Vier Jahre des Verhandelns sind vorbei – das neue Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt ist bewilligt! Für manch einen ist es ein „bedeutender Meilenstein“ für die Wissenschaft, für andere eher ein kleiner, dennoch spürbarer Fortschritt Richtung Zufriedenheit.
Am 7.5.2020 wurde das neue Hochschulgesetz im Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet. Die Schwerpunkte: mehr Ausgründungen, mehr Autonomie und mehr Mitsprache aller Hochschulgruppen. Mit dem Gesetz seien die Hochschulen nun wettbewerbs- und zukunftsfähiger, so Wissenschaftsminister Willingmann. Mit gemischten Reaktionen und Kritik war zu rechnen, aber im Großen und Ganzen gibt es laut Lukas Wanke, einem vorsitzenden Sprecher des Stura, „spürbare Verbesserungen, über die wir sehr froh sind“.
Die wohl größte Veränderung ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. Als zwölftes Bundesland verlangt Sachsen-Anhalt diese von Studierenden nun nicht mehr. Die Hoffnung, dass sich dadurch die Anzahl der Langzeitstudierenden senkt, hat sich in den letzten Jahren nicht erfüllt. Der Grund hierfür ist, dass viele ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren müssen und sich ihr Studium dadurch verlängert.
Frischer Wind für Karrieremöglichkeiten
Ein weiterer Punkt ist, dass die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten vergrößert werden. Damit soll es den Hochschulen, dem wissenschaftlichen Personal und interessierten Partnern aus der Wirtschaft erleichtert werden, Firmen zu gründen oder sich an ihnen zu beteiligen. Diskutiert wurde hierbei allerhand. Dem Landesrechnungshof die Prüfrechte zu entziehen, schoss bei vielen in der Opposition übers Ziel hinaus. Deshalb steht den stärkeren Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen im neuen Gesetzesentwurf eine Berichtspflicht an das führende Wissenschaftsministerium gegenüber. „Sachsen-Anhalt hat sich gerade in den vergangenen drei Jahren verstärkt zu einem Land der Zukunftstechnologien entwickelt. Mit dem Hochschulgesetz legen wir die Grundlage, diesen Trend zu verstetigen, indem wir dem Gründungsgeschehen aus der Wissenschaft heraus Schwung verleihen“, erläutert Willingmann. Des Weiteren wurde das Berufungsrecht vollständig auf die Hochschulen übertragen. Damit haben sie die Befugnis, Professuren schneller zu besetzen, ohne die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zu benötigen. Willingmann betont: „Wir stärken damit unsere Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe“. Um die Karrierewege in Sachsen-Anhalts Hochschulen planbarer und berechenbarer zu gestalten, wird im Gesetz die Tenure-Track-Professur festgesetzt. Dabei handelt es sich um den Erhalt einer Lebenszeitprofessur und erweitert damit das Verfahren um eine Beförderungsoption. Die Wissenschaftler:innen werden anfangs, wie bei einer Juniorprofessur, befristet eingestellt. Der Unterschied ist jedoch, dass sie nach erfolgreicher Bewährungsphase unmittelbar im Anschluss eine dauerhafte Professur erhalten.
„Kein großer Wurf“
Als ein „erfolgreiches Ergebnis“, wie Willingmann sagt, würde Lukas Wanke das neu beschlossene Hochschulgesetz nicht kommentieren. Bei dem gesamten Stura hält sich die Freude in Grenzen, da sie sich mehr erhofft hatten. Unter anderem haben die universitären Gremien immer noch die Professor:innen-Mehrheit statt der gewünschten Viertelparität. Weiterhin gab es keine ausreichenden Verbesserungen in den Bereichen Arbeitsrecht und Gleichstellung. Auch bleiben Zweitstudiengebühren bestehen, die „genauso schädlich sind wie Langzeitgebühren“, betont Lukas. Trotzdem sind sie insbesondere über drei Gesetzesabschaffungen froh, für die sie schon seit Jahren kämpfen:
- Die der allgemeinen Anwesenheitspflicht. Ab sofort müssen diese explizit von der Prüfungsordnung festgelegt werden, und es braucht eine Begründung, warum diese im Hinblick auf Format und Inhalt der Lehrveranstaltung notwendig ist.
- Die allgemeine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung in manchen Fachbereichen. Sie ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig, und die anfallenden Kosten sowie die Verantwortung liegen bei der Hochschule. Eine normale Krankschreibung vom Arzt ist ab jetzt ausreichend.
- Die Langzeitstudiengebühren, die ab dem Wintersemester 20/21 nicht mehr erforderlich sind. „Mit den Langzeitstudiengebühren fällt ein weiteres Relikt aus der Zeit, in der man Gebühren für eine gute Idee hielt. Nur hätten diese niemals eingeführt werden dürfen!“ kritisiert Lukas.
Eine ausführlichere und abschließende Meinung zu den positiven und negativen Entwicklungen des Hochschulgesetzes sowie neu ausgearbeitete Forderungen gibt es vom Stura zu einem späteren Zeitpunkt.