Die Kürzungspläne der MLU schrei­ten immer wei­ter vor­an. Doch was ist mit mir? Bin auch ich betrof­fen? Was pas­siert, wenn mein Studiengang geschlos­sen wird? Was heißt eigent­lich die­ses „aus­set­zen“ – und wo kann ich mich infor­mie­ren? 

Bin auch ich betrof­fen? 

Alle Studierenden sind betrof­fen. Die MLU hat ein signi­fi­kan­tes Loch in ihrem Haushalt, die Angaben zur Größe lie­gen aller­dings teil­wei­se erheb­lich aus­ein­an­der. Dies hat Auswirkungen auf vie­le Bereiche der Universität, wel­che teil­wei­se bereits an der obe­ren Belastungsgrenze arbei­ten. Im beson­de­ren Maße betrof­fen sind Studierende, in deren Studiengängen „gekürzt“ wird und deren Studiengänge „aus­ge­setzt“, „zusam­men­ge­legt“ oder „geschlos­sen“ werden.

Was bedeu­tet „kür­zen“? 

„Kürzen“ bezie­hungs­wei­se „Kürzungen“ bezieht sich ganz all­ge­mein auf die Maßnahmen der Universität zur Einsparung von Finanzmitteln, z.B. die Kürzung von Personalressourcen, des Studienangebots, von Professuren oder Studienplätzen. Diese Maßnahmen kön­nen die Aussetzung, Zusammenlegung oder Schließung von Studiengängen nach sich ziehen. 

Was bedeu­tet „aus­set­zen“? 

Wenn ein Studiengang „aus­ge­setzt“ wird, wer­den ab einem bestimm­ten Zeitpunkt kei­ne neu­en Studierenden mehr in den Studiengang imma­tri­ku­liert. Dies kann pas­sie­ren, um bei­spiels­wei­se eine Umstrukturierung des Studiengangs zu erleich­tern. Wenn du in einem Studiengang stu­dierst, der aus­ge­setzt ist oder der aus­ge­setzt wird, hat die­se Maßnahme ver­mut­lich erst­mal kei­ne unmit­tel­ba­re Auswirkung auf dich. Mittelbar aller­dings kann sich z.B. durch eine Umstrukturierung dei­nes Studiengangs und eine Veränderung des Lehrangebots die­se Maßnahme auch auf dich auswirken. 

Was bedeu­tet „zusam­men­le­gen“? 

Generell ist hier das Ziel, durch das Zusammenlegen von Studiengängen Personalressourcen ein­zu­spa­ren. Darüber, was du tun musst und was zu beach­ten ist, wenn dein Studiengang mit einem ande­ren Studiengang zusam­men­ge­legt wird, lässt sich lei­der kei­ne gene­rel­le Aussage tref­fen. Für dich kann sich die Situation hier sehr indi­vi­du­ell gestal­ten – ach­te dar­auf, ob oder wenn sich dei­ne Studien- und Prüfungsordnung ändert und hal­te nach Hilfs- und Informationsangeboten in dei­nem Studiengang oder an dei­ner Fakultät Ausschau. 

Was bedeu­tet „schlie­ßen“? 

Die Universität bezeich­net die­sen Vorgang als „Aufhebung“ eines Studienganges. Laut §2 Abs. 2 der „Ordnung über die Aufhebung von Studiengängen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenbergvom 09.12.2009 (nach­fol­gend „die Ordnung“) gewähr­leis­tet die Universität den Studierenden, wel­che zum Zeitpunkt der Aufhebung ord­nungs­ge­mäß imma­tri­ku­liert sind, ein „Studien- und Prüfungsangebot gemäß der gül­ti­gen Studien- und Prüfungsordnung […]“, wel­ches die­sen Studierenden „[…] die Fortsetzung des Studiums bis zum Ablauf der Regelstudienzeit zuzüg­lich vier Semestern ermög­licht“.  

Mit ande­ren Worten: Bist du in einem Studiengang ein­ge­schrie­ben, der von der Universität geschlos­sen wird, hast du nach Ablauf dei­ner Regelstudienzeit noch vier Semester Zeit, um dein Studium zu beenden. 

Alle Studierenden, wel­che bis zu die­sem Zeitpunkt ihre Abschlussprüfungen noch nicht abge­legt haben, sind nach §2 Abs. 3 der Ordnung ver­pflich­tet, die­sen Umstand „[…] spä­tes­tens bis zum 31.01. des Jahres, in dem das Lehrangebot ein­ge­stellt wird, schrift­lich gegen­über dem zustän­di­gen Studien- und Prüfungsausschuss dar­zu­le­gen und einen begrün­de­ten Antrag auf Fristverlängerung zu stel­len.“ 

Je nach­dem, wie der Ausschuss in dei­nem Fall ent­schei­det, kann laut §3 Abs. 1 bis 3 der Ordnung die Frist um bis zu 2 Semester ver­län­gert wer­den. Du könn­test dich dann bis zum vom Ausschuss fest­ge­leg­ten Ende dei­ner Studienzeit zurück­mel­den, die Fakultäten wür­den mit dir einen indi­vi­du­el­len Studienplan erar­bei­ten. Sollte der Ausschuss den Antrag aller­dings ableh­nen, wür­dest du laut §3 Abs. 4 der Ordnung dar­an gehin­dert wer­den, dich für dei­nen Studiengang zurückzumelden. 

Informiere dich am bes­ten noch ein­mal selbst über die hier zitier­te Ordnung sowie ihre Änderungen, dafür kannst du den hier abge­bil­de­ten QR Code nut­zen, die betref­fen­den Links befin­den sich ganz unten auf der ver­link­ten Seite. Halte außer­dem nach Hilfs- und Informationsangeboten Ausschau. 

Student steigt eine Leiter aus Büchern empor. Er greift nach seinem Abschluss.
Illustration: Mohamed Hassan via Pixabay

Wo bekom­me ich Informationen und Hilfe? 

1. Bei der Studienberatung der MLU (Stand 07.06.2022) 

 
Die Studienberatung bie­tet für ihre Beratungstermine ver­schie­de­ne Möglichkeiten des Austauschs an, aktu­ell unter ande­rem die Möglichkeit, einen Beratungstermin via Webkonferenz wahr­zu­neh­men. Bitte infor­mie­re dich vor­her auf der Webseite der Studienberatung über die aktu­el­len Angebote — dafür kannst du den hier abge­bil­de­ten QR Code nut­zen. Bitte infor­mie­re dich außer­dem unbe­dingt über die aktu­ell gel­ten­den Covid-19 Maßnahmen. 

  • Adresse: Studierenden-Service-Center, Universitätsplatz 11, Löwengebäude, 06108 Halle (Saale) 
  • Telefonnummer: 0345/55213 — 08; — 22; — 27; — 06 
  • E‑Mail: ssc [at] uni [dot] hal­le [dot] de 

Offene Sprechzeiten:

  • Montag: 13:00 bis 16:00 Uhr 
  • Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 17:00 Uhr 
  • Mittwoch: 10:00 bis 11:00 Uhr 
  • Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr; 13:00 bis 16:00 Uhr 

2. Beim Studierendenrat (StuRa) der MLU (Stand 09.06.2022) 

Auch der StuRa bie­tet Studierenden zahl­rei­che Beratungsangebote. Die hier auf­ge­führ­ten Angebote stel­len nur eine Auswahl unse­rer­seits dar und ste­hen aktu­ell aus­schließ­lich Studierenden der Verfassten Studierendenschaft kos­ten­los zur Verfügung. Wenn du die­ser ange­hört, fin­dest du ein StuRa Logo auf dei­nem Studierendenausweis. Bitte besu­che für Informationen zu aktu­el­len Angeboten und für wei­ter­füh­ren­de Hinweise die Webseite des Studierendenrats — dafür kannst du den hier abge­bil­de­ten QR Code nut­zen. Bitte infor­mie­re dich unbe­dingt über die aktu­ell gel­ten­den Covid-19 Maßnahmen. 

  • Adresse: Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitätsplatz 7,  06108 Halle (Saale) 
  • Telefonnummer: 0345/5521411 
  • E‑Mail: bue­ro [at] stu­ra [dot] uni-hal­le [dot] de 
  • Rechtsberatung und Sozialberatung: Donnerstag von 14:00 ‑16:00 Uhr (In der Vorlesungszeit); BAföG-Beratung ist eben­falls Donnerstags möglich. 
  • Derzeit fin­den sämt­li­che Beratungen tele­fo­nisch statt. Eine Anmeldung erfolgt nur über das Webformular. Du fin­dest es auf der Webseite des StuRa. 

3. Bei der Psychosozialen Beratung des Studentenwerks Halle (Stand 11.06.2022) 

Aus der aktu­el­len Situation und den aus ihr ent­ste­hen­den Konsequenzen kön­nen neue per­sön­li­che Herausforderungen und Probleme ent­ste­hen, sei es im Studium oder im Privaten. Hier kann ein Beratungsgespräch hilf­reich sein. Das Studentenwerk bie­tet an meh­re­ren Standorten (Halle, Köthen, Merseburg, Bernburg und Dessau) Beratungsangebote an. Aktuell wer­den sowohl tele­fo­ni­sche als auch per­sön­li­che Gespräche (unter Einhaltung der Hygienevorschriften) ange­bo­ten. Das Angebot sowie die Angebotsdichte kann je nach Beratungsort vari­ie­ren. Bitte besuch für Informationen zu aktu­el­len Angeboten, zur Terminvergabe und für wei­ter­füh­ren­de Hinweise die Webseite des Studentenwerks — dafür kannst du den hier abge­bil­de­ten QR Code nut­zen. Bitte infor­mie­re dich unbe­dingt über die aktu­ell gel­ten­den Covid-19 Maßnahmen – bit­te such bei Krankheitssymptomen oder Unwohlsein nie die Beratungsstelle auf, son­dern nutz die Möglichkeiten zur kon­takt­lo­sen Beratung.  

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