Die Kürzungspläne der MLU schre­it­en immer weit­er voran. Doch was ist mit mir? Bin auch ich betrof­fen? Was passiert, wenn mein Stu­di­en­gang geschlossen wird? Was heißt eigentlich dieses „aus­set­zen“ – und wo kann ich mich informieren? 

Bin auch ich betrof­fen? 

Alle Studieren­den sind betrof­fen. Die MLU hat ein sig­nifikantes Loch in ihrem Haushalt, die Angaben zur Größe liegen allerd­ings teil­weise erhe­blich auseinan­der. Dies hat Auswirkun­gen auf viele Bere­iche der Uni­ver­sität, welche teil­weise bere­its an der oberen Belas­tungs­gren­ze arbeit­en. Im beson­deren Maße betrof­fen sind Studierende, in deren Stu­di­engän­gen „gekürzt“ wird und deren Stu­di­engänge „aus­ge­set­zt“, „zusam­men­gelegt“ oder „geschlossen“ werden.

Was bedeutet „kürzen“? 

„Kürzen“ beziehungsweise „Kürzun­gen“ bezieht sich ganz all­ge­mein auf die Maß­nah­men der Uni­ver­sität zur Einsparung von Finanzmit­teln, z.B. die Kürzung von Per­son­al­res­sourcen, des Stu­di­en­ange­bots, von Pro­fes­suren oder Stu­di­en­plätzen. Diese Maß­nah­men kön­nen die Aus­set­zung, Zusam­men­le­gung oder Schließung von Stu­di­engän­gen nach sich ziehen. 

Was bedeutet „aus­set­zen“? 

Wenn ein Stu­di­en­gang „aus­ge­set­zt“ wird, wer­den ab einem bes­timmten Zeit­punkt keine neuen Studieren­den mehr in den Stu­di­en­gang imma­trikuliert. Dies kann passieren, um beispiel­sweise eine Umstruk­turierung des Stu­di­en­gangs zu erle­ichtern. Wenn du in einem Stu­di­en­gang studierst, der aus­ge­set­zt ist oder der aus­ge­set­zt wird, hat diese Maß­nahme ver­mut­lich erst­mal keine unmit­tel­bare Auswirkung auf dich. Mit­tel­bar allerd­ings kann sich z.B. durch eine Umstruk­turierung deines Stu­di­en­gangs und eine Verän­derung des Lehrange­bots diese Maß­nahme auch auf dich auswirken. 

Was bedeutet „zusam­men­le­gen“? 

Generell ist hier das Ziel, durch das Zusam­men­le­gen von Stu­di­engän­gen Per­son­al­res­sourcen einzus­paren. Darüber, was du tun musst und was zu beacht­en ist, wenn dein Stu­di­en­gang mit einem anderen Stu­di­en­gang zusam­men­gelegt wird, lässt sich lei­der keine generelle Aus­sage tre­f­fen. Für dich kann sich die Sit­u­a­tion hier sehr indi­vidu­ell gestal­ten – achte darauf, ob oder wenn sich deine Stu­di­en- und Prü­fung­sor­d­nung ändert und halte nach Hil­fs- und Infor­ma­tion­sange­boten in deinem Stu­di­en­gang oder an dein­er Fakultät Ausschau. 

Was bedeutet „schließen“? 

Die Uni­ver­sität beze­ich­net diesen Vor­gang als „Aufhe­bung“ eines Stu­di­en­ganges. Laut §2 Abs. 2 der „Ord­nung über die Aufhe­bung von Stu­di­engän­gen an der Mar­tin-Luther-Uni­ver­sität Halle-Wit­ten­bergvom 09.12.2009 (nach­fol­gend „die Ord­nung“) gewährleis­tet die Uni­ver­sität den Studieren­den, welche zum Zeit­punkt der Aufhe­bung ord­nungs­gemäß imma­trikuliert sind, ein „Stu­di­en- und Prü­fungsange­bot gemäß der gülti­gen Stu­di­en- und Prü­fung­sor­d­nung […]“, welch­es diesen Studieren­den „[…] die Fort­set­zung des Studi­ums bis zum Ablauf der Regel­stu­dien­zeit zuzüglich vier Semes­tern ermöglicht“.  

Mit anderen Worten: Bist du in einem Stu­di­en­gang eingeschrieben, der von der Uni­ver­sität geschlossen wird, hast du nach Ablauf dein­er Regel­stu­dien­zeit noch vier Semes­ter Zeit, um dein Studi­um zu beenden. 

Alle Studieren­den, welche bis zu diesem Zeit­punkt ihre Abschlussprü­fun­gen noch nicht abgelegt haben, sind nach §2 Abs. 3 der Ord­nung verpflichtet, diesen Umstand „[…] spätestens bis zum 31.01. des Jahres, in dem das Lehrange­bot eingestellt wird, schriftlich gegenüber dem zuständi­gen Stu­di­en- und Prü­fungsauss­chuss darzule­gen und einen begrün­de­ten Antrag auf Fristver­längerung zu stellen.“ 

Je nach­dem, wie der Auss­chuss in deinem Fall entschei­det, kann laut §3 Abs. 1 bis 3 der Ord­nung die Frist um bis zu 2 Semes­ter ver­längert wer­den. Du kön­ntest dich dann bis zum vom Auss­chuss fest­gelegten Ende dein­er Stu­dien­zeit zurück­melden, die Fakultäten wür­den mit dir einen indi­vidu­ellen Stu­di­en­plan erar­beit­en. Sollte der Auss­chuss den Antrag allerd­ings ablehnen, würdest du laut §3 Abs. 4 der Ord­nung daran gehin­dert wer­den, dich für deinen Stu­di­en­gang zurückzumelden. 

Informiere dich am besten noch ein­mal selb­st über die hier zitierte Ord­nung sowie ihre Änderun­gen, dafür kannst du den hier abge­bilde­ten QR Code nutzen, die betr­e­f­fend­en Links befind­en sich ganz unten auf der ver­link­ten Seite. Halte außer­dem nach Hil­fs- und Infor­ma­tion­sange­boten Ausschau. 

Student steigt eine Leiter aus Büchern empor. Er greift nach seinem Abschluss.
Illus­tra­tion: Mohamed Has­san via Pixabay

Wo bekomme ich Infor­ma­tio­nen und Hil­fe? 

1. Bei der Stu­di­en­ber­atung der MLU (Stand 07.06.2022) 

 
Die Stu­di­en­ber­atung bietet für ihre Beratung­ster­mine ver­schiedene Möglichkeit­en des Aus­tauschs an, aktuell unter anderem die Möglichkeit, einen Beratung­ster­min via Webkon­ferenz wahrzunehmen. Bitte informiere dich vorher auf der Web­seite der Stu­di­en­ber­atung über die aktuellen Ange­bote — dafür kannst du den hier abge­bilde­ten QR Code nutzen. Bitte informiere dich außer­dem unbe­d­ingt über die aktuell gel­tenden Covid-19 Maß­nah­men. 

  • Adresse: Studieren­den-Ser­vice-Cen­ter, Uni­ver­sität­splatz 11, Löwenge­bäude, 06108 Halle (Saale) 
  • Tele­fon­num­mer: 0345/55213 — 08; — 22; — 27; — 06 
  • E‑Mail: ssc [at] uni [dot] halle [dot] de 

Offene Sprechzeit­en:

  • Mon­tag: 13:00 bis 16:00 Uhr 
  • Dien­stag: 10:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 17:00 Uhr 
  • Mittwoch: 10:00 bis 11:00 Uhr 
  • Don­ner­stag: 10:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr 

2. Beim Studieren­den­rat (Stu­Ra) der MLU (Stand 09.06.2022) 

Auch der Stu­Ra bietet Studieren­den zahlre­iche Beratungsange­bote. Die hier aufge­führten Ange­bote stellen nur eine Auswahl unser­er­seits dar und ste­hen aktuell auss­chließlich Studieren­den der Ver­fassten Studieren­den­schaft kosten­los zur Ver­fü­gung. Wenn du dieser ange­hört, find­est du ein Stu­Ra Logo auf deinem Studieren­de­nausweis. Bitte besuche für Infor­ma­tio­nen zu aktuellen Ange­boten und für weit­er­führende Hin­weise die Web­seite des Studieren­den­rats — dafür kannst du den hier abge­bilde­ten QR Code nutzen. Bitte informiere dich unbe­d­ingt über die aktuell gel­tenden Covid-19 Maß­nah­men. 

  • Adresse: Studieren­den­rat der Mar­tin-Luther-Uni­ver­sität Halle-Wit­ten­berg, Uni­ver­sität­splatz 7,  06108 Halle (Saale) 
  • Tele­fon­num­mer: 0345/5521411 
  • E‑Mail: buero [at] stu­ra [dot] uni-halle [dot] de 
  • Rechts­ber­atung und Sozial­ber­atung: Don­ner­stag von 14:00 ‑16:00 Uhr (In der Vor­lesungszeit); BAföG-Beratung ist eben­falls Don­ner­stags möglich. 
  • Derzeit find­en sämtliche Beratun­gen tele­fonisch statt. Eine Anmel­dung erfol­gt nur über das Web­for­mu­lar. Du find­est es auf der Web­seite des StuRa. 

3. Bei der Psy­chosozialen Beratung des Stu­den­ten­werks Halle (Stand 11.06.2022) 

Aus der aktuellen Sit­u­a­tion und den aus ihr entste­hen­den Kon­se­quen­zen kön­nen neue per­sön­liche Her­aus­forderun­gen und Prob­leme entste­hen, sei es im Studi­um oder im Pri­vat­en. Hier kann ein Beratungs­ge­spräch hil­fre­ich sein. Das Stu­den­ten­werk bietet an mehreren Stan­dorten (Halle, Köthen, Merse­burg, Bern­burg und Dessau) Beratungsange­bote an. Aktuell wer­den sowohl tele­fonis­che als auch per­sön­liche Gespräche (unter Ein­hal­tung der Hygien­evorschriften) ange­boten. Das Ange­bot sowie die Ange­bots­dichte kann je nach Beratung­sort vari­ieren. Bitte besuch für Infor­ma­tio­nen zu aktuellen Ange­boten, zur Ter­min­ver­gabe und für weit­er­führende Hin­weise die Web­seite des Stu­den­ten­werks — dafür kannst du den hier abge­bilde­ten QR Code nutzen. Bitte informiere dich unbe­d­ingt über die aktuell gel­tenden Covid-19 Maß­nah­men – bitte such bei Krankheitssymp­tomen oder Unwohl­sein nie die Beratungsstelle auf, son­dern nutz die Möglichkeit­en zur kon­tak­t­losen Beratung.  

0 0 vote
Arti­cle Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments