Wenn Eltern oder Sorgeberechtigte ihre Kinder Gewalt oder Vernachlässigung aussetzen, sollen staatliche Stellen eingreifen. Doch das System hat Schwächen. An welchen Stellen der Kinderschutz verbessert werden sollte und was wir alle dazu beitragen können.
Hinweis: Dieser Artikel thematisiert physische sowie psychische Gewalt an Kindern. |
Halle (Saale), Dezember 2021: Auf einem Wertstoffhof findet eine Passantin einen toten Säugling. Wie sich im Prozess herausstellte, hat die Kindsmutter ihr Baby eine Woche vor dem Fund in der Kälte ausgesetzt, es ist erfroren. Basinghausen, Januar 2023: der vierjährige Fabian stirbt nach einer monatelangen Tortour an extremer körperlicher Misshandlung durch seine Mutter und deren Lebensgefährten durch Verbluten und Ersticken. Dies ist nur zwei von vielen traurigen Kinderschutzfällen, die sich jedes Jahr in Deutschland ereignen.
Hast du schon einmal den Begriff Kinderschutz gehört? Eine Bekannte, welche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe arbeitet, hat mich letztes Jahr durch ein Buch auf das Thema aufmerksam gemacht. Deutschland misshandelt seine Kinder, lautet der provokante Titel der Autoren Michael Tsokos (Professor für Rechtsmedizin) und Saskia Guddat (stellvertretende Leiterin der Gewaltschutzambulanz der Charité). Durch zahlreich dargestellte Fälle weisen die beiden Verfasser in ihrem Werk auf die gravierenden Missstände im deutschen Kinderschutzsystem hin.
Da das Buch 2014 veröffentlicht wurde und ich selbst keine Kinder habe, fragte ich mich: wie aktuell ist die Problematik noch? Und bin ich als Kinderloser überhaupt vom Kinderschutz betroffen?
Durch meine Recherche habe ich erfahren; Ja, Kinderschutz geht uns alle etwas an! Und das Thema ist durch stetig steigende Fallzahlen von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung noch immer hochaktuell! Allein in Halle (Saale) ging das Jugendamt 2022 insgesamt 1.017 Hinweisen auf gefährdete Kinder und Jugendlichen nach, damit ist die Stadt mit Abstand Vorreiter in Sachsen-Anhalt.
Aus diesem Grund möchte ich dir nachfolgend einen Einblick über Zahlen, Fakten und Missstände des deutschen Kinderschutzsystems geben.
Wen betrifft der Kinderschutz?
Der Staat hat das staatliche Wächteramt inne, wodurch es zum Eingreifen verpflichtet ist, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, ihre Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Eine staatliche Institution, die die Wächterrolle ausführt, ist das Jugendamt. Nach §8a des Achten Sozialgesetzbuches sind aber auch Mitarbeiter:innen im pädagogischen Berufsfeld und zugehörige Behörden gesetzlich dazu verpflichtet, im Verdachtsfall ihrem Schutzauftrag nachzukommen und eine Meldung an das jeweilige Jugendamt zu tätigen. Jedoch können nicht nur Personen, welche im Alltag mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen geben. Gefragt ist auch die Aufmerksamkeit der Gesellschaft, denn Gewalt gegenüber Kindern geschieht überall, auch in allen sozialen Schichten. Sie ist keine Seltenheit, sondern tägliche Realität. Wegschauen und Schönreden schützt die Täter:innen und schadet den Opfern. Jede:r die:der wegschaut, trägt Mitschuld an misshandelten oder dadurch getöteten Kindern.
Hinschauen und eingreifen statt wegschauen! Kinderschutz geht uns alle an!
2012 | 2018 | 2021 | 2022 | |
Geprüfte Fälle möglicher Kindeswohlgefährdung | 106.623 | 157.271 | 197.770 | 203.700 |
Bestätigte Kindeswohlgefährdung | 38.283 | 50.412 | 59.948 | 62.279 |
keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf | 33.884 | 52.995 | 67.658 | 68.900 |
Inobhutnahmen | 40.227 | 52.590 | 47.523 | 66.444 |
Inobhutnahme von Minderjährigen mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils | 4.767 | 12.201 | 11.300 | 28.600 |
Herstellung, Besitz, Verbreitung kinder- & jugendpornografischen Materials | 3.239 | 7.449 | 44.276 | 42.075 |
Opfer sexueller Gewalt / Missbrauch | 14.867 | 14.410 | 17.498 | 17.168 |
Todesfälle durch Missbrauch / Misshandlung | 167 | 136 | 145 | 101 |
(Die Tabelle beinhaltet lediglich polizeilich gemeldete und strafrechtlich verfolgte Fälle. Die Dunkelziffer wird weitaus höher eingeschätzt)
Gesetzliche Regelungen
Auch wenn der Begriff Kinderschutz sich erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, nimmt er rechtlich einen wichtigen Stellenwert ein. Er bildet den Oberbegriff für alle Aktivitäten des Staates und der Gesellschaft, welche Kindern und Jugendlichen ein geschütztes, gewaltfreies Heranwachsen ermöglichen sollen. Es wird sich also um das Kindeswohl, das Wohlergehen der Kinder, gekümmert. Laut §1631(2) des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ohne körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigenden Maßnahmen. Sie haben also das Recht auf körperliche, seelische und psychische Unversehrtheit. Wird dieses verletzt, wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen. Was sich für viele nach einer normalen Kindheit anhört, bleibt jährlich zahlreichen Kindern und Jugendlichen verwehrt. Das machen die jährlichen Statistiken deutlich.
Artikel 6 des Grundgesetzes und das achte Sozialgesetzbuch regeln, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern oder Sorgeberechtigten sind. Der Staat ist durch sein Wächteramt dazu verpflichtet, die Ausführung dessen zu überwachen. Dies übernimmt unter anderem das Jugendamt. Die Kinder- und Jugendhilfe hat eine beratende und unterstützende Rolle gegenüber den Erziehungsberechtigten und soll dazu beitragen, das Wohl der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren zu schützen. Das Jugendamt ist dazu berechtigt, Minderjährige in Obhut zu nehmen, das heißt von ihrer:m Sorgeberechtigten räumlich zu trennen und stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen, bis die Gefahr dauerhaft abgewendet wurde. Jedoch ist dies nur der Fall, wenn die Sorgeberechtigten nicht in der Lage oder gewillt sind, Gefahren von ihrem Kind abzuwenden, ein:e Minderjährige:r darum bittet oder als Immigrant:in unbegleitet nach Deutschland einreist, sich eine Gefahr nicht durch andere Maßnahmen abwenden lässt oder akut gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Raum stehen. Das Familiengericht ist dazu befähigt, auch gegen den Willen der Eltern, Maßnahmen zu treffen bis hin zur Unterbringung des Kindes in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der teilweisen oder vollständigen Entziehung der elterlichen Sorge. Die Trennung der:s Minderjährigen von der Familie beziehungsweise deren Sorgeberechtigten ist dabei jedoch nur rechtens, wenn die Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Auch das Bundeskinderschutzgesetz und die UN-Kinderrechtskonventionen setzen sich für die Rechte der Kinder und Pflichten der Eltern ein.
Missstände im deutschen Kinderschutzsystem
Durch die steigenden Zahlen der Missbrauchs- und Misshandlungsfälle von Minderjährigen stellt sich doch die Frage: wie gut ist das aktuelle System zum Kinderschutz?
Neben zahlreichen zum Wohle des Kindes verlaufenden Fällen, gibt es doch auch immer wieder Schlagzeilen über fehlgeschlagene Kinderschutzfälle, welche nicht immer, aber immer wieder mit dem Tod einer:s Minderjährigen enden. Viele Menschen denken, es handelt sich um wenige Einzelfälle, wenn sie in den Nachrichten von negativen Verläufen hören oder lesen. Aber so ist es nicht. Die medial bekannten Fälle Staufen, Pascal, Kevin und Lüdge sind nur wenige Beispiele, welche auf die argen Missstände des deutschen Kinderschutzsystems verweisen.
Im Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder“ werden zahlreiche dieser Fälle thematisiert und Fehlerquellen aufgezeigt.
Jugendämter sind Wächter des Kindeswohls. Die Mitarbeiter:innen der 559 Jugendämtern in Deutschland sind mit den aktuellen Zahlen komplett überlastet. Während von Kinderschutzxpert:innen eine Obergrenze von 35 Fällen pro Mitarbeiter:in empfohlen wird und ver.di 2019 eine Begrenzung auf maximal 28 Fälle fordert, sind in der Praxis mindestens 100 Fälle pro Mitarbeiter:in Realität – wie kann man da noch den Überblick behalten und wirklich zum Wohle des Kindes entscheiden? Wissenschaftler:innen der Hochschule Koblenz untersuchten 2018 die Arbeitsbedingungen von Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in deutschen Jugendämtern. Die aufgedeckten Mängel im Personalbedarf zeigen, dass eine professionelle sozialpädagogische Arbeit und individuelle Betreuung der Fälle durch die aktuellen strukturellen Rahmenbedingungen im System der Kinder- und Jugendhilfe schwer umsetzbar sind.
Mögliche Fehlerquellen können dabei in den verschiedenen Institutionen und Regelungen liegen.
So ist es auch allgemein bekannt, dass Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vom Jugendamt aufgrund oberflächlicher Überprüfung oder ausbleibender Hilfeanforderung durch die Eltern gar nicht oder zu spät erkannt wurden. Meine Bekannte berichtet mir vom Fall eines Kindes, welches in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht ist. Der ASD überprüft regelmäßig die Ordnung des Haushaltes der Eltern – jedoch geschieht dies mit vorheriger Ankündigung und nur einmal im Monat. „Natürlich räume ich meine Wohnung auf, wenn ich vorher weiß, dass der ASD zur Überprüfung kommt, viel sinnvoller sind doch unangekündigte Besuche und Kontrollen“, erzählt sie. „Oft wird auch die Kooperation der Eltern überbewertet und die Aufmerksamkeit für das tatsächliche Befinden des Kindes oder Jugendlichen lässt nach. Zu oft werden vom Jugendamt Entscheidungen zum Wohle der Eltern statt zum Wohle des Kindes getroffen.“
Auch die Vernetzung verschiedener Institutionen und vor allem der interkollegiale Ärzteaustausch muss dringend verbessert werden, um so Informationen und Ereignisse besser zusammenführen und Hilfebedarf oder akute Gefährdungen schneller erkennen zu können. Natürlich sind Ärzt:innen verpflichtet, bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung eine Meldung an das zuständige Jugendamt zu machen. Da Sorgeberechtigte, welche Missbrauch oder Misshandlungen vertuschen wollen, jedoch in den meisten Fällen sogenanntes Ärzte-Hopping betreiben (ständiger Wechsel der behandelnden Kinderärzt:innen), ist für Ärzt:innen die Gefährdung oftmals nicht rechtzeitig erkennbar. Hier werden zum Schutz der Kinder dringend Gesetze benötigt, welche den Austausch der Ärzt:innen untereinander in Verdachtsmomenten auch ohne Zustimmung der Eltern gestattet.
Des Weiteren müssen auch pädagogische Einrichtungen, wie Kitas und Schulen, stärker für das Thema sensibilisiert und geschult werden, fordern verschiedene Vereine und Expert:innen, die sich für den Kinderschutz stark machen. Auch meine Bekannte unterstützt diese Forderung: „Vielen Fachkräften fehlt ausreichendes Fachwissen über Anzeichen und Symptome von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt sowie Vernachlässigung. 2022 habe ich mich durch eine Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft zertifizieren lassen. Das Wissen, welches dabei vermittelt wurde, sollte ein fester inhaltlicher Bestandteil in der Ausbildung aller Personen sein, welche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gewalt und Vernachlässigung äußert sich nicht allein durch körperliche Auffälligkeiten, wie blaue Flecke oder Knochenbrüche, sondern häufig auch durch Verhaltensveränderungen und ‑auffälligkeiten. Auch das Wissen über die rechtlichen Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen des Jugendamtes und anderer Institutionen, die Rechte der Eltern und Kinder sind den meisten pädagogischen Fachkräften nicht vollumfänglich bewusst. Hier muss dringend mehr aufgeklärt werden“, sagt meine Bekannte. „Immer wieder kommt es auch vor, dass pädagogisches Personal Gewalt den Kindern gegenüber anwendet. Da fällt mir direkt der medial bekannte Fall Greta ein, bei welchem eine Erzieherin ein zweijähriges Mädchen in der Kita erstickte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie dies bereits in verschiedenen anderen Einrichtungen versuchte, mehrfach Eltern und Personal ihr Verhalten auffällig fanden, jedoch keiner seine Vermutungen äußerte und somit auch keine ausreichenden Maßnahmen eingeleitet wurden – bis ein Kind tot war“. Michael Tsokos fordert in seinem Buch außerdem die Einführung einer Instanz, welche die Entscheidungen des Jugendamtes kontrolliert.
Auch gesetzlich müssen Änderungen her. „Viele wissen gar nicht, dass eine Kindeswohlgefährdung rein rechtlich erst mit der Geburt gültig ist. Alkohol- und Drogenmissbrauch und Obdachlosigkeit während der Schwangerschaft und auch körperliche Übergriffe gegenüber der werdenden Mutter gelten lediglich als Risikofaktoren, das Jugendamt und andere Hilfen zum Wohl des Kindes können nicht greifen. Das ist fatal, denn diese Kinder tragen oft irreversible körperliche und geistige Schäden mit sich oder sind sehr verhaltensauffällig. Das erlebe ich regelmäßig bei mir auf Arbeit“, erzählt meine Bekannte.
Michael Tsokos und Saskia Guddat prangern zusätzlich in ihrem Buch an, dass der Tierschutz mehr wert sei als der Kinderschutz und verweisen dabei auf einen Fall, in welchem Eltern ihr Kleinkind in einer Wohnung zurückließen. Die Nachbarn vermuteten hinter Schreien aus der Wohnung eine Katze und informierten den Tierschutz, welcher sich sofort aufmachte, um das Tier zu befreien. Nach dem Vorfinden des kleinen, verwahrlosten und unterernährten Mädchens in der Wohnung, war der Schreck bei allen Beteiligten groß – auch bei den Nachbar:innen, die keine Kenntnisse von der Existenz des Kindes hatten.
Gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung
In den meisten Fällen liegen Vernachlässigung, körperlicher, sexueller und psychischer Missbrauch nicht getrennt voneinander vor, sondern überschneiden sich. Bei der Gefährdungslage ist unbedingt zwischen Risikofaktoren und gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung zu unterscheiden. Armut, psychische und physische Erkrankungen der Eltern oder der Kinder können die Gefährdung des Kindeswohl begünstigen, müssen aber nicht unbedingt eine akute Gefährdung darstellen. Jedes Kind hat mal einen blauen Fleck, ist launisch oder schreibt eine schlechte Note in der Schule.
Bei Auffälligkeiten ist unbedingt die Lokalisation der Verletzung, die Plausibilität der Erklärung und die Häufigkeit des Auftretens zu beachten. Erst hieraus ergeben sich gewichtige Anhaltspunkte:
Körperliche Auffälligkeiten
- starke Gewichtsänderung (Über- / Untergewicht)
- Schonhaltungen
- mangelnde Körperhygiene
- regelmäßig wiederkehrende blaue Flecken, Griffmarken, Kratzer, Würgemale, Brüche, Prellungen, Bissspuren, Verbrennungen, Abdrücke (Hand, Gürtel etc.), ausgerissene Haare, Schnitte
- Schütteltrauma
- altersunangemessenes / erneutes Einnässen und Einkoten nach abgeschlossener Sauberkeitserziehung
- Einrisse im Intimbereich / Mundwinkeln
- Blutungen im Intimbereich
- Verweigerung von Wickel- und Pflegetätigkeiten
Psychische Auffälligkeiten
- Tiere gezielt quälen / töten
- impulsgesteuertes / aggressives Verhalten
- unangemessenes Nähe-Distanzverhalten
- verzerrte Selbstwahrnehmung
- auffällig introvertiertes Verhalten, soziale Isolation
- Rückzug in Phantasiewelten (Traumata)
- selbst- / fremdverletzendes Verhalten
- starke Ängste, Essstörungen, Schlafstörungen
- Ticks, psychische Erkrankungen
- Parentifizierung
- plötzlicher Leistungsabfall / Schul- und Kitaverweigerung
- Substanzmittelgebrauch
- Entwicklungsverzögerung
- stark übersexualisiertes Verhalten
Medizinische Versorgung
- Ausbleiben der U‑Untersuchungen
- mangelnde Zahnhygiene
- unversorgte Wunden
- Häufige Arztbesuche / Fernbleiben von Ärzten
- häufig wechselnde Ärzte (Ärzte-Hopping)
Existenzielle Grundversorgung
- ausfallende Mahlzeiten, Mangelernährung
- mangelndes Bett, kein Warmwasser / Heizung
- nicht genug Schlaf
- zu lange (draußen) ohne Aufsicht
- nicht altersgerechte Medien- /Internetnutzung
- Fernbleiben der Bildungsanstalt
- Isolation, Freiheitsberaubung
Sonstiges
- Aussagen der:s Minderjährigen (unter anderem: „Ich will nicht nach Hause!“ / „Ich sollte Papas Penis anfassen“)
- Aussagen der Personensorgeberechtigten / des Umfeldes des jungen Menschen
- Verhalten der Sorgeberechtigten, auch Abhängigkeiten (Alkohol‑, Drogen‑, Spielsucht …)
- Zigarettenrauch in der Wohnung
- abwertende Sprache, Drohungen
- psychische / physische Erkrankungen der Sorgeberechtigten
- Überforderung
- Gewalt zwischen Eltern / Geschwistern
- finanzielle Notlage
- Missbrauch des Kindes zu Straftaten
- vermüllter / verdreckter Wohn- und Schlafbereich
- offene Waffen / Medikamentenzugang im Haushalt beziehungsweise leichter Zugriff
- Obdachlosigkeit
- Öffentliches aggressives Verhalten der Personensorgeberechtigten
Wie verhalte ich mich in Verdachtsfällen?
Wenn du psychische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt oder Vernachlässigung gegenüber Kindern und Jugendlichen beobachtest oder vermutest, schau nicht weg, sondern wende dich an das Jugendamt oder die Polizei und schildere deine Beobachtungen. Dies kannst du namentlich oder auch anonym machen. Zögere also bitte im Verdachtsfall nicht, eine Hinweismeldung zu machen. Handel, wenn du dir Sorgen machst oder ein ungutes Gefühl bei der Situation eines Kindes oder Jugendlichen hast, eine mögliche Gefährdung selbst wahrgenommen oder von Betroffenen selbst Hinweise erhalten hast. Hilf, indem du Situationen schriftlich dokumentierst, Aussagen wörtlich festhältst und zuständige Stellen informierst.
Du findest Kontaktdaten des zuständigen Jugendamtes deiner Stadt auf jugendamt.org
Du findest Kontaktdaten eines Polizeireviers in deiner Umgebung unter www.polizei.de
Autor: anonym
Fotos: freestocks.org via Pexels, Marina Shatskikh (murrrchalla] via Pexels, Ante via Pexels, Gurpreet Singh (tasveeranarts) via Pexels