Vier Jahre des Ver­han­delns sind vor­bei – das neue Hochschulge­setz für Sach­sen-Anhalt ist bewil­ligt! Für manch einen ist es ein „bedeu­ten­der Meilen­stein“ für die Wis­senschaft, für andere eher ein klein­er, den­noch spür­bar­er Fortschritt Rich­tung Zufriedenheit. 

Am 7.5.2020 wurde das neue Hochschulge­setz im Land­tag von Sach­sen-Anhalt ver­ab­schiedet. Die Schw­er­punk­te: mehr Aus­grün­dun­gen, mehr Autonomie und mehr Mit­sprache aller Hochschul­grup­pen. Mit dem Gesetz seien die Hochschulen nun wet­tbe­werbs- und zukun­fts­fähiger, so Wis­senschaftsmin­is­ter Will­ing­mann. Mit gemis­cht­en Reak­tio­nen und Kri­tik war zu rech­nen, aber im Großen und Ganzen gibt es laut Lukas Wanke, einem vor­sitzen­den Sprech­er des Stu­ra, „spür­bare Verbesserun­gen, über die wir sehr froh sind“.

Die wohl größte Verän­derung ist die Abschaf­fung der Langzeit­stu­di­enge­bühren. Als zwölftes Bun­des­land ver­langt Sach­sen-Anhalt diese von Studieren­den nun nicht mehr. Die Hoff­nung, dass sich dadurch die Anzahl der Langzeit­studieren­den senkt, hat sich in den let­zten Jahren nicht erfüllt. Der Grund hier­für ist, dass viele ihren Leben­sun­ter­halt selb­st finanzieren müssen und sich ihr Studi­um dadurch verlängert. 

Frischer Wind für Karrieremöglichkeiten

Ein weit­er­er Punkt ist, dass die wirtschaftlichen Betä­ti­gungsmöglichkeit­en ver­größert wer­den. Damit soll es den Hochschulen, dem wis­senschaftlichen Per­son­al und inter­essierten Part­nern aus der Wirtschaft erle­ichtert wer­den, Fir­men zu grün­den oder sich an ihnen zu beteili­gen. Disku­tiert wurde hier­bei aller­hand. Dem Lan­desrech­nung­shof die Prüfrechte zu entziehen, schoss bei vie­len in der Oppo­si­tion übers Ziel hin­aus. Deshalb ste­ht den stärk­eren Gestal­tungsmöglichkeit­en der Hochschulen im neuen Geset­ze­sen­twurf eine Bericht­spflicht an das führende Wis­senschaftsmin­is­teri­um gegenüber. „Sach­sen-Anhalt hat sich ger­ade in den ver­gan­genen drei Jahren ver­stärkt zu einem Land der Zukun­ft­stech­nolo­gien entwick­elt. Mit dem Hochschulge­setz leg­en wir die Grund­lage, diesen Trend zu ver­steti­gen, indem wir dem Grün­dungs­geschehen aus der Wis­senschaft her­aus Schwung ver­lei­hen“, erläutert Will­ing­mann. Des Weit­eren wurde das Beru­fungsrecht voll­ständig auf die Hochschulen über­tra­gen. Damit haben sie die Befug­nis, Pro­fes­suren schneller zu beset­zen, ohne die Zus­tim­mung des Wis­senschaftsmin­is­teri­ums zu benöti­gen. Will­ing­mann betont: „Wir stärken damit unsere Hochschulen im nationalen und inter­na­tionalen Wet­tbe­werb um die klüg­sten Köpfe“. Um die Kar­ri­erewege in Sach­sen-Anhalts Hochschulen plan­bar­er und berechen­bar­er zu gestal­ten, wird im Gesetz die Tenure-Track-Pro­fes­sur fest­ge­set­zt. Dabei han­delt es sich um den Erhalt ein­er Leben­szeit­pro­fes­sur und erweit­ert damit das Ver­fahren um eine Beförderung­sop­tion. Die Wissenschaftler:innen wer­den anfangs, wie bei ein­er Junior­pro­fes­sur, befris­tet eingestellt. Der Unter­schied ist jedoch, dass sie nach erfol­gre­ich­er Bewährungsphase unmit­tel­bar im Anschluss eine dauer­hafte Pro­fes­sur erhalten.

Infor­grafik: Kon­rad Dieterich, Karten­grund­lage: David Liuz­zo (CC BY-SA 2.0 DE)
„Kein großer Wurf“

Als ein „erfol­gre­ich­es Ergeb­nis“, wie Will­ing­mann sagt, würde Lukas Wanke das neu beschlossene Hochschulge­setz nicht kom­men­tieren. Bei dem gesamten Stu­ra hält sich die Freude in Gren­zen, da sie sich mehr erhofft hat­ten. Unter anderem haben die uni­ver­sitären Gremien immer noch die Professor:innen-Mehrheit statt der gewün­scht­en Viertel­par­ität. Weit­er­hin gab es keine aus­re­ichen­den Verbesserun­gen in den Bere­ichen Arbeit­srecht und Gle­ich­stel­lung. Auch bleiben Zweit­stu­di­enge­bühren beste­hen, die „genau­so schädlich sind wie Langzeit­ge­bühren“, betont Lukas. Trotz­dem sind sie ins­beson­dere über drei Geset­zesab­schaf­fun­gen froh, für die sie schon seit Jahren kämpfen:

  1. Die der all­ge­meinen Anwe­sen­heit­spflicht. Ab sofort müssen diese expliz­it von der Prü­fung­sor­d­nung fest­gelegt wer­den, und es braucht eine Begrün­dung, warum diese im Hin­blick auf For­mat und Inhalt der Lehrver­anstal­tung notwendig ist. 
  2. Die all­ge­meine Prü­fung­sun­fähigkeits­bescheini­gung in manchen Fach­bere­ichen. Sie ist nur noch in begrün­de­ten Aus­nah­me­fällen zuläs­sig, und die anfal­l­en­den Kosten sowie die Ver­ant­wor­tung liegen bei der Hochschule. Eine nor­male Krankschrei­bung vom Arzt ist ab jet­zt ausreichend. 
  3. Die Langzeit­stu­di­enge­bühren, die ab dem Win­terse­mes­ter 20/21 nicht mehr erforder­lich sind. „Mit den Langzeit­stu­di­enge­bühren fällt ein weit­eres Relikt aus der Zeit, in der man Gebühren für eine gute Idee hielt. Nur hät­ten diese niemals einge­führt wer­den dür­fen!“ kri­tisiert Lukas.

Eine aus­führlichere und abschließende Mei­n­ung zu den pos­i­tiv­en und neg­a­tiv­en Entwick­lun­gen des Hochschulge­set­zes sowie neu aus­gear­beit­ete Forderun­gen gibt es vom Stu­ra zu einem späteren Zeitpunkt. 

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