Das Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung ermöglicht in Zusam­me­nar­beit mit dem Deutschen Stu­den­ten­werk einen Zuschuss für Studierende, der bis zu 500 Euro im Monat beträgt.  

Bish­er kon­nten Studierende, die durch die Coro­na-Pan­demie in große finanzielle Schwierigkeit­en kamen, neben BAföG einen KfW-Kred­it aufnehmen. Dieser ist bis März 2021 zins­los und beträgt bis zu 650 Euro im Monat. Mehr dazu lässt sich in dem Artikel “Stu­di­enkred­ite: Lösung oder doch nur ein Haufen Schulden?” nach­le­sen, indem auch die Nachteile dieser Kred­ite beleuchtet werden. 

In ein­er Pressemit­teilung vom 15.06.2020 hat das Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung nun verkün­det, 100 Mil­lio­nen Euro für Studierende bere­itzustellen, die drin­gend finanzielle Unter­stützung benöti­gen. Dieser finanzielle Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt wer­den und gilt erst ein­mal für die Monate Juni, Juli und August. Er kann zusät­zlich zum BAföG genutzt wer­den. Betrof­fene kön­nen bis zu 500 Euro im Monat erhal­ten, wenn sie in einem Antrag nach­weisen kön­nen, dass sie sich „pan­demiebe­d­ingt in ein­er akuten Not­lage“ befind­en. Die Höhe der Zuschuss­summe richtet sich nach der Höhe des Kon­to­stands am Vortag der Antragsstel­lung. Antrags­berechtigt ist, wer durch die Coro­na-Pan­demie weniger als 500 Euro auf ihrem Kon­to haben und sich nicht anders finanzieren kann. Die Förderung soll an Studierende aus dem In- und Aus­land gehen, die an ein­er deutschen, staatlichen beziehungsweise staatlich anerkan­nten Hochschulen studieren und ist unab­hängig von Alter und Semesteranzahl. 

Anträge kön­nen online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt wer­den. Dann wer­den sie von den jew­eili­gen Stu­den­ten­werken bear­beit­et. Die Unter­stützung soll nach ein­er Bewil­li­gung ab dem 25.06.2020 aus­gezahlt wer­den, da das entsprechende Por­tal noch fer­tig pro­gram­miert wer­den muss. 

Bil­dungsmin­is­terin Anja Kar­liczek schreibt über den Zuschuss: „Wir nehmen die Sor­gen und Nöte von Studieren­den ernst. Deshalb haben wir ein ein­ma­liges Unter­stützungspaket für sie geschnürt. Denn wir dür­fen nicht zulassen, dass die Coro­na-Pan­demie Studierende in den Abbruch oder die Auf­gabe ihres Studi­ums treibt.“ 

Das erwäh­nte Unter­stützungspaket beste­ht aus dem oben genan­nten KfW-Kred­it, eini­gen Anpas­sun­gen an das BAföG und der vorgestell­ten Überbrückungshilfe. 

Allerd­ings wird dieses Unter­stützungspaket von ver­schiede­nen Seit­en kri­tisiert. Johannes Mau­r­er, ein Vertreter des AStA in Mainz, erk­lärt im Gespräch mit der Tagess­chau: „In vie­len Städten kann man von 500 Euro kaum seine Miete bezahlen und essen muss man ja auch etwas.“ 

Laut dem Hochschul­grup­pen-Bünd­nis „Sol­i­darse­mes­ter 2020“ sind es eine Mil­lion Studierende, die sich durch die Pan­demie in ein­er finanziellen Not­lage befind­en. Um all diese Betrof­fe­nen aus­re­ichend unter­stützen zu kön­nen, reichen hun­dert Mil­lio­nen nicht aus. Deswe­gen wird zu einem Streik in Berlin am 20. Juni aufgerufen. Dort soll gemein­sam unter dem Mot­to “Eine Mil­liarde für eine Mil­lion” für ein Sol­i­darse­mes­ter protestiert wer­den. Der Stu­Ra Halle beze­ich­net das Unter­stützungspaket in seinem Coro­na-Update vom 17.06. als „sehr eingeschränkt, bürokratisch und zu spät“. Es wird aber trotz­dem dazu aufge­fordert, das Geld soweit wie möglich zu nutzen, schon allein um zu zeigen, wie viele Studierende tat­säch­lich betrof­fen sind. 

Wichtige Fra­gen und Antworten zur Überbrückungshilfe

Tech­nis­che Hin­weise zur Antragsstellung

Bild von Josh Appel auf Unsplash.de

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