Vom 16. bis 27. Mai 2024 habt Ihr wieder die Gelegenheit, studentische Mitglieder in die Gremien der Universität und der Studierendenschaft zu wählen. Was das bedeutet und wie es abläuft, erfahrt Ihr hier.
Viele kennen es schon nicht mehr anders: Wegen der Corona-Pandemie hat die Martin-Luther-Universität ihre Hochschulwahlen auf ein Online-Verfahren umgestellt, und dabei ist es seither geblieben. Die meisten Mitglieder des Studierendenrats haben nichts dagegen einzuwenden. Sie sehen vor allem die Vorteile einer besseren Zugänglichkeit für die Wähler Thjeund eines geringeren Arbeitsaufwands für die Wahlhelfer. Der Schwachpunkt, dass digitale Abstimmungen nicht zugleich geheim und ihre Ergebnisse überprüfbar sein können, ist für die meisten nicht entscheidend. Bis auf weiteres wird die Universität also ihre Gremienwahlen online abhalten und dieses System auch der Studierendenschaft zur Verfügung stellen.
Alle Jahre wieder …
… werden die studentischen Mitglieder im Senat, den Fakultätsräten, dem Studierendenrat und den Fachschaftsräten neu gewählt. Die anderen Mitgliedergruppen der Universität geben ihre Stimmen seltener ab: Professoren alle vier Jahre, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter alle zwei Jahre. Die beiden Gruppen der Mitarbeiter nehmen 2024 ebenfalls an den Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten teil.
Nach einer allgemeinen Definition sind Gremien Gruppen von Experten oder gewählten Vertretern, die in Sitzungen Fragestellungen debattieren und schließlich zu Beschlüssen oder Empfehlungen gelangen. Die wählbaren universitären und studentischen Gremien sind mit Parlamenten oder Räten vergleichbar und bestimmen über ihre eigenen Angelegenheiten selbst – im Rahmen der Möglichkeiten, die ihnen das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt einräumt. Die Macht der verschiedenen Gremien unterscheidet sich erheblich; den größten Gestaltungsspielraum hat der Senat der Universität.
Der Senat und die neun Fakultätsräte sind universitäre Gremien, in denen alle Mitgliedergruppen der Universität – also Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und sonstige Mitarbeiter – vertreten sind. Dagegen werden die studentischen Gremien – Studierendenrat und Fachschaftsräte – ausschließlich von Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft gewählt und besetzt. Bei der „verfassten Studierendenschaft“ handelt es sich um eine gesetzlich verankerte Teilkörperschaft der jeweiligen Hochschule. Ihr gehören alle Studierenden an, die mit ihrem Semesterbeitrag den entsprechenden Anteil von aktuell 12,35 Euro bezahlt haben.
Innerhalb der Gremien vertreten Hochschulgruppen verschiedene politische Lager. Auf den Wahlzetteln sind sie in der Regel an ihrer Bezeichnung zu erkennen. Nicht alle Wahlvorschlagslisten sind jedoch einer parteinahen politischen Richtung zuzuordnen, und man muss keiner Hochschulgruppe angehören, um auf der Liste eines Wahlvorschlags anzutreten.
Wählbare Uni-Gremien
Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, über Studien- und Prüfungsordnungen, den Haushaltsentwurf und Kooperationsverträge zu entscheiden – er regelt alle grundlegenden Angelegenheiten der Universität. Auch Pläne zur Hochschulentwicklung, die auf die Streichung von Studiengängen und Lehrstühlen hinauslaufen, hat der Senat in den letzten Jahren beraten und beschlossen. Alle vier Jahre wählt der Senat die Rektorin oder den Rektor der Universität; das steht jedoch erst wieder 2026 an. Für spezifische Aufgaben hat der Senat Kommissionen eingerichtet. Darüber hinaus kann das Rektorat als Leitung der Universität über viele organisatorische Fragen eigenständig bestimmen.
Die Aufgaben eines Fakultätsrats umfassen beispielsweise Berufungsvorschläge wie auch Entscheidungen über Studien- und Prüfungsordnungen innerhalb des jeweiligen Fachbereichs. Zudem wählt der Fakultätsrat den Dekan oder die Dekanin. Zahlreiche weitere Angelegenheiten liegen im Aufgabenbereich des Dekanats als Leitung der Fakultät.
Im Senat und in den Fakultätsräten werden die Sitze nach einem festen Schlüssel auf die Mitgliedergruppen der Universität verteilt. Damit ist in diesen Gremien die Professorenmehrheit gesichert, während Studierende und wissenschaftliches Personal jeweils knapp ein Sechstel und das sonstige Personal knapp ein Zwölftel der Sitze bekommen. Die absolute Mehrheit der Sitze und Stimmen für die Gruppe der Professoren ist im Hochschulgesetz des Landes festgelegt und wird von den anderen Mitgliedergruppen immer wieder als undemokratisch kritisiert.
Wählbare Studi-Gremien
Einige Entscheidungen der Uni-Gremien können sich sehr direkt auf Studium und Lehre auswirken. Die rein studentischen Gremien Studierendenrat („Stura“) und Fachschaftsräte lassen sich dagegen eher als Interessenvertretungen beschreiben. Fachschaften sind organisatorische Teilbereiche der Studierendenschaft und entsprechen mit einigen Abweichungen den Fakultäten oder Wahlbereichen der Universität. Studierende sind als Mitglieder der Studierendenschaft zugleich Mitglieder ihrer Fachschaft.
Innerhalb einiger Fachschaften haben sich Institutsgruppen als Vertretung der Studierenden einzelner Fächer gebildet; diese sind jedoch keine offiziellen Organe der Studierendenschaft und haben eher den Status von Arbeitsgruppen, die vom jeweiligen Fachschaftsrat unterstützt werden. Sie stehen bei den Hochschulwahlen nicht auf dem Zettel.
Die Gremien der Studierendenschaft sollen neben hochschulpolitischen Interessen kulturelle, fachliche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mitglieder vertreten. Einerseits sind sie also studentisches Sprachrohr gegenüber der Uni, der Landespolitik und der Öffentlichkeit, andererseits helfen sie bei praktischen Problemen, zum Beispiel mit rechtlichen und anderen Beratungsangeboten, dem Sozialfonds und einem Raum zur Kinderbetreuung. Zudem führen sie eigene Veranstaltungen durch und fördern studentische Projekte. Fachschaftsräte helfen und vermitteln auch bei konkreten Problemen im Studium.
Im Studierendenrat und in den Fachschaftsräten sitzen ausschließlich Studierende, die Mitglieder der Studierendenschaft sind. Im Stura wird die Hälfte der Sitze universitätsweit gewählt, die andere Hälfte wird über Wahlkreise bestimmt, die aus einer oder mehreren Fachschaften bestehen. Für spezifische Aufgaben wählt der Studierendenrat einige Sprecher und kann auch Referenten ernennen. In Arbeitskreisen des Stura können sich auch nicht gewählte Studierende engagieren.
Auf das Studentenwerk Halle hat der Stura der MLU zusammen mit den Studierendenräten der drei anderen Hochschulen (Burg Giebichenstein, Merseburg, Anhalt) indirekt Einfluss, indem jeder Stura eines der studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks bestimmt.
Studienkolleg
Das Landesstudienkolleg ist eine vorbereitende Bildungseinrichtung, die internationalen Studierenden vor der Aufnahme eines regulären Studiums ergänzende Kenntnisse vermittelt. Studienkollegiaten können nicht an den universitären Wahlen zum Senat und den Fachschaftsräten teilnehmen. Sie können jedoch für den Studierendenrat und den Fachschaftsrat Neuphilologien/Studienkolleg kandidieren und auch ihre Stimmen abgeben. Bis die Gewählten ins Amt kommen, werden sie meist schon nicht mehr am Studienkolleg sein, können aber die Interessen des nächsten Jahrgangs vertreten. Daher sollten sie vorzugsweise dann kandidieren, wenn sie anschließend an der MLU studieren möchten.
Promovierendenvertretung
Seit 2022 existiert eine eigene Interessenvertretung für Promovierende, auch als Doktoranden bekannt. Da diese teilweise als Studierende, teilweise als Mitarbeiter zählen oder als Externe gar keinen Mitgliederstatus an der Universität haben, sollen ihre Anliegen in einem gemeinsamen Gremium gebündelt werden. Je Fakultät werden zwei Promovierende als Vertreter und Stellvertreter gewählt. Auf Sitzungen berät das Gremium über Probleme und Interessen von Promovierenden. Darüber hinaus hat jeweils ein Mitglied Rederecht bei Sitzungen des Senats und der Fakultätsräte. Sie können dort auch Anträge stellen, haben jedoch kein Stimmrecht.
Gleichstellungsbeauftragte
Ausschließlich weibliche Studierende und weibliche Beschäftigte der Universität sind berechtigt, die Gleichstellungsbeauftragten der gesamten Universität sowie der Fakultäten und weiterer Bereiche der MLU zu wählen. Kandidieren dürfen gleichwohl alle Mitglieder der Universität. Die Gleichstellungsbeauftragten werden nicht direkt gewählt, sondern über den Umweg von sogenannten Gleichstellungskollegien mit bis zu 12 Mitgliedern. Diese küren dann aus ihrer Mitte jeweils eine Person zur Gleichstellungsbeauftragten. Im Senat und den Fakultätsräten haben die Gleichstellungsbeauftragten jeweils einen Sitz mit Stimmrecht.
Abstimmung Semesterticket
Der Stura möchte die Plattform der Hochschulwahl für eine Abstimmung zur Zukunft des Semestertickets nutzen. Im laufenden Sommersemester fand bereits ein vorläufiger Wechsel zum ermäßigten Deutschlandticket statt. Nun soll der Wille der Studierenden in einer Urabstimmung erfragt werden.
Falls sich die Mehrheit gegen das neue Deutschlandticket ausspricht, gibt es ab dem Wintersemester wieder das MDV-Ticket. Ein Ausstieg aus jeder Art von Semesterticket wäre nicht unmittelbar möglich, weil der fünfjährige Vertrag zwischen dem Studentenwerk Halle und dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund erst mit Ablauf des Sommersemesters 2025 endet.
So geht es ab jetzt weiter
Wahlbekanntmachungen der Universität und der Studierendenschaft informieren detailliert über die Vorbereitung und den Ablauf der Hochschulwahlen. Hier das Wichtigste in Kürze:
Die eigene Wahlberechtigung kann im Löwenportal eingesehen werden. Das ist vor allem relevant, wenn Studierende aufgrund ihrer Fachkombination mit mehr als einer Fakultät oder einem Wahlbereich zu tun haben.
(Fast) zu spät zum Kandidieren. Da der Wahltermin dieses Jahr etwa zwei Wochen früher als 2023 angesetzt ist, endeten auch die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen entsprechend früher. Dennoch könnt Ihr unter Umständen noch gewählt werden. Falls sich für das entsprechende universitäre oder studentische Gremium nicht genügend Kandidaten gemeldet haben, wird es auf dem Stimmzettel leere Felder gehen, in die wählbare Studierende eingetragen werden können. Wo das der Fall ist, erfahrt Ihr ab 30. April.
Ab 30. April werden die zugelassenen Wahlvorschläge für die verschiedenen Gremien bekanntgegeben. Die Listen hängen an verschiedenen Orten der Uni aus und sind online beim Wahlausschuss der Studierendenschaft und dem Wahlamt der Uni zu finden.
„Mahlowat“: Der Stura hat in den vergangenen Jahren eine Entscheidungshilfe zur Wahl erstellt, die bei der Suche nach einer passenden Hochschulgruppe helfen soll. Dabei ist zu bedenken, dass die Thesen nicht alle Themenbereiche erfassen können und dass auf dem Stimmzettel auch Kandidaten stehen, die keiner der vorgestellten Hochschulgruppen angehören. Daher sind die Ergebnisse des „Mahlowats“ mit Vorsicht zu genießen.
16. Mai, 18.30 Uhr, Audimax: Die „Löwenrunde“, eine Veranstaltung des Stura-Wahlausschusses, gibt einen Überblick zur anstehenden Hochschulwahl. Zudem stellen die Hochschulgruppen ihre Themen in einem Diskussionsformat vor, an dem sich auch das Publikum beteiligen kann. Die Veranstaltung wird wieder per Livestream übertragen und steht anschließend als Aufzeichnung zur Verfügung.
16. Mai, 10.00 Uhr bis 27. Mai 2024, 15.00 Uhr: Wahlen. Nach dem Login im Löwenportal können Studierende online an den Wahlen für die Gremien der Uni und der Studierendenschaft teilnehmen. Auf dem Stimmzettel steht, wie viele Stimmen die wahlberechtigte Person für das jeweilige Gremium abgeben kann. Man kann die Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge verteilen und einer kandidierenden Person jeweils bis zu zwei Stimmen geben. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn man mehr als die zulässige Zahl von Stimmen abgegeben hat. Sollten für ein Gremium nicht genügend Personen kandidieren, dürfen auf den vorgesehenen Feldern Namen von wählbaren Studierenden eingetragen werden.
1. September 2024: Die Amtszeit der Mitglieder im Senat und den Fakultätsräten beginnt. Beim Studierendenrat geht’s am 1. Oktober los, für die Fachschaftsräte gelten unterschiedliche Daten.
Beitragsbild: Marlene Nötzold