Was steckt hinter den vier Wahlzetteln?
Ein Fünf-Minuten-Überblick zu Studierendenrat und Fachschaftsräten, Senat und Fakultätsräten
Gremien der Studierendenschaft
Als Interessenvertretung der Studierenden sind in den meisten Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, Studierendenschaften gesetzlich verankert. Etwa 90 Prozent der Studierenden der MLU sind auch Mitglied der Studierendenschaft und damit wahlberechtigt für deren Gremien (Studierendenrat und Fachschaftsräte).
Während die Studierenden in den Gremien der Uni zahlenmäßig gering vertreten sind, können die Gremien der Studierendenschaft ein breites Bild der Studierenden repräsentieren und beispielsweise Stellungnahmen an die Uni oder auch an andere Adressaten (Kultusministerium, Stadt Halle, Presse usw.) richten.
Studierendenrat
Die 36 Sitze des Studierendenrats (Stura) werden je nach Mitgliederanzahl der Fachbereichsgliederung (Fachschaft) anteilig besetzt. So steht für kleine Fachschaften wie die Theologie ein Sitz, für die größte Fachschaft (Sozialwissenschaften und historische Kulturwissenschaften) sechs Sitze bereit. Auch die internationalen Studierenden, die am Studienkolleg an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, sind mit einem Sitz im Stura vertreten.
Zu den Aufgaben der Studierendenschaft und ihrer Organe gehört laut Landeshochschulgesetz unter anderem die Meinungsbildung unter den Studierenden, die Interessenvertretung gegenüber Hochschule und Gesellschaft, Stellungnahmen zu Fragen im Spannungsfeld von Hochschulpolitik, Wissenschaft und Gesellschaft, die Förderung der politischen Bildung, die Wahrnehmung der kulturellen, fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder sowie die Integration internationaler Studierender. Zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügt die gesamte Studierendenschaft über einen jährlichen Haushalt von circa 400.000 Euro, von denen etwa 200.000 Euro dem Stura zur Verfügung stehen.
Der Stura entsendet einen (nicht stimmberechtigten) Vertreter in den Senat der Universität. In der Konferenz der Studierendenräte Sachsen-Anhalt arbeitet er mit anderen Hochschulen zusammen und beteiligt sich an der hochschulübergreifenden Interessenvertretung der Studierenden.
Fachschaftsräte
Die Studierendenschaft ist in 17 Fachschaften untergliedert. Die Diskrepanz zu den 10 Fakultäten erklärt sich dadurch, dass einige Fakultäten aus fachlich sehr unterschiedlichen Bereichen bestehen, etwa die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die übrigens bis 2006 noch getrennte Fakultäten waren.
Auch die Fachschaftsräte erfüllen die oben genannten Aufgaben, nur eben fachspezifischer. Beispielsweise vermitteln sie bei Konflikten mit Lehrenden, helfen bei Problemen im Studium oder weisen die Fakultät auf Probleme hin, organisieren Veranstaltungen oder Exkursionen und fördern Projekte von Studierenden.
Hochschulgremien
Studierende sind keine Kunden der Hochschule, sondern Mitglieder. Deshalb sind in den Gremien der universitären Selbstverwaltung auch Sitze für studentische Vertreterinnen und Vertreter vorgesehen. Die Gremien (Senat und Fakultätsräte) sind in der Regel wie folgt zusammengesetzt:
- Hochschullehrer(innen): 12 Sitze
- wissenschaftliche Mitarbeiter(innen): 4 Sitze
- Studierende: 4 Sitze
- sonstige Mitarbeiter(innen): 2 Sitze.
Die Sitzverteilung spiegelt also nicht die Zahlenverhältnisse an der Uni wider, denn die Professoren haben auf jeden Fall die absolute Mehrheit. Dennoch ist die studentische Stimme in Senat und Fakultätsräten wichtig, und sie wird bei einer hohen Wahlbeteiligung ernster genommen.
Übrigens: Studierende wählen jedes Jahr neu, Mitarbeiter(innen) jedes zweite Jahr, und Professor(inn)en schicken ihre Kollegen für vier Jahre in die Hochschulgremien.
Senat
Der Senat befasst sich beratend oder entscheidend mit grundlegenden Angelegenheiten, die die ganze Hochschule betreffen. Dabei geht es um Studium, Lehre und Forschung, aber auch um den Haushalt, den Hochschulentwicklungsplan und die Zielvereinbarungen mit dem Land. Unter anderem ist der Senat die letzte Instanz bei der Einrichtung und Schließung von Studiengängen, bei der Berufung von Professoren und bei allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen. Auch die Grundordnung der zentralen Einrichtungen (Universitäts- und Landesbibliothek, Unirechenzentrum, Unisportzentrum, Sprachenzentrum u.a.) liegt in der Kompetenz des Senats. Ein Teil der Arbeit wird in Kommissionen erledigt, in denen ebenfalls ein(e) studentische Vertreter(in) sitzt.
Ein erweiterter Senat wählt den Rektor für eine Amtszeit von vier Jahren. Wahlberechtigt sind auch die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Senats, insgesamt also die doppelte Anzahl an Senatoren, darunter acht studentische Mitglieder. Die Wahl des Rektors findet dieses Jahr am 30. Juni statt, nachdem sich der neue Senat bereits konstituiert hat. Am 14. Juli wählt der (einfache) Senat die drei Prorektoren.
Der Senat ist das mächtigste Gremium der Universität, und erfahrungsgemäß herrscht dort kein Mangel an studentischen Kandidaten. Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum so viele Kandidaten auf Eurem Senatswahlzettel stehen: Ihr könnt hier Studierende aus allen Fakultäten wählen; bei den anderen Gremien beschränkt sich die Auswahl auf studentische Kandidaten der eigenen Fakultät, des eigenen Wahlbereichs oder der eigenen Fachschaft.
Fakultätsräte
Die Fakultätsräte sind das entscheidende Organ in grundlegenden Angelegenheiten in Studium, Lehre und Forschung des Fachbereichs. Der jeweilige Fakultätsrat entscheidet unter anderem über Studien- und Prüfungsordnungen, Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen, Berufungsvorschläge und die Sicherstellung des Lehrangebots.
Außerdem wählt der Fakultätsrat alle vier Jahre den Dekan oder die Dekanin, der oder die wiederum nicht nur ausführendes Organ ist, sondern durchaus eine gewisse Macht besitzt. So kann er oder sie über die Verteilung von Mitarbeiterstellen sowie Mitteln der Fakultät entscheiden und hat ein Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber den Lehrenden, damit diese ihren Aufgaben gegenüber den Studierenden nachkommen.
Wenn Ihr einen Blick auf die offizielle Wahlbekanntmachung der Uni geworfen habt, ist Euch wahrscheinlich aufgefallen, dass in den drei Naturwissenschaftlichen Fakultäten sowie in der Jura-/Wiwi-Fakultät die Sitze nochmals auf einzelne »Wahlbereiche« aufgeteilt sind. So können beispielsweise Studierende oder auch Professoren der Rechtswissenschaften nur ihresgleichen wählen und nicht ihre Kommilitonen bzw. Kollegen aus den Wirtschaftswissenschaften. Hintergrund dieser internen Grenzziehung ist, dass die heutige Aufteilung der Fakultäten erst seit 2006 existiert. Zuvor waren die Fakultäten anders zugeschnitten und spielten in manchen Fällen kaum eine Rolle, da es auch die Organisationseinheit der Fachbereiche gab. Die Neustrukturierung erfolgte nicht aus freien Stücken, sondern auf Veranlassung des Landes.
Über Konrad Dieterich
Erstellt: 26.04. 2010 | Bearbeitet: 26.07. 2011 15:22
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