Das neue Semes­ter begin­nt, und für viele stellt sich die Frage der Stu­di­en­fi­nanzierung. Hier erfahrt Ihr, was Ihr beim BAföG beacht­en müsst und welche Alter­na­tiv­en in Frage kom­men könnten.

Zahlre­iche Stu­dentIn­nen müssen sich neben dem Studi­um durchs Jobben noch etwas hinzu­ver­di­enen. Wenn Ihr nicht mehr als 450 Euro ver­di­ent, lässt sich das Einkom­men super mit anderen Finanzierungsmöglichkeit­en, wie etwa dem BAföG, pri­ma kom­binieren. Die Palette der Jobs reicht dabei von Tätigkeit­en an der Hochschule selb­st über Arbeit in Büros bis hin zum Kellnern.

Die Hälfte bekommt Ihr geschenkt

Ein Klas­sik­er der Finanzierungsmöglichkeit­en geht auf Willy Brandt zurück, soll für mehr Chan­cen­gle­ich­heit sor­gen und heißt Bun­de­saus­bil­dungs­förderungs­ge­setz, kurz BAföG. Ziel ist es, auch jenen ein
Studi­um zu ermöglichen, die wenig bis keine Unter­stützung von ihren Eltern bekom­men. Dabei ist die Ver­gabe der Gelder an bes­timmte Voraus­set­zun­gen gebun­den und vom eige­nen, aber auch vom elter­lichen Einkom­men abhängig. Das heißt, eine bes­timmte Gren­ze darf nicht über­schrit­ten wer­den, da anson­sten eine Anrech­nung des Mehreinkom­mens auf die Bezüge erfol­gt. In die Beurteilung des Förderbe­darfs fließen unter­schiedliche Fak­toren ein, unter anderem die Anzahl der Geschwis­ter, die Wohn­si­t­u­a­tion, also ob Ihr bei Euren Eltern wohnt oder eine eigene Woh­nung bezieht, und die Höhe der Stu­di­enkosten. Die Rück­zahlungssumme ist auf max­i­mal 10 000 Euro gedeck­elt, wobei Ihr 50 Prozent der aus­gezahlten Gesamt­summe vom Staat in Form eines Dar­lehens geschenkt bekommt. Momen­tan beträgt der Höch­st­satz 861 Euro. 

Bedenkt, dass der Antrag auf Förderung mit einem gewis­sen bürokratis­chem Aufwand ver­bun­den ist, da Ihr ver­schiedene Nach­weise vor­legen müsst, unter anderem den Einkom­men­steuer­nach­weis der Eltern, der zwei Jahre zurück­liegt, also den aus dem Jahr 2017. Das BAföG-Amt im Stu­den­ten­werk hil­ft bei der Antragsaus­fül­lung gerne. In schwieri­gen Fällen bietet der Studieren­den­rat eine Beratung mit dem ehe­ma­li­gen Leit­er des BAföG-Amts an.

Cash for free

Stipen­di­en gehören wohl zu den inter­es­san­testen Möglichkeit­en der Stu­di­en­fi­nanzierung, da anders als beim BAföG kein einziger Cent zurück­gezahlt wer­den muss. Denn neben einem pos­i­tiv­en Ein­druck im Lebenslauf bedeuten Stipen­di­en unter anderem eine ide­ale Förderung für Studierende und geben dem Empfänger Zugang zu Kon­tak­ten ehe­ma­liger Stipen­di­at­en, soge­nan­nten Alum­ni, des Trägers der Stiftung beziehungsweise des Stipendi­ums. Die Ver­gabe von Stipen­di­en ist dabei nicht nur von den schulis­chen und akademis­chen Leis­tun­gen abhängig, son­dern zusät­zlich wer­den unter anderem auch das soziale Engage­ment, die eigene Moti­va­tion sowie per­sön­liche Eigen­schaften von den Stiftungsträgern in die Ver­gabe mit ein­be­zo­gen. Was damit genau gemeint ist, hängt von den jew­eili­gen Stiftun­gen, welche die Stipen­di­en vergeben, ab. 

Dass Stiftun­gen nur Hochbe­gabte und Einser-Kan­di­dat­en aufnehmen, ist in heuti­gen Zeit­en ein Mythos. Es stimmt zwar, dass ver­schiedene große Stiftun­gen, die vom Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung unter­stützt wer­den, hohe Ansprüche an die Bewer­ber stellen, jedoch gibt es tausende kleinere Stiftun­gen, die auch andere Kan­di­dat­en fördern. Ein­er Studie des Insti­tuts für Demoskopie Allens­bach zufolge sind ein Drit­tel aller Anträge erfol­gre­ich. Dabei kön­nen die Stiftun­gen, die die jew­eilige Förderung geben, partei‑, aber auch unternehmen­sna­he Insti­tu­tio­nen eben­so wie Begabten­werke sein.

Money mit Klauseln

Die Bil­dungs- und Stu­di­en­fonds ermöglichen die Finanzierung eines ziel­stre­bi­gen, fokussierten und erfol­gre­ichen Studi­ums für Begabte nach dem immer gle­ichen Prinzip der Zahlung von fix­en Beiträ­gen an Studierende für einen bes­timmten Zeitraum oder auf Wun­sch bis zum Ende des Studi­ums. Die Gelder kom­men dabei von ver­schiede­nen Förder­ern wie Unternehmen, Stiftun­gen, Pri­vat­in­ve­storen und sog­ar von Hochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen. 

Die Studieren­den verpflicht­en sich bei der Auf­nahme der Förderung durch Fonds dazu, nach einem erfol­gre­ichen Stu­di­en­ab­schluss und Beruf­se­in­stieg Beiträge an den Förder­er zu leis­ten. Dabei gibt es einen Unter­schied zwis­chen ver­di­en­stab­hängi­gen und ver­di­en­stun­ab­hängi­gen Fonds, bei denen entwed­er vom Einkom­men abhängige Zahlun­gen erfol­gen oder nach erfol­gtem Beruf­se­in­stieg »pauschal« ein vere­in­barter Betrag gezahlt wer­den muss. 

Kohle mit Zinsen

Neben den eben dargestell­ten Möglichkeit­en, das eigene Studi­um zu finanzieren, gibt es noch die Möglichkeit, über vielfältige Stu­di­enkred­ite das Studi­um zu finanzieren. Dabei unter­schei­den sich die Kred­ite sowohl bezüglich des Zinssatzes als auch hin­sichtlich des grund­sät­zlichen Mod­ells und in den Kri­te­rien für die Kred­i­tauf­nahme. Der Stu­di­enkred­it ähnelt dabei den Kon­sumkred­iten im Auf­bau und Zinssatz, da die Dar­lehenssumme zeitlich begren­zt ist und die Auszahlung monatlich erfol­gt. Ein Klas­sik­er unter den Stu­di­enkred­iten ist der KfW-Stu­di­enkred­it, den Ihr bei fast allen Banken beantra­gen könnt.

Der Zinssatz ist während der gesamten Laufzeit entwed­er fest oder flex­i­bel. Die Rück­zahlung der aus­gezahlten Summe erfol­gt entwed­er zu fes­ten oder vom Einkom­men abhängi­gen Rat­en, wobei zuzüglich noch ein Effek­tivzins berech­net wird, was die Rück­zahlungs­dauer im schlimm­sten Fall ver­längern kann, wenn die Rate auf­grund eines gerin­geren Einkom­mens niedriger ausfällt.

Knete mit hohen Anforderungen

Eine weit­ere Möglichkeit, einen Zuschuss für die Finanzierung des Studi­ums zu erhal­ten, ist die Beantra­gung von Wohn­geld, die jedoch an einige Bedin­gun­gen geknüpft ist. Denn Stu­den­ten­wohn­geld bekommt Ihr nur dann, wenn Ihr prinzip­iell keinen Anspruch auf BAföG habt, also zum Beispiel älter als 30 seid, in Teilzeit studiert oder ein Zweit­studi­um absolviert, das nicht als »weit­ere Aus­bil­dung« anerkan­nt ist. Denn im BAföG ist bere­its ein Wohn­gel­dan­teil enthal­ten. Wer dabei in ein­er WG wohnt, hat eben­falls keinen Anspruch. Wer mit seinem Part­ner oder einem Fam­i­lien­mit­glied zusam­men­wohnt, kann wiederum einen Zuschuss beantra­gen, wenn nicht die Einkom­mensgren­ze in einem Zwei-Per­so­n­en-Haushalt von 1170 Euro über­schrit­ten wird. Das Wohn­geld für Auszu­bildende ist bei der Wohn­geld­stelle in Halle zu beantragen.

Illus­tra­tion: Designed by Freepik (https://www.freepik.com/free-vector/ iso­met­ric-uni­ver­si­ty-back­ground_ 4482521.htm)
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