Frauen an Universitäten: Was heute normal scheint, war vor 100 Jahren noch eine Seltenheit. Studieren war damals fast ausschließlich Männersache. Doch die Frauenrechtsbewegung hat einen langen Weg hinter sich und hat dabei einige Hindernisse überwunden, bis auch Frauen an der MLU zugelassen wurden.
Heutzutage kämpfen Frauen gegen Alltagssexismus und Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, früher dafür, dass sie überhaupt Bildung erfahren dürfen: Auf der schier endlos lange Liste, was Frauen zu Anfang des letzten Jahrhunderts – also vor ein wenig mehr als 100 Jahren – noch nicht durften, sind Wählen gehen, Bankkonten eröffnen oder Autofahren, ja sogar das Tragen von Hosenanzügen (seit den 1960er Jahren gesellschaftskonform) nur einige Frauenrechte, die im 21. Jahrhundert kaum wegzudenken sind. Doch kommen auch die nicht von irgendwo. Frauen sind für sich und zukünftige Generationen aufgestanden und haben sich diese Rechte mühsam erkämpft. So war das weibliche Geschlecht bis dato auch akademisch noch außen vor. Doch im Kampf um das Frauenstudium sei die Martin-Luther-Universität ein Vorreiter, so Dr. Michael Ruprecht, Direktor des Leipziger Stadtarchivs und ehemaliger Leiter des Archivs der MLU.
Der Anfang des Frauenstudiums in Halle
Von der Gründung der Universität Wittenberg 1502 und der Gründung der Friedrichs-Universität zu Halle 1694 (erst 1933 wurden die Universitäten unter dem Namen „Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ zusammengelegt) dauerte es noch einige Jahrzehnte, bis der erste Meilenstein in der hallischen Geschichte des Frauenstudiums gelegt wurde. Voraussetzung dafür war eine Bildungsreform Anfang des 18. Jahrhunderts, die Frauen ermöglichte, das Schreiben und Lesen zu lernen, solange ihr Vater oder Ehemann damit einverstanden war. So kommt es 1733 dazu, dass erstmals eine Frau den kaiserlichen Literaturpreis der poetischen Dichterkrone von der Universität Wittenberg verliehen bekam: Christiana Mariana von Ziegler. Diese Entscheidung stößt in der Gesellschaft auf viel Kritik, die sich in Schmähschriften von [männlichen] Studenten äußerte, sagt Ruprecht. Trotz der kritischen Worte lässt sich die Frauenbewegung nicht aufhalten, und so wird 1751 das erste in sich geschlossene philosophische Werk einer Frau publiziert: „Grundriß einer Weltweißheit für das Frauenzimmer“, geschrieben von der Hallenserin Johanna Charlotte Unzer.
Daraufhin ermöglicht die Friedrichs-Universität zu Halle nur drei Jahre später der bereits praktizierenden Ärztin Dorothea Christiana Erxleben etwas, das dem Frauenstudium viele Türen öffnen sollte: Die Universität erlaubt Erxleben im Bereich Medizin zu promovieren, um damit den Doktor der „Arzeneygelahrtheit“ zu erhalten. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der damalige König (Friedrich XI von Preußen) es persönlich genehmigt. So verteidigt Erxleben 1754, als erste Frau im deutschsprachigem Raum, ihre Doktorarbeit zum Thema: „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“.
Für die nächsten 150 Jahre bleibt die Dissertation Erxlebens das größte Ereignis in der Geschichte des Frauenstudiums, bis Ende des 19. Jahrhunderts ein Schreiben mit folgender Forderung bei der Universität zu Halle eingeht: Hildegard Wegschneider, die 1895 als erste Frau das preußische Abitur abschloss, möchte eine Zulassung für ein Studium an der Universität zu Halle erhalten. Im gleichen Jahr noch erhält Wegschneider eine Gasthörerinnenschaft und ist damit die erste Frau, die offizielle Vorlesungen in Halle besuchen darf. Mit dieser Handlung lässt der damalige Rektor Franz von Liszt ohne Zustimmung des preußischen Kultusministeriums Frauen an seiner Universität als Gasthörerinnen zu. Dieses Angebot nehmen nur vier Jahre später bereits 80 wissbegierige Frauen wahr, darunter auch die Schwester Wegschneiders.
Um aber als Gasthörerin zugelassen zu werden, müssen die interessierten Frauen in den darauffolgenden Jahren einen Nachweis über sittliches Verhalten und Sondergenehmigungen der Dozenten, des Rektors und des zuständigen Ministeriums einreichen. Der 1909 gegründete hallische Frauenbildungsverein ermöglicht Frauen derweil, sich für das Studium an der Universität zu qualifizieren, da ein Abschluss der Mädchenschule oftmals nicht ausreichend ist.
Zudem lässt die Universität zu Halle ab 1900 Frauen mit Abitur als Gasthörerin an der Medizinischen Fakultät zu und ist somit die erste Universität im deutschen Reich, an der Frauen das medizinische und pharmazeutische Examen ablegen können.
Das Immatrikulationsrecht
Das 20. Jahrhundert hatte es dann in sich: Ab 1908 dürfen sich – auf Grundlage eines Erlasses des preußischen Kultusministers – Frauen offiziell an Hochschulen und Universitäten immatrikulieren. Es gilt allerdings ein eingeschränktes Immatrikulationsrecht, das Frauen von juristischen und theologischen Berufen ausschließt. Als erste Frau im Wintersemester 1908/09 schreibt sich trotz dessen Getrud Küster an der Universität zu Halle ein und kann in diesem Jahr zusammen mit 21 weiteren Studentinnen zum ersten Mal in der deutschen Geschichte offiziell die Universität besuchen, einen akademischen Abschluss erreichen und in der Wissenschaft arbeiten. Zeitgleich sind circa 2500 [männliche] Studenten in Halle eingeschrieben, sodass die 21 weiblichen Studentinnen in Halle einen prozentualen Anteil von nicht einmal einem Prozent einnehmen. In ganz Deutschland ergreifen 1469 Frauen ihr neues Recht, sodass letztlich an der Universität Halle im Jahr 1908 mehr Männer studieren, als Frauen in ganz Deutschland zusammen. Ab 1914 sind über 100 Studentinnen an der Universität Halle immatrikuliert. 1920 wird das Habilitationsrecht für promovierte Frauen eingeführt, und seit 1985 sieht eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes vor, dass Hochschulen auf die Beseitigung der Nachteile gegenüber Wissenschaftlerinnen hinwirken müssen.
Eine neue Ära des Frauenstudiums
Der Widerstand gegen Frauen als Studentinnen, Professorinnen und Wissenschaftlerinnen war immens, und insbesondere die konservative Gesellschaft tat sich mit dem Wandel schwer. Doch haben es Frauen über die Jahrhunderte hinweg so weit geschafft, sich nicht von ihrer gesellschaftlich bestimmten geschlechtsspezifischen Rolle unterdrücken zu lassen, und sich damit das Recht des Studierens erkämpft. Und es hat sich ausgezahlt. Zwar bestehen noch immer Probleme, wie Geschlechterdiskriminierung am Arbeitsplatz oder gar sexuelle Belästigung, die an dieser Stelle keinesfalls kleingeredet werden sollen, doch schaut man sich die Zahlen der Student:innen an der Universität Halle-Wittenberg in den letzten Jahren an, sieht man folgendes: Im Wintersemester 2019/20 ordnen sich von den insgesamt 20 885 Immatrikulierten 56,5 Prozent (11 797) dem weiblichen Geschlecht zu. Der Anteil der Studentinnen liegt allgemein in den letzten Jahren konstant bei circa der Hälfte aller Student:innen. Das heißt, zumindest bei den Zulassungen an der Universität scheinen Geschlechter mittlerweile gleichberechtigt zu sein.