wie­der die deut­sche Flagge zu his­sen und die Nationalhymne zu sin­gen (bei­des wohl Teil der Bemühung, „Deutsch Denken“ wie­der salon­fä­hig zu machen). Zum Vergleich ange­führt wird zwar das öster­rei­chi­sche Modell (in Bezug auf Heimunterricht), aber es zeigt sich eine weit stär­ke­re Anlehnung an das US-ame­ri­ka­ni­sche Schulwesen — an das Schulwesen eines Landes also, in dem fast sech­zig Millionen Erwachsene kei­ne oder nur mini­ma­le Lese-Rechtschreibkompetenzen auf­wei­sen, ins­be­son­de­re im länd­li­chen Raum, wo über­pro­por­tio­nal repu­bli­ka­nisch gewählt wird.

Ein Land, eine Hymne.
Illustration: Johannes Wingert

Das beson­de­re Interesse an bes­se­rem Schwimmunterricht wird übri­gens mit zuneh­men­den Todesfällen durch Ertrinken begrün­det. Die Wasserrettungsstatistiken des DLRG bil­den die­se behaup­te­te Tendenz zwar nicht ab, sie lässt sich jedoch sehr wohl nach­wei­sen, wenn man statt­des­sen die Zahlen des sta­tis­ti­schen Bundesamtes zu Grunde legt: Dort wer­den Fälle ein­ge­rech­net, in denen Personen nicht in öffent­li­chen Gewässern wie Badeseen ertrin­ken, son­dern zum Beispiel in der Badewan­ne. Fraglich scheint, ob bes­se­re Schwimmkenntnisse hier hel­fen würden.

Die AfD for­dert auch, den Informatikunterricht an Schulen ver­pflich­tend ab der ach­ten Klasse ein­zu­füh­ren. Im Zeitalter der Digitalisierung und künst­li­chen Intelligenz ist zumin­dest das zwei­fel­los nicht nur zuläs­sig, son­dern sogar wün­schens­wert. Was über­rascht, sind die ein­zig spe­zi­fi­zier­ten Inhalte des neu­en Pflichtfachs: Der Umgang mit “unent­behr­li­cher Standardsoftware (Word, Excel etc.)”, also Themen, die kein Teil der Informatik sind. 

Ein Programm für Spaltung

Die AfD begrün­det die Forderungen hin­sicht­lich Schul- und Erziehungspolitik mit dem Schutz von Eltern und idea­ler Betreuung der Kinder und Jugendlichen, sowie mit Identitätsstiftung. Tatsächlich erweckt das Konzept in sei­ner Gesamtheit aber vor allem den Eindruck, einer weit­rei­chen­den Segregation nach Bevölkerungsgruppen Vorschub zu leis­ten: Eltern, die staat­li­chem Handeln und sozia­len Veränderungen gegen­über skep­tisch sind, sol­len ihre Kinder zu Hause unter­rich­ten, wo sie iso­liert blei­ben. Schüler wer­den in jun­gen Jahren beur­teilt und sol­len in einer Laufbahn ver­blei­ben, deren nach­weis­lich stärks­tes Selektionskriterium das elter­li­che Einkommen ist. Was an staat­li­chem Schutz für Kinder und Jugendliche exis­tiert, soll vor zusätz­li­chen ver­fas­sungs­recht­li­chen Hürden gestellt wer­den. Vertieft wird hier nicht die Bildung, son­dern eine sozia­le Spaltung, die sicher­stellt, dass jede:r an seinem:ihrem Platz bleibt. Und natür­lich bleibt die Frage: Welche „Identität“ soll hier eigent­lich geför­dert werden?

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