Überraschung, Fragen oder gar stum­me Verzweiflung spie­geln sich in so man­chem Gesicht, wenn Studierende zu den jähr­li­chen Hochschulwahlen mit Zetteln ein­ge­deckt wer­den. Die Onlinewahl erspart uns die­ses Bild, aber der Informationsbedarf bleibt. Hier erfahrt Ihr, wofür die ver­schie­de­nen Gremien ste­hen und wie viel die stu­den­ti­schen Stimmen dar­in zählen.

Vier Gruppen der Universität sit­zen im Senat und den Fakultätsräten am Tisch: Professoren, wis­sen­schaft­li­che Beschäftigte, Studierende und nicht­wis­sen­schaft­li­che Beschäftigte. Allerdings ist die Macht ungleich ver­teilt: Professoren ver­fü­gen jeweils über die abso­lu­te Mehrheit der Sitze, wäh­rend Studierende nur ein knap­pes Fünftel stel­len. Im Senat und den meis­ten Fakultätsräten ent­spricht das vier stu­den­ti­schen Plätzen. Daneben exis­tie­ren auch stu­den­ti­sche Gremien: Studierendenrat und Fachschaftsräte. Hier sind sie qua­si unter sich, kön­nen aber auch nur Beschlüsse in eige­ner Sache fassen.

Illustration: Arno Grabolle

Im Senat bera­ten und beschlie­ßen Delegierte der Professoren, Beschäftigten und Studierenden über grund­sätz­li­che Angelegenheiten der Uni. Sie haben das letz­te Wort, wenn Studiengänge ein­ge­rich­tet oder geschlos­sen wer­den sol­len oder ein Lehrstuhl neu zu beset­zen ist. Aber auch ande­re Pläne für die Zukunft wer­den hier ver­han­delt. Die Fakultätsräte befas­sen sich unter ande­rem mit Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Studienplatzvergabe, Berufungsvorschlägen und der Sicherstellung des Lehrangebots. Wenn ein Lehrstuhl neu besetzt wer­den soll, bestimmt der zustän­di­ge Fakultätsrat die Mitglieder der Berufungskommission. Dabei kön­nen auch Profs, Beschäftigte und Studierende zum Zug kom­men, die nicht in den Fakultätsrat gewählt wurden.

Studierendenrat („Stura“) und Fachschaftsräte sind Gremien der Studierendenschaft, zu der alle Studierenden der Uni gehö­ren, solan­ge sie nicht ihren Austritt erklä­ren. Neben hoch­schul­po­li­ti­schen Interessen sol­len die Gremien kul­tu­rel­le, fach­li­che, sozia­le und wirt­schaft­li­che Belange ihrer Mitglieder ver­tre­ten. Einerseits sind sie also stu­den­ti­sches Sprach­rohr gegen­über der Uni, der Landespolitik und der Öffentlichkeit, ande­rer­seits hel­fen sie bei kon­kre­ten Problemen, zum Beispiel mit der Rechtsberatung, dem Sozialfonds und einem Raum zur Kinderbetreuung, füh­ren eige­ne Veranstaltungen durch und för­dern stu­den­ti­sche Projekte. Fachschaftsräte hel­fen und ver­mit­teln auch bei kon­kre­ten Problemen im Studium. Auf das Studentenwerk Halle hat der Stura der MLU zusam­men mit den Studierendenräten der drei ande­ren Hochschulen (Burg Giebichenstein, Merseburg, Anhalt) indi­rekt Einfluss, indem jeder Stura eines der stu­den­ti­schen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks bestimmt.

Innerhalb eini­ger Fachschaften haben sich auch noch Institutsgruppen gebil­det; die­se sind jedoch kei­ne offi­zi­el­len Organe der Studierendenschaft und haben eher den Status von stu­den­ti­schen Arbeitsgruppen, die vom jewei­li­gen Fachschaftsrat unter­stützt wer­den. Sie ste­hen bei den Hochschulwahlen nicht auf dem Zettel.

Für jedes Gremium könnt Ihr meh­re­re Stimmen ver­ge­ben, das heißt, Ihr könnt mehr als eine Person wäh­len. Bei Stimmzetteln, die aus­rei­chend Wahlmöglichkeiten bie­ten, gilt Verhältniswahl. Ihr gebt Eure Stimmen ein­zel­nen Personen, aber alle Stimmen eines Wahlvorschlags wer­den zusam­men­ge­zählt, um zu ermit­teln, wie vie­le Sitze der jewei­li­gen Liste zuste­hen. Die Kandidierenden mit den meis­ten Stimmen inner­halb der Liste kom­men dann zum Zug. Stehen auf dem Stimmzettel nur ein Wahlvorschlag oder nicht mehr Personen, als Ihr Stimmen habt, gilt Mehrheitswahl. Hier kommt es nur auf die Stimmenzahl für jeden ein­zel­nen Kandidaten an. Stehen weni­ger Personen auf dem Wahlzettel, als Ihr Stimmen habt, könnt Ihr wähl­ba­re Personen selbst in die frei­en Felder eintragen.

In die­sem Jahr wer­den auch die Gleichstellungsbeauftragten der Gesamtuniversität, der ein­zel­nen Fakultäten und der zen­tra­len Einrichtungen gewählt. Sie sol­len die Chancengleichheit der Geschlechter för­dern. Dazu bera­ten sie indi­vi­du­ell, aber auch in den Strukturen und Gremien der Uni, stel­len Informationen bereit und sind in Berufungskommissionen stimm­be­rech­tigt. Wählbar sind alle Mitglieder der Universität unab­hän­gig von ihrem Geschlecht, wahl­be­rech­tigt dage­gen nur die weib­li­chen Mitglieder, also Mitarbeiterinnen, Professorinnen und Studentinnen. Neuerdings wer­den die Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr direkt gewählt, son­dern über die Zwischenstufe eines Wahlkollegiums für jeden Bereich. Die weib­li­chen Mitglieder der Universität wäh­len bis zu zwölf Personen in die­se Wahlkollegien.

Zu ver­schie­de­nen Aspekten gleich­be­rech­tig­ter Teilhabe hat die Universität wei­te­re Beauftragte und Beratungsstellen, die jedoch nicht wie die Gleichstellungsbeauftragten über eine Urwahl bestimmt wer­den, son­dern vom Senat oder dem Rektorat.

Illustration: Konrad Dieterich
Seitenwechsel

Wenn es Euch nicht genügt, ein­mal im Jahr abzu­stim­men, möch­tet Ihr viel­leicht selbst kan­di­die­ren. Um auf dem Wahlzettel zu erschei­nen, könnt Ihr allei­ne oder zu meh­re­ren eine Liste bil­den („Wahlvorschlag“). Die ent­spre­chen­den Formulare benö­ti­gen min­des­tens drei gül­ti­ge Unterstützungsunterschriften und müs­sen frist­ge­recht (cir­ca drei Wochen) vor dem Wahltermin beim Wahlamt der Uni bezie­hungs­wei­se beim Wahlausschuss des Stura ein­tref­fen. Dorthin könnt Ihr Euch auch bei Fragen wenden.

Diesen Beitrag gibt es hier auch auf Englisch.

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