Die Kürzungspläne der MLU schreiten immer weiter voran. Doch was ist mit mir? Bin auch ich betroffen? Was passiert, wenn mein Studiengang geschlossen wird? Was heißt eigentlich dieses „aussetzen“ – und wo kann ich mich informieren?
Bin auch ich betroffen?
Alle Studierenden sind betroffen. Die MLU hat ein signifikantes Loch in ihrem Haushalt, die Angaben zur Größe liegen allerdings teilweise erheblich auseinander. Dies hat Auswirkungen auf viele Bereiche der Universität, welche teilweise bereits an der oberen Belastungsgrenze arbeiten. Im besonderen Maße betroffen sind Studierende, in deren Studiengängen „gekürzt“ wird und deren Studiengänge „ausgesetzt“, „zusammengelegt“ oder „geschlossen“ werden.
Was bedeutet „kürzen“?
„Kürzen“ beziehungsweise „Kürzungen“ bezieht sich ganz allgemein auf die Maßnahmen der Universität zur Einsparung von Finanzmitteln, z.B. die Kürzung von Personalressourcen, des Studienangebots, von Professuren oder Studienplätzen. Diese Maßnahmen können die Aussetzung, Zusammenlegung oder Schließung von Studiengängen nach sich ziehen.
Was bedeutet „aussetzen“?
Wenn ein Studiengang „ausgesetzt“ wird, werden ab einem bestimmten Zeitpunkt keine neuen Studierenden mehr in den Studiengang immatrikuliert. Dies kann passieren, um beispielsweise eine Umstrukturierung des Studiengangs zu erleichtern. Wenn du in einem Studiengang studierst, der ausgesetzt ist oder der ausgesetzt wird, hat diese Maßnahme vermutlich erstmal keine unmittelbare Auswirkung auf dich. Mittelbar allerdings kann sich z.B. durch eine Umstrukturierung deines Studiengangs und eine Veränderung des Lehrangebots diese Maßnahme auch auf dich auswirken.
Was bedeutet „zusammenlegen“?
Generell ist hier das Ziel, durch das Zusammenlegen von Studiengängen Personalressourcen einzusparen. Darüber, was du tun musst und was zu beachten ist, wenn dein Studiengang mit einem anderen Studiengang zusammengelegt wird, lässt sich leider keine generelle Aussage treffen. Für dich kann sich die Situation hier sehr individuell gestalten – achte darauf, ob oder wenn sich deine Studien- und Prüfungsordnung ändert und halte nach Hilfs- und Informationsangeboten in deinem Studiengang oder an deiner Fakultät Ausschau.
Was bedeutet „schließen“?
Die Universität bezeichnet diesen Vorgang als „Aufhebung“ eines Studienganges. Laut §2 Abs. 2 der „Ordnung über die Aufhebung von Studiengängen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ vom 09.12.2009 (nachfolgend „die Ordnung“) gewährleistet die Universität den Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Aufhebung ordnungsgemäß immatrikuliert sind, ein „Studien- und Prüfungsangebot gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung […]“, welches diesen Studierenden „[…] die Fortsetzung des Studiums bis zum Ablauf der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semestern ermöglicht“.
Mit anderen Worten: Bist du in einem Studiengang eingeschrieben, der von der Universität geschlossen wird, hast du nach Ablauf deiner Regelstudienzeit noch vier Semester Zeit, um dein Studium zu beenden.
Alle Studierenden, welche bis zu diesem Zeitpunkt ihre Abschlussprüfungen noch nicht abgelegt haben, sind nach §2 Abs. 3 der Ordnung verpflichtet, diesen Umstand „[…] spätestens bis zum 31.01. des Jahres, in dem das Lehrangebot eingestellt wird, schriftlich gegenüber dem zuständigen Studien- und Prüfungsausschuss darzulegen und einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.“
Je nachdem, wie der Ausschuss in deinem Fall entscheidet, kann laut §3 Abs. 1 bis 3 der Ordnung die Frist um bis zu 2 Semester verlängert werden. Du könntest dich dann bis zum vom Ausschuss festgelegten Ende deiner Studienzeit zurückmelden, die Fakultäten würden mit dir einen individuellen Studienplan erarbeiten. Sollte der Ausschuss den Antrag allerdings ablehnen, würdest du laut §3 Abs. 4 der Ordnung daran gehindert werden, dich für deinen Studiengang zurückzumelden.
Informiere dich am besten noch einmal selbst über die hier zitierte Ordnung sowie ihre Änderungen, dafür kannst du den hier abgebildeten QR Code nutzen, die betreffenden Links befinden sich ganz unten auf der verlinkten Seite. Halte außerdem nach Hilfs- und Informationsangeboten Ausschau.
Wo bekomme ich Informationen und Hilfe?
1. Bei der Studienberatung der MLU (Stand 07.06.2022)
Die Studienberatung bietet für ihre Beratungstermine verschiedene Möglichkeiten des Austauschs an, aktuell unter anderem die Möglichkeit, einen Beratungstermin via Webkonferenz wahrzunehmen. Bitte informiere dich vorher auf der Webseite der Studienberatung über die aktuellen Angebote — dafür kannst du den hier abgebildeten QR Code nutzen. Bitte informiere dich außerdem unbedingt über die aktuell geltenden Covid-19 Maßnahmen.
- Adresse: Studierenden-Service-Center, Universitätsplatz 11, Löwengebäude, 06108 Halle (Saale)
- Telefonnummer: 0345/55213 — 08; — 22; — 27; — 06
- E‑Mail: ssc [at] uni [dot] halle [dot] de
Offene Sprechzeiten:
- Montag: 13:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch: 10:00 bis 11:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr
2. Beim Studierendenrat (StuRa) der MLU (Stand 09.06.2022)
Auch der StuRa bietet Studierenden zahlreiche Beratungsangebote. Die hier aufgeführten Angebote stellen nur eine Auswahl unsererseits dar und stehen aktuell ausschließlich Studierenden der Verfassten Studierendenschaft kostenlos zur Verfügung. Wenn du dieser angehört, findest du ein StuRa Logo auf deinem Studierendenausweis. Bitte besuche für Informationen zu aktuellen Angeboten und für weiterführende Hinweise die Webseite des Studierendenrats — dafür kannst du den hier abgebildeten QR Code nutzen. Bitte informiere dich unbedingt über die aktuell geltenden Covid-19 Maßnahmen.
- Adresse: Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitätsplatz 7, 06108 Halle (Saale)
- Telefonnummer: 0345/5521411
- E‑Mail: buero [at] stura [dot] uni-halle [dot] de
- Rechtsberatung und Sozialberatung: Donnerstag von 14:00 ‑16:00 Uhr (In der Vorlesungszeit); BAföG-Beratung ist ebenfalls Donnerstags möglich.
- Derzeit finden sämtliche Beratungen telefonisch statt. Eine Anmeldung erfolgt nur über das Webformular. Du findest es auf der Webseite des StuRa.
3. Bei der Psychosozialen Beratung des Studentenwerks Halle (Stand 11.06.2022)
Aus der aktuellen Situation und den aus ihr entstehenden Konsequenzen können neue persönliche Herausforderungen und Probleme entstehen, sei es im Studium oder im Privaten. Hier kann ein Beratungsgespräch hilfreich sein. Das Studentenwerk bietet an mehreren Standorten (Halle, Köthen, Merseburg, Bernburg und Dessau) Beratungsangebote an. Aktuell werden sowohl telefonische als auch persönliche Gespräche (unter Einhaltung der Hygienevorschriften) angeboten. Das Angebot sowie die Angebotsdichte kann je nach Beratungsort variieren. Bitte besuch für Informationen zu aktuellen Angeboten, zur Terminvergabe und für weiterführende Hinweise die Webseite des Studentenwerks — dafür kannst du den hier abgebildeten QR Code nutzen. Bitte informiere dich unbedingt über die aktuell geltenden Covid-19 Maßnahmen – bitte such bei Krankheitssymptomen oder Unwohlsein nie die Beratungsstelle auf, sondern nutz die Möglichkeiten zur kontaktlosen Beratung.