Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ermög­licht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk einen Zuschuss für Studierende, der bis zu 500 Euro im Monat beträgt.  

Bisher konn­ten Studierende, die durch die Corona-Pandemie in gro­ße finan­zi­el­le Schwierigkeiten kamen, neben BAföG einen KfW-Kredit auf­neh­men. Dieser ist bis März 2021 zins­los und beträgt bis zu 650 Euro im Monat. Mehr dazu lässt sich in dem Artikel “Studienkredite: Lösung oder doch nur ein Haufen Schulden?” nach­le­sen, indem auch die Nachteile die­ser Kredite beleuch­tet werden. 

In einer Pressemitteilung vom 15.06.2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun ver­kün­det, 100 Millionen Euro für Studierende bereit­zu­stel­len, die drin­gend finan­zi­el­le Unterstützung benö­ti­gen. Dieser finan­zi­el­le Zuschuss muss nicht zurück­ge­zahlt wer­den und gilt erst ein­mal für die Monate Juni, Juli und August. Er kann zusätz­lich zum BAföG genutzt wer­den. Betroffene kön­nen bis zu 500 Euro im Monat erhal­ten, wenn sie in einem Antrag nach­wei­sen kön­nen, dass sie sich „pan­de­mie­be­dingt in einer aku­ten Notlage“ befin­den. Die Höhe der Zuschusssumme rich­tet sich nach der Höhe des Kontostands am Vortag der Antragsstellung. Antragsberechtigt ist, wer durch die Corona-Pandemie weni­ger als 500 Euro auf ihrem Konto haben und sich nicht anders finan­zie­ren kann. Die Förderung soll an Studierende aus dem In- und Ausland gehen, die an einer deut­schen, staat­li­chen bezie­hungs­wei­se staat­lich aner­kann­ten Hochschulen stu­die­ren und ist unab­hän­gig von Alter und Semesteranzahl. 

Anträge kön­nen online über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt wer­den. Dann wer­den sie von den jewei­li­gen Studentenwerken bear­bei­tet. Die Unterstützung soll nach einer Bewilligung ab dem 25.06.2020 aus­ge­zahlt wer­den, da das ent­spre­chen­de Portal noch fer­tig pro­gram­miert wer­den muss. 

Bildungsministerin Anja Karliczek schreibt über den Zuschuss: „Wir neh­men die Sorgen und Nöte von Studierenden ernst. Deshalb haben wir ein ein­ma­li­ges Unterstützungspaket für sie geschnürt. Denn wir dür­fen nicht zulas­sen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt.“ 

Das erwähn­te Unterstützungspaket besteht aus dem oben genann­ten KfW-Kredit, eini­gen Anpassungen an das BAföG und der vor­ge­stell­ten Überbrückungshilfe. 

Allerdings wird die­ses Unterstützungspaket von ver­schie­de­nen Seiten kri­ti­siert. Johannes Maurer, ein Vertreter des AStA in Mainz, erklärt im Gespräch mit der Tagesschau: „In vie­len Städten kann man von 500 Euro kaum sei­ne Miete bezah­len und essen muss man ja auch etwas.“ 

Laut dem Hochschulgruppen-Bündnis „Solidarsemester 2020“ sind es eine Million Studierende, die sich durch die Pandemie in einer finan­zi­el­len Notlage befin­den. Um all die­se Betroffenen aus­rei­chend unter­stüt­zen zu kön­nen, rei­chen hun­dert Millionen nicht aus. Deswegen wird zu einem Streik in Berlin am 20. Juni auf­ge­ru­fen. Dort soll gemein­sam unter dem Motto “Eine Milliarde für eine Million” für ein Solidarsemester pro­tes­tiert wer­den. Der StuRa Halle bezeich­net das Unterstützungspaket in sei­nem Corona-Update vom 17.06. als „sehr ein­ge­schränkt, büro­kra­tisch und zu spät“. Es wird aber trotz­dem dazu auf­ge­for­dert, das Geld soweit wie mög­lich zu nut­zen, schon allein um zu zei­gen, wie vie­le Studierende tat­säch­lich betrof­fen sind. 

Wichtige Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe

Technische Hinweise zur Antragsstellung

Bild von Josh Appel auf Unsplash.de

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