Es ist der Alptraum eines jeden Studierenden: Tagelang hat man gelernt und trotzdem die Prüfung nicht bestanden, zum dritten Mal. Aber bedeutet das wirklich immer das Ende des gewählten Studienganges? Folgende vier Optionen können hilfreich sein, wenn die Exmatrikulation droht.
In der Regel ist für Studierende der Drittversuch einer Prüfung die letzte Gelegenheit, die jeweilige Modulleistung zu erbringen, um den geliebten Studiengang nicht zu verlieren. Versagt man, hat dies in den meisten Fällen eine Exmatrikulation zur Folge. Belegt man also einen Zwei-Fach-Bachelor/Master-Studiengang und besteht die Prüfung eines Pflichtmoduls nicht, bedeutet es das Aus für diese Kombination der beiden Fächer. Für einen Ein-Fach-Bachelor/Master bedeutet es sogar das Aus dieses einen Studienfaches. Schon alleine deswegen sollte man den zweiten Versuch so ernst nehmen, als ob es der letzte wäre. Welche Möglichkeiten aber im Fall der Fälle übrigbleiben, um den Traum der geplanten Hochschulkarriere doch nicht an den Nagel hängen zu müssen, wollen wir hier klären.
Widerspruch einlegen
Es ist möglich, einen Widerspruch beim jeweiligen Prüfungsausschuss gegen Verfahrens- oder Bewertungsfehler einzulegen. In diesem Fall wird ein Antrag für einen erneuten Wiederholungstermin gestellt. Wird dieser Antrag angenommen, erlischt die Gültigkeit des eigentlichen Drittversuchs, und man bekommt die Gelegenheit für einen neuen letzten Versuch.
Damit solch einem Antrag vom Ausschuss zugestimmt wird, bedarf es natürlich triftiger Gründe. Als Fehler gelten beispielsweise Bewertungsungereimtheiten, störende Einflüsse wie Lärm oder Hitze während der Prüfung, unlösbare Aufgaben oder Fehler beim Durchführen der Prüfung.
Härtefallantrag
Ein Härtefallantrag ist das Gegenstück zum Widerspruch. Es wird hier kein neuer Drittversuch, sondern ein zusätzlicher Viertversuch beantragt. Um bei diesem Antrag Erfolg zu haben, müssen die Gründe nachvollziehbar und schlüssig sein. Bestenfalls holt man sich also bei einem Härtefallantrag, genau wie beim Widerspruch, juristische Hilfe hinzu. Gründe für einen Härtefall können die Trennung vom Partner, eine schwerwiegende Krankheit oder ein familiärer Todesfall sein.
Hochschulwechsel
Bei einem geplanten Hochschulwechsel wird anhand der jeweiligen Prüfungs- und Hochschulordnung geprüft, ob durch das endgültige Nichtbestehen eines Moduls an der alten Uni auch der Prüfungsanspruch eines Studienganges an der neuen Uni erlischt oder weiterhin vorhanden ist. Oftmals klingen die Modulbezeichnungen eines Studienfaches zwar ähnlich, weisen aber von Bundesland zu Bundesland inhaltliche Unterschiede auf. Ein Modul mit selben Namen kann somit als ein anderes Modul gezählt und abermals geprüft werden. Ist ein Prüfungsanspruch weiterhin vorhanden, ist dennoch keinesfalls sicher, ob ein bereits bestandenes Modul auch vollständig an der anderen Hochschule anerkannt wird.
Allgemein bedeutet das endgültige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls den Ausschluss des jeweiligen Studiengangs. Dieser Studiengang kann dann an keiner anderen Hochschule innerhalb Deutschlands wieder belegt werden. Bei einem Wahlpflichtmodul besteht hingegen die Möglichkeit, es durch ein anderes Wahlpflichtmodul zu ersetzen.
Studiengangwechsel
Entscheidend an dieser Stelle ist, ob das Modul, welches endgültig nicht bestanden wurde, in dem neuen Studiengang auch als Pflichtmodul gilt. Nur wenn das nicht der Fall ist, kann man sich für den neuen Studiengang einschreiben. Auch kann man beispielsweise bei einem Zwei-Fach-Bachelor/-Master im 90/90-LP-Modus die Fächer in den 120/60-LP-Modus umschreiben. Diese zählen dann als neuer Studiengang. Wichtig dabei zu wissen ist aber, dass die Bachelor- oder Masterarbeit in dem Fach, welches von 90 auf 60 LP heruntergestuft wird, nicht mehr abgelegt werden kann.