Überraschung, Fragen oder gar stumme Verzweiflung spiegeln sich in so manchem Gesicht, wenn Studierende zu den jährlichen Hochschulwahlen mit Zetteln eingedeckt werden. Die Onlinewahl erspart uns dieses Bild, aber der Informationsbedarf bleibt. Hier erfahrt Ihr, wofür die verschiedenen Gremien stehen und wie viel die studentischen Stimmen darin zählen.
Vier Gruppen der Universität sitzen im Senat und den Fakultätsräten am Tisch: Professoren, wissenschaftliche Beschäftigte, Studierende und nichtwissenschaftliche Beschäftigte. Allerdings ist die Macht ungleich verteilt: Professoren verfügen jeweils über die absolute Mehrheit der Sitze, während Studierende nur ein knappes Fünftel stellen. Im Senat und den meisten Fakultätsräten entspricht das vier studentischen Plätzen. Daneben existieren auch studentische Gremien: Studierendenrat und Fachschaftsräte. Hier sind sie quasi unter sich, können aber auch nur Beschlüsse in eigener Sache fassen.
Im Senat beraten und beschließen Delegierte der Professoren, Beschäftigten und Studierenden über grundsätzliche Angelegenheiten der Uni. Sie haben das letzte Wort, wenn Studiengänge eingerichtet oder geschlossen werden sollen oder ein Lehrstuhl neu zu besetzen ist. Aber auch andere Pläne für die Zukunft werden hier verhandelt. Die Fakultätsräte befassen sich unter anderem mit Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Studienplatzvergabe, Berufungsvorschlägen und der Sicherstellung des Lehrangebots. Wenn ein Lehrstuhl neu besetzt werden soll, bestimmt der zuständige Fakultätsrat die Mitglieder der Berufungskommission. Dabei können auch Profs, Beschäftigte und Studierende zum Zug kommen, die nicht in den Fakultätsrat gewählt wurden.
Studierendenrat („Stura“) und Fachschaftsräte sind Gremien der Studierendenschaft, zu der alle Studierenden der Uni gehören, solange sie nicht ihren Austritt erklären. Neben hochschulpolitischen Interessen sollen die Gremien kulturelle, fachliche, soziale und wirtschaftliche Belange ihrer Mitglieder vertreten. Einerseits sind sie also studentisches Sprachrohr gegenüber der Uni, der Landespolitik und der Öffentlichkeit, andererseits helfen sie bei konkreten Problemen, zum Beispiel mit der Rechtsberatung, dem Sozialfonds und einem Raum zur Kinderbetreuung, führen eigene Veranstaltungen durch und fördern studentische Projekte. Fachschaftsräte helfen und vermitteln auch bei konkreten Problemen im Studium. Auf das Studentenwerk Halle hat der Stura der MLU zusammen mit den Studierendenräten der drei anderen Hochschulen (Burg Giebichenstein, Merseburg, Anhalt) indirekt Einfluss, indem jeder Stura eines der studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerks bestimmt.
Innerhalb einiger Fachschaften haben sich auch noch Institutsgruppen gebildet; diese sind jedoch keine offiziellen Organe der Studierendenschaft und haben eher den Status von studentischen Arbeitsgruppen, die vom jeweiligen Fachschaftsrat unterstützt werden. Sie stehen bei den Hochschulwahlen nicht auf dem Zettel.
Für jedes Gremium könnt Ihr mehrere Stimmen vergeben, das heißt, Ihr könnt mehr als eine Person wählen. Bei Stimmzetteln, die ausreichend Wahlmöglichkeiten bieten, gilt Verhältniswahl. Ihr gebt Eure Stimmen einzelnen Personen, aber alle Stimmen eines Wahlvorschlags werden zusammengezählt, um zu ermitteln, wie viele Sitze der jeweiligen Liste zustehen. Die Kandidierenden mit den meisten Stimmen innerhalb der Liste kommen dann zum Zug. Stehen auf dem Stimmzettel nur ein Wahlvorschlag oder nicht mehr Personen, als Ihr Stimmen habt, gilt Mehrheitswahl. Hier kommt es nur auf die Stimmenzahl für jeden einzelnen Kandidaten an. Stehen weniger Personen auf dem Wahlzettel, als Ihr Stimmen habt, könnt Ihr wählbare Personen selbst in die freien Felder eintragen.
In diesem Jahr werden auch die Gleichstellungsbeauftragten der Gesamtuniversität, der einzelnen Fakultäten und der zentralen Einrichtungen gewählt. Sie sollen die Chancengleichheit der Geschlechter fördern. Dazu beraten sie individuell, aber auch in den Strukturen und Gremien der Uni, stellen Informationen bereit und sind in Berufungskommissionen stimmberechtigt. Wählbar sind alle Mitglieder der Universität unabhängig von ihrem Geschlecht, wahlberechtigt dagegen nur die weiblichen Mitglieder, also Mitarbeiterinnen, Professorinnen und Studentinnen. Neuerdings werden die Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr direkt gewählt, sondern über die Zwischenstufe eines Wahlkollegiums für jeden Bereich. Die weiblichen Mitglieder der Universität wählen bis zu zwölf Personen in diese Wahlkollegien.
Zu verschiedenen Aspekten gleichberechtigter Teilhabe hat die Universität weitere Beauftragte und Beratungsstellen, die jedoch nicht wie die Gleichstellungsbeauftragten über eine Urwahl bestimmt werden, sondern vom Senat oder dem Rektorat.
Seitenwechsel
Wenn es Euch nicht genügt, einmal im Jahr abzustimmen, möchtet Ihr vielleicht selbst kandidieren. Um auf dem Wahlzettel zu erscheinen, könnt Ihr alleine oder zu mehreren eine Liste bilden („Wahlvorschlag“). Die entsprechenden Formulare benötigen mindestens drei gültige Unterstützungsunterschriften und müssen fristgerecht (circa drei Wochen) vor dem Wahltermin beim Wahlamt der Uni beziehungsweise beim Wahlausschuss des Stura eintreffen. Dorthin könnt Ihr Euch auch bei Fragen wenden.
- Wahlausschuss des Stura: https://www.hochschulwahl.info/
- Anfang Dezember soll eine Wahlinfoveranstaltung, die „Löwenrunde“, stattfinden.
- Wahlamt der Uni: https://wisswei.verwaltung.uni-halle.de/wahlen/
- In welcher Form die Wahl dieses Jahr stattfinden wird, erfahrt Ihr hier: “E‑Voting: Jetzt wird online gewählt”
Diesen Beitrag gibt es hier auch auf Englisch.