Das neue Semester beginnt, und fĂĽr vieÂle stellt sich die Frage der Studienfinanzierung. Hier erfahrt Ihr, was Ihr beim BAföG beachÂten mĂĽsst und welÂche Alternativen in Frage komÂmen könnten.
Zahlreiche StudentInnen mĂĽsÂsen sich neben dem Studium durchs Jobben noch etwas hinÂzuÂverÂdieÂnen. Wenn Ihr nicht mehr als 450 Euro verÂdient, lässt sich das Einkommen super mit andeÂren Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa dem BAföG, priÂma komÂbiÂnieÂren. Die Palette der Jobs reicht dabei von Tätigkeiten an der Hochschule selbst ĂĽber Arbeit in BĂĽros bis hin zum Kellnern.
Die Hälfte bekommt Ihr geschenkt
Ein Klassiker der Finanzierungsmöglichkeiten geht auf Willy Brandt zurĂĽck, soll fĂĽr mehr Chancengleichheit sorÂgen und heiĂźt Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Ziel ist es, auch jenen ein
Studium zu ermögÂliÂchen, die wenig bis keiÂne UnterstĂĽtzung von ihren Eltern bekomÂmen. Dabei ist die Vergabe der Gelder an bestimmÂte Voraussetzungen gebunÂden und vom eigeÂnen, aber auch vom elterÂliÂchen Einkommen abhänÂgig. Das heiĂźt, eine bestimmÂte Grenze darf nicht ĂĽberÂschritÂten werÂden, da ansonsÂten eine Anrechnung des Mehreinkommens auf die BezĂĽge erfolgt. In die Beurteilung des Förderbedarfs flieÂĂźen unterÂschiedÂliÂche Faktoren ein, unter andeÂrem die Anzahl der Geschwister, die Wohnsituation, also ob Ihr bei Euren Eltern wohnt oder eine eigeÂne Wohnung bezieht, und die Höhe der Studienkosten. Die RĂĽckzahlungssumme ist auf maxiÂmal 10 000 Euro gedeÂckelt, wobei Ihr 50 Prozent der ausÂgeÂzahlÂten Gesamtsumme vom Staat in Form eines Darlehens geschenkt bekommt. Momentan beträgt der Höchstsatz 861 Euro.
Bedenkt, dass der Antrag auf Förderung mit einem gewisÂsen bĂĽroÂkraÂtiÂschem Aufwand verÂbunÂden ist, da Ihr verÂschieÂdeÂne Nachweise vorÂleÂgen mĂĽsst, unter andeÂrem den Einkommensteuernachweis der Eltern, der zwei Jahre zurĂĽckÂliegt, also den aus dem Jahr 2017. Das BAföG-Amt im Studentenwerk hilft bei der AntragsausfĂĽllung gerÂne. In schwieÂriÂgen Fällen bieÂtet der Studierendenrat eine Beratung mit dem eheÂmaÂliÂgen Leiter des BAföG-Amts an.
Cash for free
Stipendien gehöÂren wohl zu den interÂesÂsanÂtesÂten Möglichkeiten der Studienfinanzierung, da anders als beim BAföG kein einÂziÂger Cent zurĂĽckÂgeÂzahlt werÂden muss. Denn neben einem posiÂtiÂven Eindruck im Lebenslauf bedeuÂten Stipendien unter andeÂrem eine ideaÂle Förderung fĂĽr Studierende und geben dem Empfänger Zugang zu Kontakten eheÂmaÂliÂger Stipendiaten, sogeÂnannÂten Alumni, des Trägers der Stiftung bezieÂhungsÂweiÂse des Stipendiums. Die Vergabe von Stipendien ist dabei nicht nur von den schuÂliÂschen und akaÂdeÂmiÂschen Leistungen abhänÂgig, sonÂdern zusätzÂlich werÂden unter andeÂrem auch das soziaÂle Engagement, die eigeÂne Motivation sowie perÂsönÂliÂche Eigenschaften von den Stiftungsträgern in die Vergabe mit einÂbeÂzoÂgen. Was damit genau gemeint ist, hängt von den jeweiÂliÂgen Stiftungen, welÂche die Stipendien verÂgeÂben, ab.
Dass Stiftungen nur Hochbegabte und Einser-Kandidaten aufÂnehÂmen, ist in heuÂtiÂgen Zeiten ein Mythos. Es stimmt zwar, dass verÂschieÂdeÂne groÂĂźe Stiftungen, die vom Bundesministerium fĂĽr Bildung und Forschung unterÂstĂĽtzt werÂden, hohe AnsprĂĽche an die Bewerber stelÂlen, jedoch gibt es tauÂsenÂde kleiÂneÂre Stiftungen, die auch andeÂre Kandidaten förÂdern. Einer Studie des Instituts fĂĽr Demoskopie Allensbach zufolÂge sind ein Drittel aller Anträge erfolgÂreich. Dabei könÂnen die Stiftungen, die die jeweiÂliÂge Förderung geben, partei‑, aber auch unterÂnehÂmensÂnaÂhe Institutionen ebenÂso wie Begabtenwerke sein.
Money mit Klauseln
Die Bildungs- und Studienfonds ermögÂliÂchen die Finanzierung eines zielÂstreÂbiÂgen, fokusÂsierÂten und erfolgÂreiÂchen Studiums fĂĽr Begabte nach dem immer gleiÂchen Prinzip der Zahlung von fixen Beiträgen an Studierende fĂĽr einen bestimmÂten Zeitraum oder auf Wunsch bis zum Ende des Studiums. Die Gelder komÂmen dabei von verÂschieÂdeÂnen Förderern wie Unternehmen, Stiftungen, Privatinvestoren und sogar von Hochschulen oder andeÂren Bildungseinrichtungen.
Die Studierenden verÂpflichÂten sich bei der Aufnahme der Förderung durch Fonds dazu, nach einem erfolgÂreiÂchen Studienabschluss und Berufseinstieg Beiträge an den Förderer zu leisÂten. Dabei gibt es einen Unterschied zwiÂschen verÂdienstÂabÂhänÂgiÂgen und verÂdienstÂunÂabÂhänÂgiÂgen Fonds, bei denen entÂweÂder vom Einkommen abhänÂgiÂge Zahlungen erfolÂgen oder nach erfolgÂtem Berufseinstieg »pauÂschal« ein verÂeinÂbarÂter Betrag gezahlt werÂden muss.
Kohle mit Zinsen
Neben den eben darÂgeÂstellÂten Möglichkeiten, das eigeÂne Studium zu finanÂzieÂren, gibt es noch die Möglichkeit, ĂĽber vielÂfälÂtiÂge Studienkredite das Studium zu finanÂzieÂren. Dabei unterÂscheiÂden sich die Kredite sowohl bezĂĽgÂlich des Zinssatzes als auch hinÂsichtÂlich des grundÂsätzÂliÂchen Modells und in den Kriterien fĂĽr die Kreditaufnahme. Der Studienkredit ähnelt dabei den Konsumkrediten im Aufbau und Zinssatz, da die Darlehenssumme zeitÂlich begrenzt ist und die Auszahlung monatÂlich erfolgt. Ein Klassiker unter den Studienkrediten ist der KfW-Studienkredit, den Ihr bei fast allen Banken beanÂtraÂgen könnt.
Der Zinssatz ist wähÂrend der gesamÂten Laufzeit entÂweÂder fest oder fleÂxiÂbel. Die RĂĽckzahlung der ausÂgeÂzahlÂten Summe erfolgt entÂweÂder zu fesÂten oder vom Einkommen abhänÂgiÂgen Raten, wobei zuzĂĽgÂlich noch ein Effektivzins berechÂnet wird, was die RĂĽckzahlungsdauer im schlimmsÂten Fall verÂlänÂgern kann, wenn die Rate aufÂgrund eines gerinÂgeÂren Einkommens niedÂriÂger ausfällt.
Knete mit hohen Anforderungen
Eine weiÂteÂre Möglichkeit, einen Zuschuss fĂĽr die Finanzierung des Studiums zu erhalÂten, ist die Beantragung von Wohngeld, die jedoch an einiÂge Bedingungen geknĂĽpft ist. Denn Studentenwohngeld bekommt Ihr nur dann, wenn Ihr prinÂziÂpiÂell keiÂnen Anspruch auf BAföG habt, also zum Beispiel älter als 30 seid, in Teilzeit stuÂdiert oder ein Zweitstudium absolÂviert, das nicht als »weiÂteÂre Ausbildung« anerÂkannt ist. Denn im BAföG ist bereits ein Wohngeldanteil entÂhalÂten. Wer dabei in einer WG wohnt, hat ebenÂfalls keiÂnen Anspruch. Wer mit seiÂnem Partner oder einem Familienmitglied zusamÂmenÂwohnt, kann wieÂderÂum einen Zuschuss beanÂtraÂgen, wenn nicht die Einkommensgrenze in einem Zwei-Personen-Haushalt von 1170 Euro ĂĽberÂschritÂten wird. Das Wohngeld fĂĽr Auszubildende ist bei der Wohngeldstelle in Halle zu beantragen.

- https://www.studentenwerk-halle.de/
(Menü »BAföG & Studienfinanzierung«) - Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de
https://www.stipendienlotse.de - In Heft 80 haben wir die größÂten Stipendienstiftungen und ‑förÂdeÂrungsÂwerÂke vorÂgeÂstellt: https://www.hastuzeit.de/das-stipendium-eine-sinnvolle-alternative-zum-bafoeg/
