Wenn Eltern oder Sorgeberechtigte ihre Kinder Gewalt oder Vernachlässigung ausÂsetÂzen, solÂlen staatÂliÂche Stellen einÂgreiÂfen. Doch das System hat Schwächen. An welÂchen Stellen der Kinderschutz verÂbesÂsert werÂden sollÂte und was wir alle dazu beiÂtraÂgen können.
| Hinweis: Dieser Artikel theÂmaÂtiÂsiert phyÂsiÂsche sowie psyÂchiÂsche Gewalt an Kindern. |

Halle (Saale), Dezember 2021: Auf einem Wertstoffhof finÂdet eine Passantin einen toten Säugling. Wie sich im Prozess herÂausÂstellÂte, hat die Kindsmutter ihr Baby eine Woche vor dem Fund in der Kälte ausÂgeÂsetzt, es ist erfroÂren. Basinghausen, Januar 2023: der vierÂjähÂriÂge Fabian stirbt nach einer monaÂteÂlanÂgen Tortour an extreÂmer körÂperÂliÂcher Misshandlung durch seiÂne Mutter und deren Lebensgefährten durch Verbluten und Ersticken. Dies ist nur zwei von vieÂlen trauÂriÂgen Kinderschutzfällen, die sich jedes Jahr in Deutschland ereignen.
Hast du schon einÂmal den Begriff Kinderschutz gehört? Eine Bekannte, welÂche in der staÂtioÂnäÂren Kinder- und Jugendhilfe arbeiÂtet, hat mich letzÂtes Jahr durch ein Buch auf das Thema aufÂmerkÂsam gemacht. Deutschland missÂhanÂdelt seiÂne Kinder, lauÂtet der proÂvoÂkanÂte Titel der Autoren Michael Tsokos (Professor für Rechtsmedizin) und Saskia Guddat (stellÂverÂtreÂtenÂde Leiterin der Gewaltschutzambulanz der Charité). Durch zahlÂreich darÂgeÂstellÂte Fälle weiÂsen die beiÂden Verfasser in ihrem Werk auf die graÂvieÂrenÂden Missstände im deutÂschen Kinderschutzsystem hin.
Da das Buch 2014 verÂöfÂfentÂlicht wurÂde und ich selbst keiÂne Kinder habe, fragÂte ich mich: wie aktuÂell ist die Problematik noch? Und bin ich als Kinderloser überÂhaupt vom Kinderschutz betroffen?
Durch meiÂne Recherche habe ich erfahÂren; Ja, Kinderschutz geht uns alle etwas an! Und das Thema ist durch steÂtig steiÂgenÂde Fallzahlen von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung noch immer hochÂakÂtuÂell! Allein in Halle (Saale) ging das Jugendamt 2022 insÂgeÂsamt 1.017 Hinweisen auf gefährÂdeÂte Kinder und Jugendlichen nach, damit ist die Stadt mit Abstand Vorreiter in Sachsen-Anhalt.

Aus dieÂsem Grund möchÂte ich dir nachÂfolÂgend einen Einblick über Zahlen, Fakten und Missstände des deutÂschen Kinderschutzsystems geben.
Wen betrifft der Kinderschutz?
Der Staat hat das staatÂliÂche Wächteramt inne, wodurch es zum Eingreifen verÂpflichÂtet ist, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, ihre Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schütÂzen. Eine staatÂliÂche Institution, die die Wächterrolle ausÂführt, ist das Jugendamt. Nach §8a des Achten Sozialgesetzbuches sind aber auch Mitarbeiter:innen im pädÂagoÂgiÂschen Berufsfeld und zugeÂhöÂriÂge Behörden gesetzÂlich dazu verÂpflichÂtet, im Verdachtsfall ihrem Schutzauftrag nachÂzuÂkomÂmen und eine Meldung an das jeweiÂliÂge Jugendamt zu tätiÂgen. Jedoch könÂnen nicht nur Personen, welÂche im Alltag mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen geben. Gefragt ist auch die Aufmerksamkeit der Gesellschaft, denn Gewalt gegenÂüber Kindern geschieht überÂall, auch in allen soziaÂlen Schichten. Sie ist keiÂne Seltenheit, sonÂdern tägÂliÂche Realität. Wegschauen und Schönreden schützt die Täter:innen und schaÂdet den Opfern. Jede:r die:der wegÂschaut, trägt Mitschuld an missÂhanÂdelÂten oder dadurch getöÂteÂten Kindern.
Hinschauen und einÂgreiÂfen statt wegÂschauÂen! Kinderschutz geht uns alle an!
| 2012 | 2018 | 2021 | 2022 | |
| Geprüfte Fälle mögÂliÂcher Kindeswohlgefährdung | 106.623 | 157.271 | 197.770 | 203.700 |
| Bestätigte Kindeswohlgefährdung | 38.283 | 50.412 | 59.948 | 62.279 |
| keiÂne Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf | 33.884 | 52.995 | 67.658 | 68.900 |
| Inobhutnahmen | 40.227 | 52.590 | 47.523 | 66.444 |
| Inobhutnahme von Minderjährigen mit ausÂlänÂdiÂscher Herkunft minÂdesÂtens eines Elternteils | 4.767 | 12.201 | 11.300 | 28.600 |
| Herstellung, Besitz, Verbreitung kinÂder- & jugendporÂnoÂgraÂfiÂschen Materials | 3.239 | 7.449 | 44.276 | 42.075 |
| Opfer sexuÂelÂler Gewalt / Missbrauch | 14.867 | 14.410 | 17.498 | 17.168 |
| Todesfälle durch Missbrauch / Misshandlung | 167 | 136 | 145 | 101 |
(Die Tabelle beinhalÂtet ledigÂlich poliÂzeiÂlich gemelÂdeÂte und strafÂrechtÂlich verÂfolgÂte Fälle. Die Dunkelziffer wird weitÂaus höher eingeschätzt)
Gesetzliche Regelungen
Auch wenn der Begriff Kinderschutz sich erst in den letzÂten Jahrzehnten entÂwiÂckelt hat, nimmt er rechtÂlich einen wichÂtiÂgen Stellenwert ein. Er bilÂdet den Oberbegriff für alle Aktivitäten des Staates und der Gesellschaft, welÂche Kindern und Jugendlichen ein geschützÂtes, gewaltÂfreiÂes Heranwachsen ermögÂliÂchen solÂlen. Es wird sich also um das Kindeswohl, das Wohlergehen der Kinder, gekümÂmert. Laut §1631(2) des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltÂfreie Erziehung ohne körÂperÂliÂche Bestrafungen, seeÂliÂsche Verletzungen und andeÂre entÂwürÂdiÂgenÂden Maßnahmen. Sie haben also das Recht auf körÂperÂliÂche, seeÂliÂsche und psyÂchiÂsche Unversehrtheit. Wird dieÂses verÂletzt, wird von Kindeswohlgefährdung gesproÂchen. Was sich für vieÂle nach einer norÂmaÂlen Kindheit anhört, bleibt jährÂlich zahlÂreiÂchen Kindern und Jugendlichen verÂwehrt. Das machen die jährÂliÂchen Statistiken deutlich.
Artikel 6 des Grundgesetzes und das achÂte Sozialgesetzbuch regeln, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürÂliÂche Recht und die Pflicht der Eltern oder Sorgeberechtigten sind. Der Staat ist durch sein Wächteramt dazu verÂpflichÂtet, die Ausführung desÂsen zu überÂwaÂchen. Dies überÂnimmt unter andeÂrem das Jugendamt. Die Kinder- und Jugendhilfe hat eine beraÂtenÂde und unterÂstütÂzenÂde Rolle gegenÂüber den Erziehungsberechtigten und soll dazu beiÂtraÂgen, das Wohl der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren zu schütÂzen. Das Jugendamt ist dazu berechÂtigt, Minderjährige in Obhut zu nehÂmen, das heißt von ihrer:m Sorgeberechtigten räumÂlich zu trenÂnen und staÂtioÂnär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe unterÂzuÂbrinÂgen, bis die Gefahr dauÂerÂhaft abgeÂwenÂdet wurÂde. Jedoch ist dies nur der Fall, wenn die Sorgeberechtigten nicht in der Lage oder gewillt sind, Gefahren von ihrem Kind abzuÂwenÂden, ein:e Minderjährige:r darÂum bitÂtet oder als Immigrant:in unbeÂgleiÂtet nach Deutschland einÂreist, sich eine Gefahr nicht durch andeÂre Maßnahmen abwenÂden lässt oder akut gewichÂtiÂge Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Raum steÂhen. Das Familiengericht ist dazu befäÂhigt, auch gegen den Willen der Eltern, Maßnahmen zu trefÂfen bis hin zur Unterbringung des Kindes in der staÂtioÂnäÂren Kinder- und Jugendhilfe und der teilÂweiÂsen oder vollÂstänÂdiÂgen Entziehung der elterÂliÂchen Sorge. Die Trennung der:s Minderjährigen von der Familie bezieÂhungsÂweiÂse deren Sorgeberechtigten ist dabei jedoch nur rechÂtens, wenn die Gefahr nicht auf andeÂre Weise abgeÂwenÂdet werÂden kann.
Auch das Bundeskinderschutzgesetz und die UN-Kinderrechtskonventionen setÂzen sich für die Rechte der Kinder und Pflichten der Eltern ein.
Missstände im deutschen Kinderschutzsystem
Durch die steiÂgenÂden Zahlen der Missbrauchs- und Misshandlungsfälle von Minderjährigen stellt sich doch die Frage: wie gut ist das aktuÂelÂle System zum Kinderschutz?

Neben zahlÂreiÂchen zum Wohle des Kindes verÂlauÂfenÂden Fällen, gibt es doch auch immer wieÂder Schlagzeilen über fehlÂgeÂschlaÂgeÂne Kinderschutzfälle, welÂche nicht immer, aber immer wieÂder mit dem Tod einer:s Minderjährigen enden. Viele Menschen denÂken, es hanÂdelt sich um weniÂge Einzelfälle, wenn sie in den Nachrichten von negaÂtiÂven Verläufen hören oder lesen. Aber so ist es nicht. Die mediÂal bekannÂten Fälle Staufen, Pascal, Kevin und Lüdge sind nur weniÂge Beispiele, welÂche auf die argen Missstände des deutÂschen Kinderschutzsystems verweisen.
Im Buch „Deutschland missÂhanÂdelt seiÂne Kinder“ werÂden zahlÂreiÂche dieÂser Fälle theÂmaÂtiÂsiert und Fehlerquellen aufgezeigt.
Die Mitarbeiter:innen der Jugendämter sind kosntant überlastet.
Jugendämter sind Wächter des Kindeswohls. Die Mitarbeiter:innen der 559 Jugendämtern in Deutschland sind mit den aktuÂelÂlen Zahlen komÂplett überÂlasÂtet. Während von Kinderschutzxpert:innen eine Obergrenze von 35 Fällen pro Mitarbeiter:in empÂfohÂlen wird und ver.di 2019 eine Begrenzung auf maxiÂmal 28 Fälle forÂdert, sind in der Praxis minÂdesÂtens 100 Fälle pro Mitarbeiter:in Realität – wie kann man da noch den Überblick behalÂten und wirkÂlich zum Wohle des Kindes entÂscheiÂden? Wissenschaftler:innen der Hochschule Koblenz unterÂsuchÂten 2018 die Arbeitsbedingungen von Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in deutÂschen Jugendämtern. Die aufÂgeÂdeckÂten Mängel im Personalbedarf zeiÂgen, dass eine proÂfesÂsioÂnelÂle soziÂalÂpädÂagoÂgiÂsche Arbeit und indiÂviÂduÂelÂle Betreuung der Fälle durch die aktuÂelÂlen strukÂtuÂrelÂlen Rahmenbedingungen im System der Kinder- und Jugendhilfe schwer umsetzÂbar sind.
Mögliche Fehlerquellen könÂnen dabei in den verÂschieÂdeÂnen Institutionen und Regelungen liegen.
So ist es auch allÂgeÂmein bekannt, dass Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt aufÂgrund oberÂflächÂliÂcher Überprüfung oder ausÂbleiÂbenÂder Hilfeanforderung durch die Eltern gar nicht oder zu spät erkannt wurÂden. Meine Bekannte berichÂtet mir vom Fall eines Kindes, welÂches in einer staÂtioÂnäÂren Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe unterÂgeÂbracht ist. Der ASD überÂprüft regelÂmäÂßig die Ordnung des Haushaltes der Eltern – jedoch geschieht dies mit vorÂheÂriÂger Ankündigung und nur einÂmal im Monat. „Natürlich räuÂme ich meiÂne Wohnung auf, wenn ich vorÂher weiß, dass der ASD zur Überprüfung kommt, viel sinnÂvolÂler sind doch unanÂgeÂkünÂdigÂte Besuche und Kontrollen“, erzählt sie. „Oft wird auch die Kooperation der Eltern überÂbeÂwerÂtet und die Aufmerksamkeit für das tatÂsächÂliÂche Befinden des Kindes oder Jugendlichen lässt nach. Zu oft werÂden vom Jugendamt Entscheidungen zum Wohle der Eltern statt zum Wohle des Kindes getroffen.“
Auch die Vernetzung verÂschieÂdeÂner Institutionen und vor allem der interÂkolÂleÂgiaÂle Ärzteaustausch muss drinÂgend verÂbesÂsert werÂden, um so Informationen und Ereignisse besÂser zusamÂmenÂfühÂren und Hilfebedarf oder akuÂte Gefährdungen schnelÂler erkenÂnen zu könÂnen. Natürlich sind Ärzt:innen verÂpflichÂtet, bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung eine Meldung an das zustänÂdiÂge Jugendamt zu machen. Da Sorgeberechtigte, welÂche Missbrauch oder Misshandlungen verÂtuÂschen wolÂlen, jedoch in den meisÂten Fällen sogeÂnannÂtes Ärzte-Hopping betreiÂben (stänÂdiÂger Wechsel der behanÂdelnÂden Kinderärzt:innen), ist für Ärzt:innen die Gefährdung oftÂmals nicht rechtÂzeiÂtig erkennÂbar. Hier werÂden zum Schutz der Kinder drinÂgend Gesetze benöÂtigt, welÂche den Austausch der Ärzt:innen unterÂeinÂanÂder in Verdachtsmomenten auch ohne Zustimmung der Eltern gestattet.
Des Weiteren müsÂsen auch pädÂagoÂgiÂsche Einrichtungen, wie Kitas und Schulen, stärÂker für das Thema senÂsiÂbiÂliÂsiert und geschult werÂden, forÂdern verÂschieÂdeÂne Vereine und Expert:innen, die sich für den Kinderschutz stark machen. Auch meiÂne Bekannte unterÂstützt dieÂse Forderung: „Vielen Fachkräften fehlt ausÂreiÂchenÂdes Fachwissen über Anzeichen und Symptome von körÂperÂliÂcher, psyÂchiÂscher und sexuÂelÂler Gewalt sowie Vernachlässigung. 2022 habe ich mich durch eine Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft zerÂtiÂfiÂzieÂren lasÂsen. Das Wissen, welÂches dabei verÂmitÂtelt wurÂde, sollÂte ein fesÂter inhaltÂliÂcher Bestandteil in der Ausbildung aller Personen sein, welÂche mit Kindern und Jugendlichen arbeiÂten. Gewalt und Vernachlässigung äußert sich nicht allein durch körÂperÂliÂche Auffälligkeiten, wie blaue Flecke oder Knochenbrüche, sonÂdern häuÂfig auch durch Verhaltensveränderungen und ‑aufÂfälÂligÂkeiÂten. Auch das Wissen über die rechtÂliÂchen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen des Jugendamtes und andeÂrer Institutionen, die Rechte der Eltern und Kinder sind den meisÂten pädÂagoÂgiÂschen Fachkräften nicht vollÂumÂfängÂlich bewusst. Hier muss drinÂgend mehr aufÂgeÂklärt werÂden“, sagt meiÂne Bekannte. „Immer wieÂder kommt es auch vor, dass pädÂagoÂgiÂsches Personal Gewalt den Kindern gegenÂüber anwenÂdet. Da fällt mir direkt der mediÂal bekannÂte Fall Greta ein, bei welÂchem eine Erzieherin ein zweiÂjähÂriÂges Mädchen in der Kita erstickÂte. Im Nachhinein stellÂte sich herÂaus, dass sie dies bereits in verÂschieÂdeÂnen andeÂren Einrichtungen verÂsuchÂte, mehrÂfach Eltern und Personal ihr Verhalten aufÂfälÂlig fanÂden, jedoch keiÂner seiÂne Vermutungen äußerÂte und somit auch keiÂne ausÂreiÂchenÂden Maßnahmen einÂgeÂleiÂtet wurÂden – bis ein Kind tot war“. Michael Tsokos forÂdert in seiÂnem Buch außerÂdem die Einführung einer Instanz, welÂche die Entscheidungen des Jugendamtes kontrolliert.
Auch gesetzÂlich müsÂsen Änderungen her. „Viele wisÂsen gar nicht, dass eine Kindeswohlgefährdung rein rechtÂlich erst mit der Geburt gülÂtig ist. Alkohol- und Drogenmissbrauch und Obdachlosigkeit wähÂrend der Schwangerschaft und auch körÂperÂliÂche Übergriffe gegenÂüber der werÂdenÂden Mutter gelÂten ledigÂlich als Risikofaktoren, das Jugendamt und andeÂre Hilfen zum Wohl des Kindes könÂnen nicht greiÂfen. Das ist fatal, denn dieÂse Kinder traÂgen oft irreverÂsiÂble körÂperÂliÂche und geisÂtiÂge Schäden mit sich oder sind sehr verÂhalÂtensÂaufÂfälÂlig. Das erleÂbe ich regelÂmäÂßig bei mir auf Arbeit“, erzählt meiÂne Bekannte.

Michael Tsokos und Saskia Guddat pranÂgern zusätzÂlich in ihrem Buch an, dass der Tierschutz mehr wert sei als der Kinderschutz und verÂweiÂsen dabei auf einen Fall, in welÂchem Eltern ihr Kleinkind in einer Wohnung zurückÂlieÂßen. Die Nachbarn verÂmuÂteÂten hinÂter Schreien aus der Wohnung eine Katze und inforÂmierÂten den Tierschutz, welÂcher sich sofort aufÂmachÂte, um das Tier zu befreiÂen. Nach dem Vorfinden des kleiÂnen, verÂwahrÂlosÂten und unterÂernährÂten Mädchens in der Wohnung, war der Schreck bei allen Beteiligten groß – auch bei den Nachbar:innen, die keiÂne Kenntnisse von der Existenz des Kindes hatten.
Gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung
In den meisÂten Fällen lieÂgen Vernachlässigung, körÂperÂliÂcher, sexuÂelÂler und psyÂchiÂscher Missbrauch nicht getrennt vonÂeinÂanÂder vor, sonÂdern überÂschneiÂden sich. Bei der Gefährdungslage ist unbeÂdingt zwiÂschen Risikofaktoren und gewichÂtiÂgen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung zu unterÂscheiÂden. Armut, psyÂchiÂsche und phyÂsiÂsche Erkrankungen der Eltern oder der Kinder könÂnen die Gefährdung des Kindeswohl begünsÂtiÂgen, müsÂsen aber nicht unbeÂdingt eine akuÂte Gefährdung darÂstelÂlen. Jedes Kind hat mal einen blauÂen Fleck, ist lauÂnisch oder schreibt eine schlechÂte Note in der Schule.
Bei Auffälligkeiten ist unbeÂdingt die Lokalisation der Verletzung, die Plausibilität der Erklärung und die Häufigkeit des Auftretens zu beachÂten. Erst hierÂaus ergeÂben sich gewichÂtiÂge Anhaltspunkte:
Körperliche Auffälligkeiten
- starÂke Gewichtsänderung (Über- / Untergewicht)
- Schonhaltungen
- manÂgelnÂde Körperhygiene
- regelÂmäÂßig wieÂderÂkehÂrenÂde blaue Flecken, Griffmarken, Kratzer, Würgemale, Brüche, Prellungen, Bissspuren, Verbrennungen, Abdrücke (Hand, Gürtel etc.), ausÂgeÂrisÂseÂne Haare, Schnitte
- Schütteltrauma
- altersÂunÂanÂgeÂmesÂseÂnes / erneuÂtes Einnässen und Einkoten nach abgeÂschlosÂseÂner Sauberkeitserziehung
- Einrisse im Intimbereich / Mundwinkeln
- Blutungen im Intimbereich
- Verweigerung von Wickel- und Pflegetätigkeiten
Psychische Auffälligkeiten
- Tiere gezielt quäÂlen / töten
- impulsÂgeÂsteuÂerÂtes / aggresÂsiÂves Verhalten
- unanÂgeÂmesÂseÂnes Nähe-Distanzverhalten
- verÂzerrÂte Selbstwahrnehmung
- aufÂfälÂlig introÂverÂtierÂtes Verhalten, soziaÂle Isolation
- Rückzug in Phantasiewelten (Traumata)
- selbst- / fremdÂverÂletÂzenÂdes Verhalten
- starÂke Ängste, Essstörungen, Schlafstörungen
- Ticks, psyÂchiÂsche Erkrankungen
- Parentifizierung
- plötzÂliÂcher Leistungsabfall / Schul- und Kitaverweigerung
- Substanzmittelgebrauch
- Entwicklungsverzögerung
- stark überÂseÂxuaÂliÂsierÂtes Verhalten
Medizinische Versorgung
- Ausbleiben der U‑Untersuchungen
- manÂgelnÂde Zahnhygiene
- unverÂsorgÂte Wunden
- Häufige Arztbesuche / Fernbleiben von Ärzten
- häuÂfig wechÂselnÂde Ärzte (Ärzte-Hopping)
Existenzielle Grundversorgung
- ausÂfalÂlenÂde Mahlzeiten, Mangelernährung
- manÂgelnÂdes Bett, kein Warmwasser / Heizung
- nicht genug Schlaf
- zu lanÂge (drauÂßen) ohne Aufsicht
- nicht altersÂgeÂrechÂte Medien- /Internetnutzung
- Fernbleiben der Bildungsanstalt
- Isolation, Freiheitsberaubung
Sonstiges
- Aussagen der:s Minderjährigen (unter andeÂrem: „Ich will nicht nach Hause!“ / „Ich sollÂte Papas Penis anfassen“)
- Aussagen der Personensorgeberechtigten / des Umfeldes des junÂgen Menschen
- Verhalten der Sorgeberechtigten, auch Abhängigkeiten (Alkohol‑, Drogen‑, Spielsucht …)
- Zigarettenrauch in der Wohnung
- abwerÂtenÂde Sprache, Drohungen
- psyÂchiÂsche / phyÂsiÂsche Erkrankungen der Sorgeberechtigten
- Überforderung
- Gewalt zwiÂschen Eltern / Geschwistern
- finanÂziÂelÂle Notlage
- Missbrauch des Kindes zu Straftaten
- verÂmüllÂter / verÂdreckÂter Wohn- und Schlafbereich
- offeÂne Waffen / Medikamentenzugang im Haushalt bezieÂhungsÂweiÂse leichÂter Zugriff
- Obdachlosigkeit
- Öffentliches aggresÂsiÂves Verhalten der Personensorgeberechtigten
Wie verhalte ich mich in Verdachtsfällen?
Wenn du psyÂchiÂsche, körÂperÂliÂche und/oder sexuÂelÂle Gewalt oder Vernachlässigung gegenÂüber Kindern und Jugendlichen beobÂachÂtest oder verÂmuÂtest, schau nicht weg, sonÂdern wenÂde dich an das Jugendamt oder die Polizei und schilÂdeÂre deiÂne Beobachtungen. Dies kannst du namentÂlich oder auch anonym machen. Zögere also bitÂte im Verdachtsfall nicht, eine Hinweismeldung zu machen. Handel, wenn du dir Sorgen machst oder ein unguÂtes Gefühl bei der Situation eines Kindes oder Jugendlichen hast, eine mögÂliÂche Gefährdung selbst wahrÂgeÂnomÂmen oder von Betroffenen selbst Hinweise erhalÂten hast. Hilf, indem du Situationen schriftÂlich dokuÂmenÂtierst, Aussagen wörtÂlich festÂhältst und zustänÂdiÂge Stellen informierst.
Du finÂdest Kontaktdaten des zustänÂdiÂgen Jugendamtes deiÂner Stadt auf jugendamt.org
Du finÂdest Kontaktdaten eines Polizeireviers in deiÂner Umgebung unter www.polizei.de
Autor: anonym
Fotos: freestocks.org via Pexels, Marina Shatskikh (murrrchalÂla] via Pexels, Ante via Pexels, Gurpreet Singh (tasÂveÂerÂanarts) via Pexels
