Über­raschung, Fra­gen oder gar stumme Verzwei­flung spiegeln sich in so manchem Gesicht, wenn Studierende zu den jährlichen Hochschul­wahlen mit Zetteln eingedeckt wer­den. Die Onlinewahl erspart uns dieses Bild, aber der Infor­ma­tions­be­darf bleibt. Hier erfahrt Ihr, wofür die ver­schiede­nen Gremien ste­hen und wie viel die stu­den­tis­chen Stim­men darin zählen.

Vier Grup­pen der Uni­ver­sität sitzen im Sen­at und den Fakultät­sräten am Tisch: Pro­fes­soren, wis­senschaftliche Beschäftigte, Studierende und nichtwissenschaftliche Beschäftigte. Allerd­ings ist die Macht ungle­ich verteilt: Pro­fes­soren ver­fü­gen jew­eils über die absolute Mehrheit der Sitze, während Studierende nur ein knappes Fün­f­tel stellen. Im Sen­at und den meis­ten Fakultät­sräten entspricht das vier stu­den­tis­chen Plätzen. Daneben existieren auch stu­den­tis­che Gremien: Studieren­den­rat und Fach­schaft­sräte. Hier sind sie qua­si unter sich, kön­nen aber auch nur Beschlüsse in eigen­er Sache fassen.

Illus­tra­tion: Arno Grabolle

Im Sen­at berat­en und beschließen Delegierte der Pro­fes­soren, Beschäftigten und Studieren­den über grund­sät­zliche Angele­gen­heit­en der Uni. Sie haben das let­zte Wort, wenn Stu­di­engänge ein­gerichtet oder geschlossen wer­den sollen oder ein Lehrstuhl neu zu beset­zen ist. Aber auch andere Pläne für die Zukun­ft wer­den hier ver­han­delt. Die Fakultät­sräte befassen sich unter anderem mit Stu­di­en- und Prü­fung­sor­d­nun­gen, Ver­fahren zur Stu­di­en­platzver­gabe, Beru­fungsvorschlä­gen und der Sich­er­stel­lung des Lehrange­bots. Wenn ein Lehrstuhl neu beset­zt wer­den soll, bes­timmt der zuständi­ge Fakultät­srat die Mit­glieder der Beru­fungskom­mis­sion. Dabei kön­nen auch Profs, Beschäftigte und Studierende zum Zug kom­men, die nicht in den Fakultät­srat gewählt wurden.

Studieren­den­rat („Stu­ra“) und Fach­schaft­sräte sind Gremien der Studieren­den­schaft, zu der alle Studieren­den der Uni gehören, solange sie nicht ihren Aus­tritt erk­lären. Neben hochschulpoli­tis­chen Inter­essen sollen die Gremien kul­turelle, fach­liche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mit­glieder vertreten. Ein­er­seits sind sie also stu­den­tis­ches Sprach­rohr gegenüber der Uni, der Lan­despoli­tik und der Öffentlichkeit, ander­er­seits helfen sie bei konkreten Prob­le­men, zum Beispiel mit der Rechts­ber­atung, dem Sozial­fonds und einem Raum zur Kinder­be­treu­ung, führen eigene Ver­anstal­tun­gen durch und fördern stu­den­tis­che Pro­jek­te. Fach­schaft­sräte helfen und ver­mit­teln auch bei konkreten Prob­le­men im Studi­um. Auf das Stu­den­ten­werk Halle hat der Stu­ra der MLU zusam­men mit den Studieren­den­räten der drei anderen Hochschulen (Burg Giebichen­stein, Merse­burg, Anhalt) indi­rekt Ein­fluss, indem jed­er Stu­ra eines der stu­den­tis­chen Mit­glieder im Ver­wal­tungsrat des Stu­den­ten­werks bestimmt.

Inner­halb einiger Fach­schaften haben sich auch noch Insti­tutsgrup­pen gebildet; diese sind jedoch keine offiziellen Organe der Studieren­den­schaft und haben eher den Sta­tus von stu­den­tis­chen Arbeits­grup­pen, die vom jew­eili­gen Fach­schaft­srat unter­stützt wer­den. Sie ste­hen bei den Hochschul­wahlen nicht auf dem Zettel.

Für jedes Gremi­um kön­nt Ihr mehrere Stim­men vergeben, das heißt, Ihr kön­nt mehr als eine Per­son wählen. Bei Stim­mzetteln, die aus­re­ichend Wahlmöglichkeit­en bieten, gilt Ver­hält­niswahl. Ihr gebt Eure Stim­men einzel­nen Per­so­n­en, aber alle Stim­men eines Wahlvorschlags wer­den zusam­mengezählt, um zu ermit­teln, wie viele Sitze der jew­eili­gen Liste zuste­hen. Die Kan­di­dieren­den mit den meis­ten Stim­men inner­halb der Liste kom­men dann zum Zug. Ste­hen auf dem Stim­mzettel nur ein Wahlvorschlag oder nicht mehr Per­so­n­en, als Ihr Stim­men habt, gilt Mehrheitswahl. Hier kommt es nur auf die Stim­men­zahl für jeden einzel­nen Kan­di­dat­en an. Ste­hen weniger Per­so­n­en auf dem Wahlzettel, als Ihr Stim­men habt, kön­nt Ihr wählbare Per­so­n­en selb­st in die freien Felder eintragen.

In diesem Jahr wer­den auch die Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten der Gesam­tu­ni­ver­sität, der einzel­nen Fakultäten und der zen­tralen Ein­rich­tun­gen gewählt. Sie sollen die Chan­cen­gle­ich­heit der Geschlechter fördern. Dazu berat­en sie indi­vidu­ell, aber auch in den Struk­turen und Gremien der Uni, stellen Infor­ma­tio­nen bere­it und sind in Beru­fungskom­mis­sio­nen stimm­berechtigt. Wählbar sind alle Mit­glieder der Uni­ver­sität unab­hängig von ihrem Geschlecht, wahlberechtigt dage­gen nur die weib­lichen Mit­glieder, also Mitar­bei­t­erin­nen, Pro­fes­sorin­nen und Stu­dentin­nen. Neuerd­ings wer­den die Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten nicht mehr direkt gewählt, son­dern über die Zwis­chen­stufe eines Wahlkol­legiums für jeden Bere­ich. Die weib­lichen Mit­glieder der Uni­ver­sität wählen bis zu zwölf Per­so­n­en in diese Wahlkollegien.

Zu ver­schiede­nen Aspek­ten gle­ich­berechtigter Teil­habe hat die Uni­ver­sität weit­ere Beauf­tragte und Beratungsstellen, die jedoch nicht wie die Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten über eine Urwahl bes­timmt wer­den, son­dern vom Sen­at oder dem Rektorat.

Illus­tra­tion: Kon­rad Dieterich
Seitenwechsel

Wenn es Euch nicht genügt, ein­mal im Jahr abzus­tim­men, möchtet Ihr vielle­icht selb­st kan­di­dieren. Um auf dem Wahlzettel zu erscheinen, kön­nt Ihr alleine oder zu mehreren eine Liste bilden („Wahlvorschlag“). Die entsprechen­den For­mu­la­re benöti­gen min­destens drei gültige Unter­stützung­sun­ter­schriften und müssen frist­gerecht (cir­ca drei Wochen) vor dem Wahlter­min beim Wahlamt der Uni beziehungsweise beim Wahlauss­chuss des Stu­ra ein­tr­e­f­fen. Dor­thin kön­nt Ihr Euch auch bei Fra­gen wenden.

Diesen Beitrag gibt es hier auch auf Englisch.

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