Anwesenheitspflicht in Vorlesungen ist gesetzeswidrig
In Sachsen-Anhalt darf es dem Gesetz nach keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen geben. Das hat die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage des Studierendenrates der MLU festgestellt. Hintergrund der Anfrage war, dass es in vielen Lehrveranstaltungen derzeit usus ist, dass Studierende maximal zwei bzw. drei Mal fehlen dürfen. Wenn sie diese Grenze überschreiten, werden sie nicht zur Prüfung zugelassen. Das Kultusministerium sieht dafür im Landeshochschulgesetz aber keine Rechtsgrundlage:
Aus Sicht der Landesregierung gibt es keine Rechtsgrundlage, eine Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen als Zulassungskriterium zur Prüfung bzw. als Prüfungskriterium zu definieren.
Das heißt aber nicht, dass die Anwesenheitspflicht per se gegen das Hochschulgesetz verstößt; an Seminaren, Übungen, Laborpraktika und so weiter müssen Studierende regelmäßig – wie auch immer das auszulegen ist – teilnehmen:
Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn nach der Art der Lehrveranstaltungen deren Lernerfolg gerade auf der Mitwirkung der Teilnehmer und damit deren Anwesenheit beruht, zum Beispiel Laborpraktika, Übungen, Seminare. Hier ist dementsprechend aus der Natur der Sache von einer grundsätzlichen Anwesenheitspflicht auszugehen.
Demnach gilt die Anwesenheitspflicht überall dort,wo sich Studierende an der Lehrveranstaltung aktiv beteiligen können bzw. sollen.
Der Studierendenrat hat die Antwort der Landesregierung gleich weiter an den Prorektor für Studium und Lehre, Professor Christoph Weiser, weitergeleitet.
Habt ihr schon Probleme mit der Anwesenheitspflicht gehabt? Seid ihr von Prüfungen ausgeschlossen worden, weil ihr »zu oft« gefehlt habt? Schreibt uns eure Erfahrungen!
Originaltext der Antwort der Landesregierung zur Anwesenheitspflicht
Über Tom Leonhardt
Erstellt: 22.03. 2010 | Bearbeitet: 23.04. 2010 14:33
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Auch für alle übrigen Veranstaltungen gehört die Anwesenheitspflicht abgeschafft, da einzig die am Ende zu erbringende Leistung entscheiden sollte, wie sich das dazu nötige Wissen angeeignet wird sollte den Studierenden grundsätzlich selber überlassen sein.
Entsprechend wurde das von den verschiedenen Bildungsstreikbündnissen auch immer wieder gefordert und in einigen Hochschule (glaube inzwischen sechs), wurde alle Anwesenheitspflichten vom Rektorat abgeschafft. Bis es bei uns soweit ist wird es wohl noch eine Weile dauern, denn hier wird sich mit der Freiheit von Forschung und Lehre rausgeredet, welche so betrachtet enscheinend nur für Lehrende gilt…
Jedenfalls gilt es nach wie vor gegen Anwesenheitspflichten zu kämpfen, um strukturellen Benachteiligung (Studierende mit Kindern, arbeitenden Studierende, chronisch kranke Studierende) abzuschaffen und für ein selbstbestimmtes Studium.
Hallo Thomas,
danke für deinen Kommentar. Ich muss dir aber an einer Stelle widersprechen, wahrscheinlich hast du dich da aber nur unglücklich ausgedrückt: Ziel eines Hochschulstudiums sollte es in erster Linie nicht(!) sein, sich einfach nur Wissen anzueignen. Dafür kann die man Bücher wirklich zu Hause lesen, da hast du Recht. Dass bestimmte Studierende benachteiligt werden, ist ein wichtiger Punkt: In meinen Augen muss man die Studierbarkeit der einzelnen Fächer gewährleisten – ob das nun dadurch geschieht, die Anwesenheitspflichten ganz abzuschaffen, da bin ich mir nicht so sicher. Am Ende nur die Klausur bestehen und daran alles festmachen – ist das nicht gerade die Perversion des verschulten Studiensystems?
Aber das Thema ist schon bekannt.
Prorektor Weiser hat schon seit seiner ganzen Amtszeit die Fakultäten darauf hingewiesen, dass es für »Anwesenheitspflicht« gar keine Grundlagen gibt – nicht einmal rechtliche.
Nur interessiert es die Fakultäten und die Profs die »Bohne«.
Schade, dass es diese unverbesserlichen Studierten, Promovierten und Habilitierten, die sich unsere Hochschullehrer schimpfen, es einfach nicht in ihre köpfe hineinbekommen.
Vielleicht hilft das Schreiben aus dem Kultusministerium. Aber wer nicht schon das Kultusministerium ernst?
Aber müsste der Prorektor für Studium und Lehre nicht versuchen, seine Order auch umsetzen zu lassen? Schließlich ist er doch dafür da und auch verantwortlich.
Naja, verantwortlich ist Herr Weiser da nicht. Es gibt ja eben keine Grundlage für die Anwesenheit in Veranstaltungen und deswegen macht jeder, was er will. Am Ende hängt es an den Instituten und Dozenten. Solange dort die Angst vorherrscht, dass keiner mehr zu den Sitzungen kommt, wenn die Pflicht wegfällt, solange wird es diese geben. Deswegen wäre es schön, wenn es eine Entscheidung von höherer Ebene geben würde, die sich gegen Anwesenheitspflichten ausspricht, denn dann würden manche Dozenten vielleicht etwas mehr über Inhalt und vor allem Präsentation ihrer Vernstaltungen nachdenken.
Also, ich habe Überschneidungsprobleme, die mir die Anwesenheit in einer Vorlesung parallel zu dieser nicht erlauben, bzw. nur 20% meiner Vorlesungszeit es mir gestatten, an ihr teilzunehmen. Ich muss dann alles nacharbeiten, im Prinzip habe ich deswegen schon Angst, durchzufallen, obwohl ich in der Übung der Veranstaltung anwesend sein kann (ich habe mit dieser keinerlei Überschneidungsprobleme!).
Ich habe daher keine wirkliche Zeit, einmal Herrn Prof. Dr. Sackmanns Vorlesung kennenzulernen, stattdessen MUSS ich in Japanisch über 80% der Gesamtzeit anwesend sein.
Ich finde das wirklich fies, weil ich in den meisten Stunden in Japanisch sowieso übervorbereitet bin und damit andere eh fast gar nicht die Chance hatten, was zu sagen …
… und dann habe ich ein Problem, weil zur Prüfungszeit in M2 genau zur selben Zeit der Japanischunterricht ist.
Ich weiß nicht wie ich das Herrn Prof. Dr. Sackmann erklären soll, weil ich quasi nie zu seiner Vorlesung anwesend sein darf.
Vielleicht habt ihr Ideen, wie ich das schaffen soll? Ich habe echt mehr Angst vor der M2-Klausur als vor Japanisch 2.
Was soll ich machen, wenn ich vorrangig in Japanisch anwesend zu sein habe? Außerdem ist an genau dem Tag die Vorbereitung zur schriftlichen Japanischprüfung, die will ich auch nicht vergeigen müssen!
Bitte schreibt hier in die Comments.
Nicky
Hej Nicky!
Aber das ist doch, dank der Klarstellung des Landes, gar kein Problem mehr. Du kannst nicht zu der Vorlesung von Prof. Sackmann gehen, ja? Musst du auch nicht – den Stoff wirst du aber nachholen müssen.
Die Überschneidungen der beiden Prüfungen »musst« du mit den Dozenten besprechen, nur sie können da etwas regeln; meist sind die Prüfer da aber sehr hilfsbereit. Schließlich kannst du ja nichts dafür, dass sich die Prüfungen überschneiden!
Ich hoffe, das hilft dir ein wenig?
LG,
Tom
@Nicky: Ganz unabhängig von der Anwesenheitspflicht frag mal bei der IG Soziologie nach, von Herr Sackmanns Vorlesungen gibt es Volltextscripte, wo fast wortwörtlich drinsteht, was er in der Vorlesung erzählt (inkl. Witze), wenn dazu noch deinen Diekmann liest wirst mit der M2 Prüfung absolut keine Probleme haben.