Das neue Semester beginnt, und für vie­le stellt sich die Frage der Studienfinanzierung. Hier erfahrt Ihr, was Ihr beim BAföG beach­ten müsst und wel­che Alternativen in Frage kom­men könnten.

Zahlreiche Student:innen müs­sen sich neben dem Studium durch Nebenjobs noch etwas hin­zu­ver­die­nen. Wenn Ihr nicht mehr als 450 Euro ver­dient, lässt sich das Einkommen gut mit ande­ren Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa dem BAföG, kom­bi­nie­ren. Die Palette der Jobs reicht dabei von Tätigkeiten an der Hochschule selbst über Arbeit in Büros bis hin zum Kellnern.

Die Hälfte bekommt Ihr geschenkt

Ein Klassiker der Finanzierungsmöglichkeiten geht auf Willy Brandt zurück, soll für mehr Chancengleichheit sor­gen und heißt Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Ziel ist es, auch jenen ein Studium zu ermög­li­chen, die wenig bis kei­ne Unterstützung von ihren Eltern bekom­men. Dabei ist die Vergabe der Gelder an bestimm­te Voraussetzungen gebun­den und vom eige­nen, aber auch vom elter­li­chen Einkommen abhän­gig. Das heißt, eine bestimm­te Grenze darf nicht über­schrit­ten wer­den, da ansons­ten eine Anrechnung des Mehreinkommens auf die Bezüge erfolgt. In die Beurteilung des Förderbedarfs flie­ßen unter­schied­li­che Faktoren ein, unter ande­rem die Anzahl der Geschwister, die Wohnsituation, also ob Ihr bei Euren Eltern wohnt oder eine eige­ne Wohnung bezieht, und die Höhe der Studienkosten. Die Rückzahlungssumme ist auf maxi­mal 10 000 Euro gede­ckelt, wobei Ihr 50 Prozent der aus­ge­zahl­ten Gesamtsumme vom Staat in Form eines Darlehens geschenkt bekommt. Momentan beträgt der Höchstsatz 861 Euro.

Illustration: Ellen Neugebauer

Bedenkt, dass der Antrag auf Förderung mit einem gewis­sen büro­kra­ti­schen Aufwand ver­bun­den ist, da Ihr ver­schie­de­ne Nachweise vor­le­gen müsst, unter ande­rem den Einkommensteuernachweis der Eltern, der zwei Jahre zurück­liegt. Das BAföG-Amt im Studentenwerk hilft Euch beim Ausfüllen des Antrags. In schwie­ri­gen Fällen bie­tet der Studierendenrat eine Beratung mit dem ehe­ma­li­gen Leiter des BAföG-Amts an.

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie gibt es natür­lich auch hin­sicht­lich des BAföG-Bezugs eini­ge Besonderheiten, die beach­tet wer­den müs­sen. Grundsätzlich gilt, dass corona­bedingte Beschränkungen des Lehrangebots im Sinne des BAföG wie vor­le­sungs­freie Zeiten behan­delt wer­den. Die BAföG-Förderung fließt also wei­ter und kann auch nor­mal bean­tragt wer­den. BAföG-Bezieher:innen sind aller­dings ver­pflich­tet, ange­bo­te­ne Online-Veranstaltungen zu nut­zen, wenn regu­lä­re Lehrveranstaltungen nicht abge­hal­ten wer­den kön­nen. Zurzeit wird im Landtag von Sachsen-Anhalt außer­dem über ein Gesetz zur Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester dis­ku­tiert, damit das „Corona-
Semester“ nicht die Zeit, in der man BAföG-Förderung bekom­men kann, beein­träch­tigt. Wie das im Wintersemester aus­se­hen wird, ist zur­zeit noch unklar.

Cash for free

Stipendien gehö­ren wohl zu den inter­es­san­tes­ten Möglichkeiten der Studienfinanzierung, da, anders als beim BAföG, kein ein­zi­ger Cent zurück­ge­zahlt wer­den muss. Denn neben einem posi­ti­ven Eindruck im Lebenslauf bedeu­ten Stipendien unter ande­rem eine idea­le Förderung für Studierende. Außerdem haben die Empfänger:innen Kontaktmöglichkeiten zu ehe­ma­li­gen Stipendiat:innen, soge­nann­ten Alumni, des Trägers der Stiftung bezie­hungs­wei­se des Stipendiums. Die Vergabe von Stipendien ist dabei nicht nur von den schu­li­schen und aka­de­mi­schen Leistungen abhän­gig, son­dern zusätz­lich wer­den unter ande­rem auch das sozia­le Engagement, die eige­ne Motivation sowie per­sön­li­che Eigenschaften von den Stiftungsträgern in die Vergabe mit ein­be­zo­gen. Was damit genau gemeint ist, hängt von den jewei­li­gen Stiftungen ab.

Dass Stiftungen nur Hochbegabte und Einser-Kandidat:innen auf­neh­men, ist in heu­ti­gen Zeiten ein Mythos. Es stimmt zwar, dass ver­schie­de­ne gro­ße Stiftungen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter­stützt wer­den, hohe Ansprüche an die Bewerber:innen stel­len, jedoch gibt es tau­sen­de klei­ne­re Stiftungen, die auch ande­re Kandidat:innen för­dern. Einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zufol­ge sind ein Drittel aller Anträge erfolg­reich. Dabei kön­nen die Stiftungen, wel­che die jewei­li­ge Förderung geben, partei‑, aber auch unter­neh­mens­na­he Institutionen eben­so wie Begabtenförderungswerke sein.

Money mit Klauseln

Die Bildungs- und Studienfonds ermög­li­chen die Finanzierung eines ziel­stre­bi­gen, fokus­sier­ten und erfolg­rei­chen Studiums für Begabte nach dem immer glei­chen Prinzip der Zahlung von fixen Beiträgen an Studierende für einen bestimm­ten Zeitraum oder auf Wunsch bis zum Ende des Studiums. Die Gelder kom­men dabei von ver­schie­de­nen Förderern wie Unternehmen, Stiftungen, Privatinvestoren und sogar von Hochschulen oder ande­ren Bildungseinrichtungen.

Die Studierenden ver­pflich­ten sich bei der Aufnahme der Förderung durch Fonds dazu, nach einem erfolg­rei­chen Studienabschluss und Berufseinstieg Beiträge an den Förderer zu leis­ten. Dabei gibt es einen Unterschied zwi­schen ver­dienst­ab­hän­gi­gen und ver­dienst­un­ab­hän­gi­gen Fonds, bei denen ent­we­der vom Einkommen abhän­gi­ge Zahlungen erfol­gen oder nach erfolg­tem Berufseinstieg „pau­schal“ ein ver­ein­bar­ter Betrag gezahlt wer­den muss.

Illustration: Ellen Neugebauer
Kohle mit Zinsen

Neben den eben dar­ge­stell­ten Möglichkeiten, das eige­ne Studium zu finan­zie­ren, gibt es noch die Möglichkeit, viel­fäl­ti­ge Studienkredite zu nut­zen. Dabei unter­schei­den sich die Kredite bezüg­lich des Zinssatzes, hin­sicht­lich des grund­sätz­li­chen Modells und in den Kriterien für die Kreditaufnahme. Der Studienkredit ähnelt dabei den Konsumkrediten im Aufbau und Zinssatz, da die Darlehenssumme zeit­lich begrenzt ist und die Auszahlung monat­lich erfolgt. Ein Klassiker unter den Studienkrediten ist der KfW-Studienkredit, den Ihr bei fast allen Banken bean­tra­gen könnt. Der Zinssatz ist wäh­rend der gesam­ten Laufzeit ent­we­der fest oder fle­xi­bel. Die Rückzahlung der aus­ge­zahl­ten Summe erfolgt ent­we­der zu fes­ten oder vom Einkommen abhän­gi­gen Raten, wobei zuzüg­lich noch ein Effektivzins berech­net wird, was die Rückzahlungsdauer im schlimms­ten Fall ver­län­gern kann, wenn die Rate auf­grund eines gerin­ge­ren Einkommens nied­ri­ger aus­fällt. Als Sondermaßnahme wäh­rend der Pandemie sind KfW-Kredite bis März 2021 zins­los – aller­dings wur­de dies auch als unge­nü­gend kri­ti­siert. Mehr zu die­sem Thema fin­det Ihr auf hastuzeit.de.

Knete mit hohen Anforderungen

Eine wei­te­re Möglichkeit, einen Zuschuss für die Finanzierung des Studiums zu erhal­ten, ist die Beantragung von Wohngeld, die jedoch an eini­ge Bedingungen geknüpft ist. Wohngeld
bekommt Ihr nur dann, wenn Ihr prin­zi­pi­ell kei­nen Anspruch auf BAföG habt, also zum Beispiel älter als 30 Jahre seid, in Teilzeit stu­diert, ein Zweitstudium absol­viert, das nicht als „wei­te­re Ausbildung“ aner­kannt ist, oder wenn Ihr die Regelstudienzeit über­schrit­ten habt. In der BAföG-Förderung ist bereits ein Wohngeldanteil ent­hal­ten. WG-Bewohner:innen haben eben­falls kei­nen Anspruch. Wer mit sei­nem Partner, sei­ner Partnerin oder einem Familienmitglied zusam­men­wohnt, kann wie­der­um einen Zuschuss bean­tra­gen, wenn nicht die Einkommensgrenze in einem Zwei-Personen-Haushalt von 1170 Euro über­schrit­ten wird. Das Wohngeld für Auszubildende ist bei der Wohngeldstelle in Halle zu beantragen.

Letzter Strohhalm

Wenn alle Stricke rei­ßen, gibt es – beson­ders in Zeiten der Pandemie – als mone­tä­ren Ausweg auch noch das Sozialdarlehen des Studierendenrates. Dieser ist ein zins­lo­ser Kredit in Höhe von 1000 Euro, der gege­be­nen­falls zusätz­lich noch ein­mal ver­dop­pelt wer­den kann – das aller­dings nur bei einer kurz­fris­ti­gen Bedürftigkeit. Die Rückzahlung erfolgt drei Monate nach Erhalt des Darlehens in Raten. Mehr Informationen zum Sozialdarlehen fin­det Ihr auf der Internetseite des Stura; die Sozialsprecher:innen hel­fen Euch eben­falls weiter.

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